Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.1) Friedenszeit 1748-1753. Kaum hatte Teutschland nach dem AachnerII. Im Leipziger Münzfuße, der seit 1738.III. Be- E 3
1) Friedenszeit 1748-1753. Kaum hatte Teutſchland nach dem AachnerII. Im Leipziger Muͤnzfuße, der ſeit 1738.III. Be- E 3
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1) Friedenszeit 1748-1753.
Kaum hatte Teutſchland nach dem Aachner
Frieden acht Jahre, (oder vom Dresdner Frieden
anzurechnen elf Jahre) Friedenszeit zu genießen.
Aber eben dieſer Zeitraum war in mehreren Ruͤck-
ſichten fuͤr die Teutſche Verfaſſung von großer
Wichtigkeit. — Gleich thaͤtig, im Frieden ſeine
Staaten in mehrere Aufnahme zu bringen, als im
Kriege ſeine Heere ſelbſt anzufuͤhren, erſchien Frie-
drich in dieſer Zeit als ein weiſer Geſetzgeber, als
Verbeſſerer des Juſtitzweſens, als Befoͤrderer der
Schifffahrt und Handlung; und ſein Beyſpiel er-
munterte mehr andere große Hoͤfe zur Nachah-
mung gleicher landesvaͤterlicher Thaͤtigkeit. Doch
die Fruͤchte, die davon einzuerndten oder doch zu
hoffen waren, betrafen mehr die Verfaſſung ein-
zelner beſonderer Teutſchen Staaten als des Teut-
ſchen Reichs im Ganzen. Nur eine Veraͤnde-
rung von dieſer Art breitete bald ihre Folgen auf
ganz Teutſchland aus.
II.
Im Leipziger Muͤnzfuße, der ſeit 1738.
nun auch der Reichmuͤnzfuß ſeyn ſollte, hatte man
das Verhaͤltniß zwiſchen Gold und Silber,
wie es ſcheint, ohne große Kenntniß oder Ueber-
legung, wie 1. zu 15. angenommen. Das heißt,
fuͤr 1. Pfund Gold ſollten 15. Pfund Silber zu
haben ſeyn. In Holland, Frankreich, Spanien
war hingegen das Verhaͤltniß, wie 1. zu 14. Wer
alſo Silber brauchte, fand es nirgend wohlfeiler,
als in Teutſchland. Dennoch waren hier die er-
giebigſten Silberbergwerke, deren Beſitzer alle
Urſache gehabt haͤtten, dieſe edle Naturgabe deſto
hoͤher im Preiſe zu halten, je gewiſſer ſie ſeyn konn-
ten, daß es fuͤr andere doch ein nothwendiges
Be-
III.
E 3
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