Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.XII. Franz der I. 1748-1764. zen; -- daß bey jedem Bataillon zu Fortführungdessen eigner Kriegsbedürfnisse ein wohlbespannter Wagen nöthig sey; -- daß zu Nachführung der Zelte noch besondere Wagen oder Tragpferde ge- halten werden müßten, damit in Ermangelung der Zelte der Soldat nicht unter freyem Himmel zu liegen genöthiget, und so zu Grunde gerichtet werde; -- daß bey jedem Bataillon zwey Feld- stücke von durchgängig gleichem Calibre mit dazu gehörigen Leuten und Artilleriepferden angestellt werden müßten; -- hauptsächlich aber endlich, daß auf die Conformität der Flinten und deren Calibre zu sehen sey, "maßen darin (bey Roß- "bach) solche Nachläßigkeit verspühret worden, "daß von 100. Flinten kaum 20. Feuer gegeben "haben." (So lange diesen und wer weiß wie viel anderen hier nicht bemerkten Mängeln und Gebrechen nicht abgeholfen ist, wird jeder Teut- scher Biedermann schon aus diesen Umständen die Wichtigkeit des Wunsches erkennen, daß das heilige Römische Reich für Krieg in Gnaden be- wahrt bleiben möge!) V. Zur Führung eines Reichskrieges gehöret aber mona-
XII. Franz der I. 1748-1764. zen; — daß bey jedem Bataillon zu Fortfuͤhrungdeſſen eigner Kriegsbeduͤrfniſſe ein wohlbeſpannter Wagen noͤthig ſey; — daß zu Nachfuͤhrung der Zelte noch beſondere Wagen oder Tragpferde ge- halten werden muͤßten, damit in Ermangelung der Zelte der Soldat nicht unter freyem Himmel zu liegen genoͤthiget, und ſo zu Grunde gerichtet werde; — daß bey jedem Bataillon zwey Feld- ſtuͤcke von durchgaͤngig gleichem Calibre mit dazu gehoͤrigen Leuten und Artilleriepferden angeſtellt werden muͤßten; — hauptſaͤchlich aber endlich, daß auf die Conformitaͤt der Flinten und deren Calibre zu ſehen ſey, ”maßen darin (bey Roß- „bach) ſolche Nachlaͤßigkeit verſpuͤhret worden, „daß von 100. Flinten kaum 20. Feuer gegeben „haben.” (So lange dieſen und wer weiß wie viel anderen hier nicht bemerkten Maͤngeln und Gebrechen nicht abgeholfen iſt, wird jeder Teut- ſcher Biedermann ſchon aus dieſen Umſtaͤnden die Wichtigkeit des Wunſches erkennen, daß das heilige Roͤmiſche Reich fuͤr Krieg in Gnaden be- wahrt bleiben moͤge!) V. Zur Fuͤhrung eines Reichskrieges gehoͤret aber mona-
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0136" n="102"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">XII.</hi> Franz der <hi rendition="#aq">I.</hi> 1748-1764.</fw><lb/> zen; — daß bey jedem Bataillon zu Fortfuͤhrung<lb/> deſſen eigner Kriegsbeduͤrfniſſe ein wohlbeſpannter<lb/> Wagen noͤthig ſey; — daß zu Nachfuͤhrung der<lb/> Zelte noch beſondere Wagen oder Tragpferde ge-<lb/> halten werden muͤßten, damit in Ermangelung<lb/> der Zelte der Soldat nicht unter freyem Himmel<lb/> zu liegen genoͤthiget, und ſo zu Grunde gerichtet<lb/> werde; — daß bey jedem Bataillon zwey Feld-<lb/> ſtuͤcke von durchgaͤngig gleichem Calibre mit dazu<lb/> gehoͤrigen Leuten und Artilleriepferden angeſtellt<lb/> werden muͤßten; — hauptſaͤchlich