Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.

Bild:
<< vorherige Seite

XII. Franz der I. 1748-1764.
deren Betreibung beym Friedensschlusse man dem
Kaiser Vollmacht geben möchte. Darunter war
gleich anfangs dieser, daß die vorigen Friedens-
schlüsse zum Grunde gelegt werden möchten; ohne
daß man auf Erinnerung der evangelischen Stim-
men die Ausnahme des Ryßwickischen Friedens
dabey statt finden laßen wollte (g). Das gab von
neuem zu einer Trennung beider Religionsthei-
le
Anlaß. Von catholischer Seite wurde zwar
die Sache dennoch bis zum Reichsgutachten getrie-
ben. Allein evangelischer Seits nahm man keinen
Antheil daran. Und der Erfolg war, daß -- aus
dem ganzen Congresse zu Augsburg, ungeachtet
schon mehrere Gesandten Häuser da gemiethet hat-
ten, nichts wurde, und -- der leidige Krieg noch
bis ins Jahr 1763. mit häufigem Blutvergießen
und argen Länderverwüstungen seinen Fortgang
behielt, ohne einen Schritt weiter vorwärts zu
kommen, als man die ganze Zeit über gewesen war.


V.

Mit dem Frieden selbsten nahm es hernach
eine ganz andere Wendung. Nach dem Tode der
Kaiserinn Elisabeth von Rußland (+ 1762. Jan.
5.) bekam der König in Preussen erst mit Rußland
und Schweden Frieden (1762. May 5. und 22.).
Zwischen den übrigen kriegführenden Mächten, die
inzwischen noch mit Spanien und Portugall ver-
mehrt waren, wurden zu Paris und London Frie-
denshandlungen gepflogen, worauf es zwischen
Frankreich und Spanien an einem, und Großbri-
tannien und Portugall am andern Theile am 2.
und 3. Nov. 1762. schon zu Friedenspräliminarien
kam, die zu Fontainebleau gezeichnet wurden, und

am
(g) Oben Th. 2. S. 380.

XII. Franz der I. 1748-1764.
deren Betreibung beym Friedensſchluſſe man dem
Kaiſer Vollmacht geben moͤchte. Darunter war
gleich anfangs dieſer, daß die vorigen Friedens-
ſchluͤſſe zum Grunde gelegt werden moͤchten; ohne
daß man auf Erinnerung der evangeliſchen Stim-
men die Ausnahme des Ryßwickiſchen Friedens
dabey ſtatt finden laßen wollte (g). Das gab von
neuem zu einer Trennung beider Religionsthei-
le
Anlaß. Von catholiſcher Seite wurde zwar
die Sache dennoch bis zum Reichsgutachten getrie-
ben. Allein evangeliſcher Seits nahm man keinen
Antheil daran. Und der Erfolg war, daß — aus
dem ganzen Congreſſe zu Augsburg, ungeachtet
ſchon mehrere Geſandten Haͤuſer da gemiethet hat-
ten, nichts wurde, und — der leidige Krieg noch
bis ins Jahr 1763. mit haͤufigem Blutvergießen
und argen Laͤnderverwuͤſtungen ſeinen Fortgang
behielt, ohne einen Schritt weiter vorwaͤrts zu
kommen, als man die ganze Zeit uͤber geweſen war.


V.

Mit dem Frieden ſelbſten nahm es hernach
eine ganz andere Wendung. Nach dem Tode der
Kaiſerinn Eliſabeth von Rußland († 1762. Jan.
5.) bekam der Koͤnig in Preuſſen erſt mit Rußland
und Schweden Frieden (1762. May 5. und 22.).
Zwiſchen den uͤbrigen kriegfuͤhrenden Maͤchten, die
inzwiſchen noch mit Spanien und Portugall ver-
mehrt waren, wurden zu Paris und London Frie-
denshandlungen gepflogen, worauf es zwiſchen
Frankreich und Spanien an einem, und Großbri-
tannien und Portugall am andern Theile am 2.
und 3. Nov. 1762. ſchon zu Friedenspraͤliminarien
kam, die zu Fontainebleau gezeichnet wurden, und

