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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.

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VI. Neuere Z. Ferd. I--III. 1558-1648.
Berichte an ihre Höfe stellten. Allein auch diese
beiden Churhöfe wurden in den Jahren 1624. und
1626. nach einander dazu vermocht, ihre Ein-
willigung dazu zu geben. Auffallend war es, daß
weder auf des geächteten Churfürsten Sohn, noch
Brüder, noch Stammsvettern des Hauses Pfalz
einige Rücksicht genommen, sondern mit aller deren
Uebergehung die Chur an einen weit entferntern
Stammsvetter eines ganz andern Stammes über-
tragen wurde. Aber jene Absicht, die Religions-
gleichheit der Churfürsten auf ewig aufzuheben,
kann das alles begreiflich machen. Wenn je ein
von weitem angelegter Entwurf gelungen ist, so
war es dieser.


III.

Nun kam die Reihe auch an die Häuser Ba-
dendurlach und Hessencassel, denen jetzt mit widri-
gen Erkenntnissen in ihren Angelegenheiten vom
Reichshofrathe zugesetzt wurde. Hauptsächlich
aber ward der General Tilly, wie sonst kein Feind
mehr gegen ihn unter Waffen stand, noch dazu
bestimmt, nunmehr die catholische Gegenrefor-
mation
mit Zwangsmitteln, wo man sie nöthig
fand, gegen evangelische Unterthanen catholischer
Landesherren zu unterstützen, und sowohl Bisthümer
und Erzbisthümer oder Abteyen und Domherren-
stellen, die schon in evangelischen Händen waren,
als andere von evangelischen Landesherren oder
Reichsstädten eingezogene oder mit evangelischen
Personen besetzte Stifter und Klöster wieder in
catholische Hände zurückzubringen.


IV.

Da vollends auch der König in Dänemark,
dem sich der Niedersächsische Kreis noch mit neuen

Kriegs-

VI. Neuere Z. Ferd. I—III. 1558-1648.
Berichte an ihre Hoͤfe ſtellten. Allein auch dieſe
beiden Churhoͤfe wurden in den Jahren 1624. und
1626. nach einander dazu vermocht, ihre Ein-
willigung dazu zu geben. Auffallend war es, daß
weder auf des geaͤchteten Churfuͤrſten Sohn, noch
Bruͤder, noch Stammsvettern des Hauſes Pfalz
einige Ruͤckſicht genommen, ſondern mit aller deren
Uebergehung die Chur an einen weit entferntern
Stammsvetter eines ganz andern Stammes uͤber-
tragen wurde. Aber jene Abſicht, die Religions-
gleichheit der Churfuͤrſten auf ewig aufzuheben,
kann das alles begreiflich machen. Wenn je ein
von weitem angelegter Entwurf gelungen iſt, ſo
war es dieſer.


III.

Nun kam die Reihe auch an die Haͤuſer Ba-
dendurlach und Heſſencaſſel, denen jetzt mit widri-
gen Erkenntniſſen in ihren Angelegenheiten vom
Reichshofrathe zugeſetzt wurde. Hauptſaͤchlich
aber ward der General Tilly, wie ſonſt kein Feind
mehr gegen ihn unter Waffen ſtand, noch dazu
beſtimmt, nunmehr die catholiſche Gegenrefor-
mation
mit Zwangsmitteln, wo man ſie noͤthig
fand, gegen evangeliſche Unterthanen catholiſcher
Landesherren zu unterſtuͤtzen, und ſowohl Biſthuͤmer
und Erzbiſthuͤmer oder Abteyen und Domherren-
ſtellen, die ſchon in evangeliſchen Haͤnden waren,
als andere von evangeliſchen Landesherren oder
Reichsſtaͤdten eingezogene oder mit evangeliſchen
Perſonen beſetzte Stifter und Kloͤſter wieder in
catholiſche Haͤnde zuruͤckzubringen.


IV.

Da vollends auch der Koͤnig in Daͤnemark,
dem ſich der Niederſaͤchſiſche Kreis noch mit neuen

Kriegs-
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[36/0078] VI. Neuere Z. Ferd. I—III. 1558-1648. Berichte an ihre Hoͤfe ſtellten. Allein auch dieſe beiden Churhoͤfe wurden in den Jahren 1624. und 1626. nach einander dazu vermocht, ihre Ein- willigung dazu zu geben. Auffallend war es, daß weder auf des geaͤchteten Churfuͤrſten Sohn, noch Bruͤder, noch Stammsvettern des Hauſes Pfalz einige Ruͤckſicht genommen, ſondern mit aller deren Uebergehung die Chur an einen weit entferntern Stammsvetter eines ganz andern Stammes uͤber- tragen wurde. Aber jene Abſicht, die Religions- gleichheit der Churfuͤrſten auf ewig aufzuheben, kann das alles begreiflich machen. Wenn je ein von weitem angelegter Entwurf gelungen iſt, ſo war es dieſer. Nun kam die Reihe auch an die Haͤuſer Ba- dendurlach und Heſſencaſſel, denen jetzt mit widri- gen Erkenntniſſen in ihren Angelegenheiten vom Reichshofrathe zugeſetzt wurde. Hauptſaͤchlich aber ward der General Tilly, wie ſonſt kein Feind mehr gegen ihn unter Waffen ſtand, noch dazu beſtimmt, nunmehr die catholiſche Gegenrefor- mation mit Zwangsmitteln, wo man ſie noͤthig fand, gegen evangeliſche Unterthanen catholiſcher Landesherren zu unterſtuͤtzen, und ſowohl Biſthuͤmer und Erzbiſthuͤmer oder Abteyen und Domherren- ſtellen, die ſchon in evangeliſchen Haͤnden waren, als andere von evangeliſchen Landesherren oder Reichsſtaͤdten eingezogene oder mit evangeliſchen Perſonen beſetzte Stifter und Kloͤſter wieder in catholiſche Haͤnde zuruͤckzubringen. Da vollends auch der Koͤnig in Daͤnemark, dem ſich der Niederſaͤchſiſche Kreis noch mit neuen Kriegs-

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/78>, abgerufen am 24.11.2024.