Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.4) Reichsexecutionskrieg 1757. Reichsstand sein Contingent auch im Felde mitallen Bedürfnissen versehen muß. Manches Re- giment besteht aus vielerley Contingenten mehrerer Stände; deren jeder hat also bey der Armee sei- nen eignen Versorger (Entrepreneur oder Impres- sarien), sein eignes Fuhrwerk, seine eigne Becke- rey, sein eignes Hospital u. s. w. "Es kann also bey der Armee niemals ein rechtes Magazin formi- ret werden, weil die unterschiedenen Impressarien ihr Gut nicht zusammenlegen können, und daher ein jeder ein anderes Haus vonnöthen hat. Auch ereignet es sich, daß sie weder mit Beckern verse- hen sind, noch Backöfen erbauen, mithin auf allen Dörfern herumkriechen, um von den Bauern in ihren Oefen backen zu laßen. Folglich bekömmt der Soldat ein schlechtes unausgebackenes unge- sundes Brod." "Ein einziges Regiment, das aus den Con-II. hat, armee finden, und die mit dem Dienste incompa- tible sind." Beide sind gedruckt in der Teutschen Kriegscanzley auf das Jahr 1758. B. I. S. 121- 125. Was ich hier von der heutigen Reichskriegs- verfassung melde, ist meist wörtlich aus diesen Aufsätzen genommen. G 2
4) Reichsexecutionskrieg 1757. Reichsſtand ſein Contingent auch im Felde mitallen Beduͤrfniſſen verſehen muß. Manches Re- giment beſteht aus vielerley Contingenten mehrerer Staͤnde; deren jeder hat alſo bey der Armee ſei- nen eignen Verſorger (Entrepreneur oder Impreſ- ſarien), ſein eignes Fuhrwerk, ſeine eigne Becke- rey, ſein eignes Hoſpital u. ſ. w. ”Es kann alſo bey der Armee niemals ein rechtes Magazin formi- ret werden, weil die unterſchiedenen Impreſſarien ihr Gut nicht zuſammenlegen koͤnnen, und daher ein jeder ein anderes Haus vonnoͤthen hat. Auch ereignet es ſich, daß ſie weder mit Beckern verſe- hen ſind, noch Backoͤfen erbauen, mithin auf allen Doͤrfern herumkriechen, um von den Bauern in ihren Oefen backen zu laßen. Folglich bekoͤmmt der Soldat ein ſchlechtes unausgebackenes unge- ſundes Brod.” ”Ein einziges Regiment, das aus den Con-II. hat, armee finden, und die mit dem Dienſte incompa- tible ſind.” Beide ſind gedruckt in der Teutſchen Kriegscanzley auf das Jahr 1758. B. I. S. 121- 125. Was ich hier von der heutigen Reichskriegs- verfaſſung melde, iſt meiſt woͤrtlich aus dieſen Aufſaͤtzen genommen. G 2
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4) Reichsexecutionskrieg 1757.
Reichsſtand ſein Contingent auch im Felde mit
allen Beduͤrfniſſen verſehen muß. Manches Re-
giment beſteht aus vielerley Contingenten mehrerer
Staͤnde; deren jeder hat alſo bey der Armee ſei-
nen eignen Verſorger (Entrepreneur oder Impreſ-
ſarien), ſein eignes Fuhrwerk, ſeine eigne Becke-
rey, ſein eignes Hoſpital u. ſ. w. ”Es kann alſo
bey der Armee niemals ein rechtes Magazin formi-
ret werden, weil die unterſchiedenen Impreſſarien
ihr Gut nicht zuſammenlegen koͤnnen, und daher
ein jeder ein anderes Haus vonnoͤthen hat. Auch
ereignet es ſich, daß ſie weder mit Beckern verſe-
hen ſind, noch Backoͤfen erbauen, mithin auf allen
Doͤrfern herumkriechen, um von den Bauern in
ihren Oefen backen zu laßen. Folglich bekoͤmmt
der Soldat ein ſchlechtes unausgebackenes unge-
ſundes Brod.”
”Ein einziges Regiment, das aus den Con-
tingenten von 10. 12. und mehr Staͤnden formirt
iſt, muß immerzu auf 10. 12. Orte ſchicken, um
ſein Brod fuͤr jedes Contingent herbeyzuſchleppen.
Hierzu kann das Fuhrwerk bey der Armee nicht
erklecken; mithin muß Landvorſpann genommen
werden. Daraus entſtehen dann nicht allein Ex-
ceſſe, ſondern auch die unausbleiblichen Folgen,
daß immerfort der eine Soldat unter der nehmli-
chen Compagnie gutes, der andere ſchlechtes Brod
hat,
(a)
II.
(a) armee finden, und die mit dem Dienſte incompa-
tible ſind.” Beide ſind gedruckt in der Teutſchen
Kriegscanzley auf das Jahr 1758. B. I. S. 121-
125. Was ich hier von der heutigen Reichskriegs-
verfaſſung melde, iſt meiſt woͤrtlich aus dieſen
Aufſaͤtzen genommen.
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