Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.

Bild:
<< vorherige Seite

7) Ferd. II. u. III. 30. jähr. Kr. bis 1648.
hatte der Verfasser seinen wahren Namen so sehr
eben nicht versteckt. Dennoch sind wenige ver-
kappte Schriftsteller so lange verborgen geblieben,
wie dieser. Er hat hernach 1648. und 1653.
noch eine ausführliche Geschichte des Schwedisch-
Teutschen Krieges geschrieben, und ist als Schwe-
discher Historiograph, nachdem ihn die Königinn
Christina noch geadelt und mit einem Gute be-
schenkt hatte, 1678. gestorben.

Das Buch wurde zu Wien gleich verboten undVI.
verbrannt; aber in Holland, unter der Aufschrift
Freystadt 1647. 12., desto häufiger nachgedruckt,
und überall verbreitet, und begierig, nur zu sehr
mit Beyfall, gelesen. Noch in den Jahren 1712.
und 1720. sind Französische Uebersetzungen davon
erschienen; noch 1761. eine Teutsche mit eben so
bitteren Anmerkungen in zwey Octavbänden. Nicht
leicht hat ein litterarisches Product so großen Ein-
druck in Staatsverhältnissen gemacht, wie dieses.
Gleich damals that es merkliche Wirkung gegen die
kaiserliche Absicht, die bisherigen Gesinnungen der
Reichsstände zu desto größerer Anhänglichkeit an
den kaiserlichen Hof gegen die auswärtigen Kronen
zu benutzen. In der Folge hat es für das ganze
Studium des Teutschen Staatsrechts beynahe Epo-
che gemacht. Sowohl Fürsten und Churfürsten als
ihre Staatsräthe fiengen an sich jetzt in einem ganz
andern Lichte als bisher zu betrachten. Unbemerkt
flößten sich solche Grundsätze von einem Zeitalter
zum andern ein.

Das alles aber gleich damals noch mehr geltendVII.
zu machen, hätte nichts gelegener kommen können,

als

7) Ferd. II. u. III. 30. jaͤhr. Kr. bis 1648.
hatte der Verfaſſer ſeinen wahren Namen ſo ſehr
eben nicht verſteckt. Dennoch ſind wenige ver-
kappte Schriftſteller ſo lange verborgen geblieben,
wie dieſer. Er hat hernach 1648. und 1653.
noch eine ausfuͤhrliche Geſchichte des Schwediſch-
Teutſchen Krieges geſchrieben, und iſt als Schwe-
diſcher Hiſtoriograph, nachdem ihn die Koͤniginn
Chriſtina noch geadelt und mit einem Gute be-
ſchenkt hatte, 1678. geſtorben.

Das Buch wurde zu Wien gleich verboten undVI.
verbrannt; aber in Holland, unter der Aufſchrift
Freyſtadt 1647. 12., deſto haͤufiger nachgedruckt,
und uͤberall verbreitet, und begierig, nur zu ſehr
mit Beyfall, geleſen. Noch in den Jahren 1712.
und 1720. ſind Franzoͤſiſche Ueberſetzungen davon
erſchienen; noch 1761. eine Teutſche mit eben ſo
bitteren Anmerkungen in zwey Octavbaͤnden. Nicht
leicht hat ein litterariſches Product ſo großen Ein-
druck in Staatsverhaͤltniſſen gemacht, wie dieſes.
Gleich damals that es merkliche Wirkung gegen die
kaiſerliche Abſicht, die bisherigen Geſinnungen der
Reichsſtaͤnde zu deſto groͤßerer Anhaͤnglichkeit an
den kaiſerlichen Hof gegen die auswaͤrtigen Kronen
zu benutzen. In der Folge hat es fuͤr das ganze
Studium des Teutſchen Staatsrechts beynahe Epo-
che gemacht. Sowohl Fuͤrſten und Churfuͤrſten als
ihre Staatsraͤthe fiengen an ſich jetzt in einem ganz
andern Lichte als bisher zu betrachten. Unbemerkt
floͤßten ſich ſolche Grundſaͤtze von einem Zeitalter
zum andern ein.

Das alles aber gleich damals noch mehr geltendVII.
zu machen, haͤtte nichts gelegener kommen koͤnnen,