aber endlich,<lb/> daß auf die Conformitaͤt der Flinten und deren<lb/> Calibre zu ſehen ſey, ”maßen darin (bey Roß-<lb/> „bach) ſolche Nachlaͤßigkeit verſpuͤhret worden,<lb/> „daß von 100. Flinten kaum 20. Feuer gegeben<lb/> „haben.” (So lange dieſen und wer weiß wie<lb/> viel anderen hier nicht bemerkten Maͤngeln und<lb/> Gebrechen nicht abgeholfen iſt, wird jeder Teut-<lb/> ſcher Biedermann ſchon aus dieſen Umſtaͤnden die<lb/> Wichtigkeit des Wunſches erkennen, daß das<lb/> heilige Roͤmiſche Reich fuͤr Krieg in Gnaden be-<lb/> wahrt bleiben moͤge!)</p><lb/> <note place="left"> <hi rendition="#aq">V.</hi> </note> <p>Zur Fuͤhrung eines Reichskrieges gehoͤret aber<lb/> auch noch eine <hi rendition="#fr">Reichsoperationscaſſe</hi>. Denn<lb/> wenn gleich ein jeder Reichsſtand ſein Contingent<lb/> unterhalten, und ein jeder Kreis fuͤr die Koſten<lb/> ſorgen muß, welche die Generalitaͤt eines jeden<lb/> Kreiſes erfordert; ſo bleiben doch noch Ausgaben<lb/> fuͤr die Armee im Ganzen uͤbrig, die von wegen<lb/> des geſammten Reichs beſtritten werden muͤßen,<lb/> als fuͤr die Reichsgeneralitaͤt, den Generalſtab,<lb/> Couriers, Eſtaffetten, Spionen u. ſ. w. Hierzu<lb/> wird nun jedesmal eine gewiſſe Anzahl Roͤmer-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">mona-</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [102/0136]
XII. Franz der I. 1748-1764.
zen; — daß bey jedem Bataillon zu Fortfuͤhrung
deſſen eigner Kriegsbeduͤrfniſſe ein wohlbeſpannter
Wagen noͤthig ſey; — daß zu Nachfuͤhrung der
Zelte noch beſondere Wagen oder Tragpferde ge-
halten werden muͤßten, damit in Ermangelung
der Zelte der Soldat nicht unter freyem Himmel
zu liegen genoͤthiget, und ſo zu Grunde gerichtet
werde; — daß bey jedem Bataillon zwey Feld-
ſtuͤcke von durchgaͤngig gleichem Calibre mit dazu
gehoͤrigen Leuten und Artilleriepferden angeſtellt
werden muͤßten; — hauptſaͤchlich aber endlich,
daß auf die Conformitaͤt der Flinten und deren
Calibre zu ſehen ſey, ”maßen darin (bey Roß-
„bach) ſolche Nachlaͤßigkeit verſpuͤhret worden,
„daß von 100. Flinten kaum 20. Feuer gegeben
„haben.” (So lange dieſen und wer weiß wie
viel anderen hier nicht bemerkten Maͤngeln und
Gebrechen nicht abgeholfen iſt, wird jeder Teut-
ſcher Biedermann ſchon aus dieſen Umſtaͤnden die
Wichtigkeit des Wunſches erkennen, daß das
heilige Roͤmiſche Reich fuͤr Krieg in Gnaden be-
wahrt bleiben moͤge!)
Zur Fuͤhrung eines Reichskrieges gehoͤret aber
auch noch eine Reichsoperationscaſſe. Denn
wenn gleich ein jeder Reichsſtand ſein Contingent
unterhalten, und ein jeder Kreis fuͤr die Koſten
ſorgen muß, welche die Generalitaͤt eines jeden
Kreiſes erfordert; ſo bleiben doch noch Ausgaben
fuͤr die Armee im Ganzen uͤbrig, die von wegen
des geſammten Reichs beſtritten werden muͤßen,
als fuͤr die Reichsgeneralitaͤt, den Generalſtab,
Couriers, Eſtaffetten, Spionen u. ſ. w. Hierzu
wird nun jedesmal eine gewiſſe Anzahl Roͤmer-
mona-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |