IV. Schicksale des Cammergerichts unter Leopold und Carl dem VI.
I. II. Die Verordnungen, die der Westphälische Friede und jüngste Reichsabschied vom Cammergerichte gemacht hat- ten, konnten wegen Abgangs der Cammerzieler nicht zur Vollziehung kommen. -- III. IV. Ueberdies mußte das Cammergericht wegen Einäscherung der Pfalz von Speier nach Wetzlar flüchten. -- V. VI. Hier entstand vollends ein Justitium, das eine ausserordentliche Visitation zuwege brach- te. -- VII. VIII. Auf deren Vericht kam es in Gang so- wohl die Zahl der Assessoren, als ihre Besoldung zu ver- mehren. -- IX. X. Um 25. Assessoren mit 4000. Gulden besolden zu können, wurden die Cammerzieler von 2. zu 7. erhöhet. -- XI. Darunter waren aber viele ungangbare Posten, -- XII. und vom Berliner Hofe wurden die Cam- merzieler nur auf den alten Fuß fortgezahlt. -- XIII. Also konnten würklich nur 17. Assessoren seyn, -- woraus ein nenes Uebel der Sollicitatur entstand. -- XIV. Mehrere Präsentirte schossen also immer über, und mußten warten, bis erst von neuem Stellen leer würden. -- XV. Unter den 25. Assessoren sollten ohnedem zwey neue von Böhmen und Hannover mit begriffen seyn. -- XVI. Dagegen hatte es aber auch noch Schwierigkeit mit den Westphälischen Kreispräsentationen -- XVII. und mit der abwechselnden Präsentation der evangelischen Kreise. -- Welches alles erst 1782. erlediget ist.
Noch eine zwiespältige Meynung der beiden Re-I. ligionstheile äußerte sich über die Gerichtbar- keit der höchsten Reichsgerichte in geistlichen Sa- chen der Protestanten. Doch ehe ich davon rede, muß ich hier erst einschalten, was inzwischen die Reichsgerichte selbst, insonderheit das Cammerge- richt, für Schicksale betroffen haben.
Die
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4) Zuſtand des Cammergerichts.
IV. Schickſale des Cammergerichts unter Leopold und Carl dem VI.
I. II. Die Verordnungen, die der Weſtphaͤliſche Friede und juͤngſte Reichsabſchied vom Cammergerichte gemacht hat- ten, konnten wegen Abgangs der Cammerzieler nicht zur Vollziehung kommen. — III. IV. Ueberdies mußte das Cammergericht wegen Einaͤſcherung der Pfalz von Speier nach Wetzlar fluͤchten. — V. VI. Hier entſtand vollends ein Juſtitium, das eine auſſerordentliche Viſitation zuwege brach- te. — VII. VIII. Auf deren Vericht kam es in Gang ſo- wohl die Zahl der Aſſeſſoren, als ihre Beſoldung zu ver- mehren. — IX. X. Um 25. Aſſeſſoren mit 4000. Gulden beſolden zu koͤnnen, wurden die Cammerzieler von 2. zu 7. erhoͤhet. — XI. Darunter waren aber viele ungangbare Poſten, — XII. und vom Berliner Hofe wurden die Cam- merzieler nur auf den alten Fuß fortgezahlt. — XIII. Alſo konnten wuͤrklich nur 17. Aſſeſſoren ſeyn, — woraus ein nenes Uebel der Sollicitatur entſtand. — XIV. Mehrere Praͤſentirte ſchoſſen alſo immer uͤber, und mußten warten, bis erſt von neuem Stellen leer wuͤrden. — XV. Unter den 25. Aſſeſſoren ſollten ohnedem zwey neue von Boͤhmen und Hannover mit begriffen ſeyn. — XVI. Dagegen hatte es aber auch noch Schwierigkeit mit den Weſtphaͤliſchen Kreispraͤſentationen — XVII. und mit der abwechſelnden Praͤſentation der evangeliſchen Kreiſe. — Welches alles erſt 1782. erlediget iſt.
Noch eine zwieſpaͤltige Meynung der beiden Re-I. ligionstheile aͤußerte ſich uͤber die Gerichtbar- keit der hoͤchſten Reichsgerichte in geiſtlichen Sa- chen der Proteſtanten. Doch ehe ich davon rede, muß ich hier erſt einſchalten, was inzwiſchen die Reichsgerichte ſelbſt, inſonderheit das Cammerge- richt, fuͤr Schickſale betroffen haben.
Die
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4) Zuſtand des Cammergerichts.
IV.
Schickſale des Cammergerichts unter Leopold
und Carl dem VI.
I. II. Die Verordnungen, die der Weſtphaͤliſche Friede
und juͤngſte Reichsabſchied vom Cammergerichte gemacht hat-
ten, konnten wegen Abgangs der Cammerzieler nicht zur
Vollziehung kommen. — III. IV. Ueberdies mußte das
Cammergericht wegen Einaͤſcherung der Pfalz von Speier
nach Wetzlar fluͤchten. — V. VI. Hier entſtand vollends ein
Juſtitium, das eine auſſerordentliche Viſitation zuwege brach-
te. — VII. VIII. Auf deren Vericht kam es in Gang ſo-
wohl die Zahl der Aſſeſſoren, als ihre Beſoldung zu ver-
mehren. — IX. X. Um 25. Aſſeſſoren mit 4000. Gulden
beſolden zu koͤnnen, wurden die Cammerzieler von 2. zu 7.
erhoͤhet. — XI. Darunter waren aber viele ungangbare
Poſten, — XII. und vom Berliner Hofe wurden die Cam-
merzieler nur auf den alten Fuß fortgezahlt. — XIII. Alſo
konnten wuͤrklich nur 17. Aſſeſſoren ſeyn, — woraus ein
nenes Uebel der Sollicitatur entſtand. — XIV. Mehrere
Praͤſentirte ſchoſſen alſo immer uͤber, und mußten warten,
bis erſt von neuem Stellen leer wuͤrden. — XV. Unter
den 25. Aſſeſſoren ſollten ohnedem zwey neue von Boͤhmen
und Hannover mit begriffen ſeyn. — XVI. Dagegen hatte
es aber auch noch Schwierigkeit mit den Weſtphaͤliſchen
Kreispraͤſentationen — XVII. und mit der abwechſelnden
Praͤſentation der evangeliſchen Kreiſe. — Welches alles
erſt 1782. erlediget iſt.
Noch eine zwieſpaͤltige Meynung der beiden Re-
ligionstheile aͤußerte ſich uͤber die Gerichtbar-
keit der hoͤchſten Reichsgerichte in geiſtlichen Sa-
chen der Proteſtanten. Doch ehe ich davon rede,
muß ich hier erſt einſchalten, was inzwiſchen die
Reichsgerichte ſelbſt, inſonderheit das Cammerge-
richt, fuͤr Schickſale betroffen haben.
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 409. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/451>, abgerufen am 22.12.2024.
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