als
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0087" n="45"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">7) Ferd. <hi rendition="#aq">II.</hi> u. <hi rendition="#aq">III.</hi> 30. ja&#x0364;hr. Kr. bis 1648.</hi></fw><lb/>
hatte der Verfa&#x017F;&#x017F;er &#x017F;einen wahren Namen &#x017F;o &#x017F;ehr<lb/>
eben nicht ver&#x017F;teckt. Dennoch &#x017F;ind wenige ver-<lb/>
kappte Schrift&#x017F;teller &#x017F;o lange verborgen geblieben,<lb/>
wie die&#x017F;er. Er hat hernach 1648. und 1653.<lb/>
noch eine ausfu&#x0364;hrliche Ge&#x017F;chichte des Schwedi&#x017F;ch-<lb/>
Teut&#x017F;chen Krieges ge&#x017F;chrieben, und i&#x017F;t als Schwe-<lb/>
di&#x017F;cher Hi&#x017F;toriograph, nachdem ihn die Ko&#x0364;niginn<lb/>
Chri&#x017F;tina noch geadelt und mit einem Gute be-<lb/>
&#x017F;chenkt hatte, 1678. ge&#x017F;torben.</p><lb/>
          <p>Das Buch wurde zu Wien gleich verboten und<note place="right"><hi rendition="#aq">VI.</hi></note><lb/>
verbrannt; aber in Holland, unter der Auf&#x017F;chrift<lb/>
Frey&#x017F;tadt 1647. 12., de&#x017F;to ha&#x0364;ufiger nachgedruckt,<lb/>
und u&#x0364;berall verbreitet, und begierig, nur zu &#x017F;ehr<lb/>
mit Beyfall, gele&#x017F;en. Noch in den Jahren 1712.<lb/>
und 1720. &#x017F;ind Franzo&#x0364;&#x017F;i&#x017F;che Ueber&#x017F;etzungen davon<lb/>
er&#x017F;chienen; noch 1761. eine Teut&#x017F;che mit eben &#x017F;o<lb/>
bitteren Anmerkungen in zwey Octavba&#x0364;nden. Nicht<lb/>
leicht hat ein litterari&#x017F;ches Product &#x017F;o großen Ein-<lb/>
druck in Staatsverha&#x0364;ltni&#x017F;&#x017F;en gemacht, wie die&#x017F;es.<lb/>
Gleich damals that es merkliche Wirkung gegen die<lb/>
kai&#x017F;erliche Ab&#x017F;icht, die bisherigen Ge&#x017F;innungen der<lb/>
Reichs&#x017F;ta&#x0364;nde zu de&#x017F;to gro&#x0364;ßerer Anha&#x0364;nglichkeit an<lb/>
den kai&#x017F;erlichen Hof gegen die auswa&#x0364;rtigen Kronen<lb/>
zu benutzen. In der Folge hat es fu&#x0364;r das ganze<lb/>
Studium des Teut&#x017F;chen Staatsrechts beynahe Epo-<lb/>
che gemacht. Sowohl Fu&#x0364;r&#x017F;ten und Churfu&#x0364;r&#x017F;ten als<lb/>
ihre Staatsra&#x0364;the fiengen an &#x017F;ich jetzt in einem ganz<lb/>
andern Lichte als bisher zu betrachten. Unbemerkt<lb/>
flo&#x0364;ßten &#x017F;ich &#x017F;olche Grund&#x017F;a&#x0364;tze von einem Zeitalter<lb/>
zum andern ein.</p><lb/>
          <p>Das alles aber gleich damals noch mehr geltend<note place="right"><hi rendition="#aq">VII.</hi></note><lb/>
zu machen, ha&#x0364;tte nichts gelegener kommen ko&#x0364;nnen,<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">als</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[45/0087] 7) Ferd. II. u. III. 30. jaͤhr. Kr. bis 1648. hatte der Verfaſſer ſeinen wahren Namen ſo ſehr eben nicht verſteckt. Dennoch ſind wenige ver- kappte Schriftſteller ſo lange verborgen geblieben, wie dieſer. Er hat hernach 1648. und 1653. noch eine ausfuͤhrliche Geſchichte des Schwediſch- Teutſchen Krieges geſchrieben, und iſt als Schwe- diſcher Hiſtoriograph, nachdem ihn die Koͤniginn Chriſtina noch geadelt und mit einem Gute be- ſchenkt hatte, 1678. geſtorben. Das Buch wurde zu Wien gleich verboten und verbrannt; aber in Holland, unter der Aufſchrift Freyſtadt 1647. 12., deſto haͤufiger nachgedruckt, und uͤberall verbreitet, und begierig, nur zu ſehr mit Beyfall, geleſen. Noch in den Jahren 1712. und 1720. ſind Franzoͤſiſche Ueberſetzungen davon erſchienen; noch 1761. eine Teutſche mit eben ſo bitteren Anmerkungen in zwey Octavbaͤnden. Nicht leicht hat ein litterariſches Product ſo großen Ein- druck in Staatsverhaͤltniſſen gemacht, wie dieſes. Gleich damals that es merkliche Wirkung gegen die kaiſerliche Abſicht, die bisherigen Geſinnungen der Reichsſtaͤnde zu deſto groͤßerer Anhaͤnglichkeit an den kaiſerlichen Hof gegen die auswaͤrtigen Kronen zu benutzen. In der Folge hat es fuͤr das ganze Studium des Teutſchen Staatsrechts beynahe Epo- che gemacht. Sowohl Fuͤrſten und Churfuͤrſten als ihre Staatsraͤthe fiengen an ſich jetzt in einem ganz andern Lichte als bisher zu betrachten. Unbemerkt floͤßten ſich ſolche Grundſaͤtze von einem Zeitalter zum andern ein. VI. Das alles aber gleich damals noch mehr geltend zu machen, haͤtte nichts gelegener kommen koͤnnen, als VII.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/87
Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/87>, abgerufen am 09.11.2024.