Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.4) Reichsexecutionskrieg 1757. Ferner wird dem gemeinen Mann seine Löh-III. Noch hat man bemerkt, daß es zu bessererIV. zen; G 3
4) Reichsexecutionskrieg 1757. Ferner wird dem gemeinen Mann ſeine Loͤh-III. Noch hat man bemerkt, daß es zu beſſererIV. zen; G 3
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4) Reichsexecutionskrieg 1757.
Ferner wird dem gemeinen Mann ſeine Loͤh-
nung weder zu einerley Zeit noch auf gleichen Fuß
gereicht; woraus die unvermeidliche Unordnung
erwaͤchſt, daß derjenige, welcher weniger, als ſein
Camerad bekoͤmmt, uͤbel zufrieden iſt, und an-
dere, welche gar das Geld auf ganze Wochen oder
Monathe auf einmal empfangen, ſolches in wenig
Tagen verſaufen, und ſich hernach auf Stehlen
und Marodiren legen. Auch hat meiſt ein jeder
Kreis, wo nicht gar ein jeder Reichsſtand ſein
eignes Hoſpital, ſo daß die Kranken und Verwun-
deten meiſt in ganz entlegenen Doͤrfern zerſtreuet
ſind, und daruͤber oft ganz verlohren gehen, oder
auch zu Ausſchweifungen und Erpreſſungen ver-
anlaßt werden.”
III.
Noch hat man bemerkt, daß es zu beſſerer
Einrichtung der Reichsarmee nothwendig ſey, ”den
Regiments-Commandanten die noͤthige Auctoritaͤt
beyzulegen, damit ſie untuͤchtige oder ſonſt im
Dienſte nachlaͤßige Adjudanten, Fouriers und
Officiers abſchaffen, auch inſonderheit die Oberof-
ficiers ohne weitere Ruͤckfrage mit aller Strenge
zu ihrer Kriegsſchuldigkeit anhalten koͤnnten;” —
ingleichen, daß es die Nothdurft erfordere, fuͤr
jedes Regiment eine Anzahl kleiner Mondirung,
als Schuhe, Sohlen, Struͤmpfe ꝛc. allemal in der
Naͤhe bey der Armee zur Hand zu haben; — daß
bey jedem Bataillon das faſt taͤglich noͤthige
Schanzzeug angeſchafft werden muͤßte, damit nicht
noͤthig ſey, es mit Gewalt und Exceſſen aus den
Doͤrfern zu nehmen, und die Truppen im Mar-
ſche aufzuhalten, oder wegen Abganges der noͤthi-
gen Verſchanzung der groͤßten Gefahr auszuſez-
zen;
IV.
G 3
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