am
(g) Oben Th. 2. S. 380.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0146" n="112"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">XII.</hi> Franz der <hi rendition="#aq">I.</hi> 1748-1764.</fw><lb/>
deren Betreibung beym Friedens&#x017F;chlu&#x017F;&#x017F;e man dem<lb/>
Kai&#x017F;er Vollmacht geben mo&#x0364;chte. Darunter war<lb/>
gleich anfangs die&#x017F;er, daß die vorigen Friedens-<lb/>
&#x017F;chlu&#x0364;&#x017F;&#x017F;e zum Grunde gelegt werden mo&#x0364;chten; ohne<lb/>
daß man auf Erinnerung der evangeli&#x017F;chen Stim-<lb/>
men die Ausnahme des Ryßwicki&#x017F;chen Friedens<lb/>
dabey &#x017F;tatt finden laßen wollte <note place="foot" n="(g)">Oben Th. 2. S. 380.</note>. Das gab von<lb/>
neuem zu einer <hi rendition="#fr">Trennung beider Religionsthei-<lb/>
le</hi> Anlaß. Von catholi&#x017F;cher Seite wurde zwar<lb/>
die Sache dennoch bis zum Reichsgutachten getrie-<lb/>
ben. Allein evangeli&#x017F;cher Seits nahm man keinen<lb/>
Antheil daran. Und der Erfolg war, daß &#x2014; aus<lb/>
dem ganzen Congre&#x017F;&#x017F;e zu Augsburg, ungeachtet<lb/>
&#x017F;chon mehrere Ge&#x017F;andten Ha&#x0364;u&#x017F;er da gemiethet hat-<lb/>
ten, nichts wurde, und &#x2014; der leidige Krieg noch<lb/>
bis ins Jahr 1763. mit ha&#x0364;ufigem Blutvergießen<lb/>
und argen La&#x0364;nderverwu&#x0364;&#x017F;tungen &#x017F;einen Fortgang<lb/>
behielt, ohne einen Schritt weiter vorwa&#x0364;rts zu<lb/>
kommen, als man die ganze Zeit u&#x0364;ber gewe&#x017F;en war.</p><lb/>
          <note place="left"> <hi rendition="#aq">V.</hi> </note>
          <p>Mit dem <hi rendition="#fr">Frieden</hi> &#x017F;elb&#x017F;ten nahm es hernach<lb/>
eine ganz andere Wendung. Nach dem Tode der<lb/>
Kai&#x017F;erinn Eli&#x017F;abeth von Rußland (&#x2020; 1762. Jan.<lb/>
5.) bekam der Ko&#x0364;nig in Preu&#x017F;&#x017F;en er&#x017F;t mit Rußland<lb/>
und Schweden Frieden (1762. May 5. und 22.).<lb/>
Zwi&#x017F;chen den u&#x0364;brigen kriegfu&#x0364;hrenden Ma&#x0364;chten, die<lb/>
inzwi&#x017F;chen noch mit Spanien und Portugall ver-<lb/>
mehrt waren, wurden <hi rendition="#fr">zu Paris</hi> und London Frie-<lb/>
denshandlungen gepflogen, worauf es zwi&#x017F;chen<lb/>
Frankreich und Spanien an einem, und Großbri-<lb/>
tannien und Portugall am andern Theile am 2.<lb/>
und 3. Nov. 1762. &#x017F;chon zu Friedenspra&#x0364;liminarien<lb/>
kam, die zu Fontainebleau gezeichnet wurden, und<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">am</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[112/0146] XII. Franz der I. 1748-1764. deren Betreibung beym Friedensſchluſſe man dem Kaiſer Vollmacht geben moͤchte. Darunter war gleich anfangs dieſer, daß die vorigen Friedens- ſchluͤſſe zum Grunde gelegt werden moͤchten; ohne daß man auf Erinnerung der evangeliſchen Stim- men die Ausnahme des Ryßwickiſchen Friedens dabey ſtatt finden laßen wollte (g). Das gab von neuem zu einer Trennung beider Religionsthei- le Anlaß. Von catholiſcher Seite wurde zwar die Sache dennoch bis zum Reichsgutachten getrie- ben. Allein evangeliſcher Seits nahm man keinen Antheil daran. Und der Erfolg war, daß — aus dem ganzen Congreſſe zu Augsburg, ungeachtet ſchon mehrere Geſandten Haͤuſer da gemiethet hat- ten, nichts wurde, und — der leidige Krieg noch bis ins Jahr 1763. mit haͤufigem Blutvergießen und argen Laͤnderverwuͤſtungen ſeinen Fortgang behielt, ohne einen Schritt weiter vorwaͤrts zu kommen, als man die ganze Zeit uͤber geweſen war. Mit dem Frieden ſelbſten nahm es hernach eine ganz andere Wendung. Nach dem Tode der Kaiſerinn Eliſabeth von Rußland († 1762. Jan. 5.) bekam der Koͤnig in Preuſſen erſt mit Rußland und Schweden Frieden (1762. May 5. und 22.). Zwiſchen den uͤbrigen kriegfuͤhrenden Maͤchten, die inzwiſchen noch mit Spanien und Portugall ver- mehrt waren, wurden zu Paris und London Frie- denshandlungen gepflogen, worauf es zwiſchen Frankreich und Spanien an einem, und Großbri- tannien und Portugall am andern Theile am 2. und 3. Nov. 1762. ſchon zu Friedenspraͤliminarien kam, die zu Fontainebleau gezeichnet wurden, und am (g) Oben Th. 2. S. 380.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung03_1787
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung03_1787/146
Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung03_1787/146>, abgerufen am 27.11.2024.