Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.4) Zustand des Cammergerichts. sich begnügen zu können, wenn auch nur 25. Asses-soren als die Hälfte der im Westphälischen Frieden beschlossenen Anzahl angenommen würden. Um die Sache in mehreren Betrieb zu brin-IX. Um das zu bewirken, wurden nun die bishe-X. nach (f) In einem Commissionsdecrete vom 3. Nov.
1720. ließ der Kaiser auf Erhöhung der Besoldun- gen des Cammerrichters und der Präsidenten an- tragen. Es ward aber im Reichsgutachten vom 8. Nov. 1726. abgelehnt, "weil der diesmal aus- gefundene fundus surrogatorius dazu nicht erkleck- lich sey." Samml. der R. A. Th. 4. S. 348. und 361. 4) Zuſtand des Cammergerichts. ſich begnuͤgen zu koͤnnen, wenn auch nur 25. Aſſeſ-ſoren als die Haͤlfte der im Weſtphaͤliſchen Frieden beſchloſſenen Anzahl angenommen wuͤrden. Um die Sache in mehreren Betrieb zu brin-IX. Um das zu bewirken, wurden nun die bishe-X. nach (f) In einem Commiſſionsdecrete vom 3. Nov.
1720. ließ der Kaiſer auf Erhoͤhung der Beſoldun- gen des Cammerrichters und der Praͤſidenten an- tragen. Es ward aber im Reichsgutachten vom 8. Nov. 1726. abgelehnt, ”weil der diesmal aus- gefundene fundus ſurrogatorius dazu nicht erkleck- lich ſey.” Samml. der R. A. Th. 4. S. 348. und 361. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0455" n="413"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">4) Zuſtand des Cammergerichts.</hi></fw><lb/> ſich begnuͤgen zu koͤnnen, wenn auch nur 25. Aſſeſ-<lb/> ſoren als die Haͤlfte der im Weſtphaͤliſchen Frieden<lb/> beſchloſſenen Anzahl angenommen wuͤrden.</p><lb/> <p>Um die Sache in mehreren Betrieb zu brin-<note place="right"><hi rendition="#aq">IX.</hi></note><lb/> gen ſchickte das Cammergericht ſelbſt ein Paar Aſ-<lb/> ſeſſoren nach Wien und Regensburg. Darauf er-<lb/> folgte vorerſt am 24. May 1719. ein guͤnſtiges<lb/> kaiſerliches Commiſſionsdecret, und am 15. Dec.<lb/> 1719. ein beyfaͤlliges Reichsgutachten, welches<lb/> am 3. Nov. 1720. auch der Kaiſer genehmigte.<lb/> Damit kam es nun ſo weit, daß wuͤrklich 25. Aſ-<lb/> ſeſſoren, jeder mit 4000. Gulden Beſoldung, an-<lb/> geſtellt werden ſollten. Woneben der Cammerrich-<lb/> ter jaͤhrlich 11733. Rthlr. 30. Kreuzer, und zwey<lb/> Praͤſidenten, jeder jaͤhrlich 3656. Rthlr. zu erwar-<lb/> ten hatten <note place="foot" n="(f)">In einem Commiſſionsdecrete vom 3. Nov.<lb/> 1720. ließ der Kaiſer auf Erhoͤhung der Beſoldun-<lb/> gen des Cammerrichters und der Praͤſidenten an-<lb/> tragen. Es ward aber im Reichsgutachten vom<lb/> 8. Nov. 1726. abgelehnt, ”weil der diesmal aus-<lb/> gefundene <hi rendition="#aq">fundus ſurrogatorius</hi> dazu nicht erkleck-<lb/> lich ſey.” Samml. der R. A. Th. 4. S. 348.<lb/> und 361.</note>; ohne was noch an andere Perſo-<lb/> nen des Gerichts von Reichs wegen zu bezahlen<lb/> war. Zuſammen betrug das 91.069. Rthlr. 70.<lb/> Kreuzer, die jaͤhrlich herbeygeſchafft werden muß-<lb/> ten, wenn das Cammergericht 25. Beyſitzer ha-<lb/> ben ſollte.</p><lb/> <p>Um das zu bewirken, wurden nun die bishe-<note place="right"><hi rendition="#aq">X.</hi></note><lb/> rigen Cammerzieler von 2. auf 7. erhoͤhet. Das<lb/> heißt, wer bisher halbjaͤhrlich 200. Fl. bezahlet hat-<lb/> te, ſollte kuͤnftig 700. Fl. bezahlen. So ſollten<lb/> <fw place="bottom" type="catch">nach</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [413/0455]
4) Zuſtand des Cammergerichts.
ſich begnuͤgen zu koͤnnen, wenn auch nur 25. Aſſeſ-
ſoren als die Haͤlfte der im Weſtphaͤliſchen Frieden
beſchloſſenen Anzahl angenommen wuͤrden.
Um die Sache in mehreren Betrieb zu brin-
gen ſchickte das Cammergericht ſelbſt ein Paar Aſ-
ſeſſoren nach Wien und Regensburg. Darauf er-
folgte vorerſt am 24. May 1719. ein guͤnſtiges
kaiſerliches Commiſſionsdecret, und am 15. Dec.
1719. ein beyfaͤlliges Reichsgutachten, welches
am 3. Nov. 1720. auch der Kaiſer genehmigte.
Damit kam es nun ſo weit, daß wuͤrklich 25. Aſ-
ſeſſoren, jeder mit 4000. Gulden Beſoldung, an-
geſtellt werden ſollten. Woneben der Cammerrich-
ter jaͤhrlich 11733. Rthlr. 30. Kreuzer, und zwey
Praͤſidenten, jeder jaͤhrlich 3656. Rthlr. zu erwar-
ten hatten (f); ohne was noch an andere Perſo-
nen des Gerichts von Reichs wegen zu bezahlen
war. Zuſammen betrug das 91.069. Rthlr. 70.
Kreuzer, die jaͤhrlich herbeygeſchafft werden muß-
ten, wenn das Cammergericht 25. Beyſitzer ha-
ben ſollte.
IX.
Um das zu bewirken, wurden nun die bishe-
rigen Cammerzieler von 2. auf 7. erhoͤhet. Das
heißt, wer bisher halbjaͤhrlich 200. Fl. bezahlet hat-
te, ſollte kuͤnftig 700. Fl. bezahlen. So ſollten
nach
X.
(f) In einem Commiſſionsdecrete vom 3. Nov.
1720. ließ der Kaiſer auf Erhoͤhung der Beſoldun-
gen des Cammerrichters und der Praͤſidenten an-
tragen. Es ward aber im Reichsgutachten vom
8. Nov. 1726. abgelehnt, ”weil der diesmal aus-
gefundene fundus ſurrogatorius dazu nicht erkleck-
lich ſey.” Samml. der R. A. Th. 4. S. 348.
und 361.
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