Eduard bekannte sich ebenfalls zur catholischen Religion. Darüber kam es auch im Badischen zu Veränderungen zum Nachtheile der evangeli- schen und zum Vortheile der catholischen Religion.
Für evangelische Einwohner in ReichsstädtenVIII. gab es keine bessere Aussichten, da zu Aachen den seit 1567. aus Antwerpen dorthin geflüchteten reformirten Bürgern sowohl ihre Religionsübung, als die seit 1574. schon erlangte Rathsfähigkeit durch eine kaiserliche Commission abgesprochen wurde.
Um endlich den geistlichen Vorbehalt zumIX. Nachtheile der Protestanten durchzusetzen, wurde in zwey namhaften Fällen alles angewandt, und die Absicht glücklich erreicht. Im Erzstifte Cölln hatte der Churfürst Gebhard, gebohrner Truchseß von Waldburg, am 19. Dec. 1582. sich öffentlich zur reformirten Religion bekannt, und den 2. Febr. 1583. sich mit der Gräfinn Agnes von Mansfeld trauen laßen; in der Meynung, des geistlichen Vorbehalts ungeachtet doch das Erzstift zeitlebens beyzubehalten. Er wurde aber mit Hülfe Spani- scher aus den Niederlanden dorthin gezogener Völ- ker genöthiget, das Erzstift mit dem Rücken anzu- sehen, und dem an seine Stelle ernannten Prin- zen Ernst von Baiern zu überlaßen.
Nicht besser gieng es dem Prinzen JohannX. Georg von Brandenburg, der im Jahre 1592. zu Straßburg von den dortigen Domherren, deren damals 14. evangelisch, 7. catholisch waren, jedoch mit Widerspruch der letzteren zum Bischof erweh- let, aber auch bald genöthiget wurde, dem von
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3) Rud. II. neue Relig. Unruhen.
Eduard bekannte ſich ebenfalls zur catholiſchen Religion. Daruͤber kam es auch im Badiſchen zu Veraͤnderungen zum Nachtheile der evangeli- ſchen und zum Vortheile der catholiſchen Religion.
Fuͤr evangeliſche Einwohner in ReichsſtaͤdtenVIII. gab es keine beſſere Ausſichten, da zu Aachen den ſeit 1567. aus Antwerpen dorthin gefluͤchteten reformirten Buͤrgern ſowohl ihre Religionsuͤbung, als die ſeit 1574. ſchon erlangte Rathsfaͤhigkeit durch eine kaiſerliche Commiſſion abgeſprochen wurde.
Um endlich den geiſtlichen Vorbehalt zumIX. Nachtheile der Proteſtanten durchzuſetzen, wurde in zwey namhaften Faͤllen alles angewandt, und die Abſicht gluͤcklich erreicht. Im Erzſtifte Coͤlln hatte der Churfuͤrſt Gebhard, gebohrner Truchſeß von Waldburg, am 19. Dec. 1582. ſich oͤffentlich zur reformirten Religion bekannt, und den 2. Febr. 1583. ſich mit der Graͤfinn Agnes von Mansfeld trauen laßen; in der Meynung, des geiſtlichen Vorbehalts ungeachtet doch das Erzſtift zeitlebens beyzubehalten. Er wurde aber mit Huͤlfe Spani- ſcher aus den Niederlanden dorthin gezogener Voͤl- ker genoͤthiget, das Erzſtift mit dem Ruͤcken anzu- ſehen, und dem an ſeine Stelle ernannten Prin- zen Ernſt von Baiern zu uͤberlaßen.
Nicht beſſer gieng es dem Prinzen JohannX. Georg von Brandenburg, der im Jahre 1592. zu Straßburg von den dortigen Domherren, deren damals 14. evangeliſch, 7. catholiſch waren, jedoch mit Widerſpruch der letzteren zum Biſchof erweh- let, aber auch bald genoͤthiget wurde, dem von
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3) Rud. II. neue Relig. Unruhen.
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zu Veraͤnderungen zum Nachtheile der evangeli-
ſchen und zum Vortheile der catholiſchen Religion.
Fuͤr evangeliſche Einwohner in Reichsſtaͤdten
gab es keine beſſere Ausſichten, da zu Aachen den
ſeit 1567. aus Antwerpen dorthin gefluͤchteten
reformirten Buͤrgern ſowohl ihre Religionsuͤbung,
als die ſeit 1574. ſchon erlangte Rathsfaͤhigkeit
durch eine kaiſerliche Commiſſion abgeſprochen wurde.
VIII.
Um endlich den geiſtlichen Vorbehalt zum
Nachtheile der Proteſtanten durchzuſetzen, wurde
in zwey namhaften Faͤllen alles angewandt, und
die Abſicht gluͤcklich erreicht. Im Erzſtifte Coͤlln
hatte der Churfuͤrſt Gebhard, gebohrner Truchſeß
von Waldburg, am 19. Dec. 1582. ſich oͤffentlich
zur reformirten Religion bekannt, und den 2. Febr.
1583. ſich mit der Graͤfinn Agnes von Mansfeld
trauen laßen; in der Meynung, des geiſtlichen
Vorbehalts ungeachtet doch das Erzſtift zeitlebens
beyzubehalten. Er wurde aber mit Huͤlfe Spani-
ſcher aus den Niederlanden dorthin gezogener Voͤl-
ker genoͤthiget, das Erzſtift mit dem Ruͤcken anzu-
ſehen, und dem an ſeine Stelle ernannten Prin-
zen Ernſt von Baiern zu uͤberlaßen.
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Nicht beſſer gieng es dem Prinzen Johann
Georg von Brandenburg, der im Jahre 1592. zu
Straßburg von den dortigen Domherren, deren
damals 14. evangeliſch, 7. catholiſch waren, jedoch
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/61>, abgerufen am 25.11.2024.
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