Eine Unzufriedenheit, die der Pabst über Fer-III. dinanden äußerte, weil er als Römischer König den Religionsfrieden geschlossen hatte, und ein Widerspruch, den er gegen die Niederlegung der Regierung von Seiten Carls des V. einlegte, weil seiner Meynung nach solche in seine Hände hätte geschehen sollen, hatte für den päbstlichen Stuhl den widrigen Erfolg, daß Ferdinand unterließ, die kaiserliche Krönung, wie bisher gewöhnlich, und noch von Carl dem V. geschehen war, zu Rom zu empfangen. In der Folge ist diese Krö- nung darüber ganz in Abgang gekommen. Sonst war weder unter dieser noch unter der folgenden Regierung Max desII., den sein Vater Ferdi- nand zum Römischen Könige hatte wehlen laßen, und der wieder die Römische Königswahl seines Sohns Rudolfs des II. zu Stande brachte, eine erhebliche Veränderung in der Verfassung des Teut- schen Reichs wahrzunehmen.
Nur das Ende der Trientischen Kirchen-IV. versammlung, das noch in Ferdinands Regie- rung fiel, war so beschaffen, daß an statt der Hoffnung, die man sich noch immer von einer Wie- dervereinigung der Religion gemacht hatte, die Scheidewand zwischen der catholischen und evan- gelischen Kirche durch die zu Trient gefaßten Schlüsse noch ungleich stärker, als vorher, gemacht war. Viele Sätze, die bisher unter den Catho- lischen selbst noch als problematisch angesehen wa- ren, hatten die Trientischen Prälaten zu Glaubens- artikeln gemacht, und so, wie alle andere, für die, so nicht damit übereinstimmig dächten, mit ihrem Fluche (anathema esto) beleget.
Fer-
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1) Ferd. I. Max II. 1558-1576.
Eine Unzufriedenheit, die der Pabſt uͤber Fer-III. dinanden aͤußerte, weil er als Roͤmiſcher Koͤnig den Religionsfrieden geſchloſſen hatte, und ein Widerſpruch, den er gegen die Niederlegung der Regierung von Seiten Carls des V. einlegte, weil ſeiner Meynung nach ſolche in ſeine Haͤnde haͤtte geſchehen ſollen, hatte fuͤr den paͤbſtlichen Stuhl den widrigen Erfolg, daß Ferdinand unterließ, die kaiſerliche Kroͤnung, wie bisher gewoͤhnlich, und noch von Carl dem V. geſchehen war, zu Rom zu empfangen. In der Folge iſt dieſe Kroͤ- nung daruͤber ganz in Abgang gekommen. Sonſt war weder unter dieſer noch unter der folgenden Regierung Max desII., den ſein Vater Ferdi- nand zum Roͤmiſchen Koͤnige hatte wehlen laßen, und der wieder die Roͤmiſche Koͤnigswahl ſeines Sohns Rudolfs des II. zu Stande brachte, eine erhebliche Veraͤnderung in der Verfaſſung des Teut- ſchen Reichs wahrzunehmen.
Nur das Ende der Trientiſchen Kirchen-IV. verſammlung, das noch in Ferdinands Regie- rung fiel, war ſo beſchaffen, daß an ſtatt der Hoffnung, die man ſich noch immer von einer Wie- dervereinigung der Religion gemacht hatte, die Scheidewand zwiſchen der catholiſchen und evan- geliſchen Kirche durch die zu Trient gefaßten Schluͤſſe noch ungleich ſtaͤrker, als vorher, gemacht war. Viele Saͤtze, die bisher unter den Catho- liſchen ſelbſt noch als problematiſch angeſehen wa- ren, hatten die Trientiſchen Praͤlaten zu Glaubens- artikeln gemacht, und ſo, wie alle andere, fuͤr die, ſo nicht damit uͤbereinſtimmig daͤchten, mit ihrem Fluche (anathema eſto) beleget.
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1) Ferd. I. Max II. 1558-1576.
Eine Unzufriedenheit, die der Pabſt uͤber Fer-
dinanden aͤußerte, weil er als Roͤmiſcher Koͤnig
den Religionsfrieden geſchloſſen hatte, und ein
Widerſpruch, den er gegen die Niederlegung der
Regierung von Seiten Carls des V. einlegte, weil
ſeiner Meynung nach ſolche in ſeine Haͤnde haͤtte
geſchehen ſollen, hatte fuͤr den paͤbſtlichen Stuhl
den widrigen Erfolg, daß Ferdinand unterließ, die
kaiſerliche Kroͤnung, wie bisher gewoͤhnlich,
und noch von Carl dem V. geſchehen war, zu
Rom zu empfangen. In der Folge iſt dieſe Kroͤ-
nung daruͤber ganz in Abgang gekommen. Sonſt
war weder unter dieſer noch unter der folgenden
Regierung Max des II., den ſein Vater Ferdi-
nand zum Roͤmiſchen Koͤnige hatte wehlen laßen,
und der wieder die Roͤmiſche Koͤnigswahl ſeines
Sohns Rudolfs des II. zu Stande brachte, eine
erhebliche Veraͤnderung in der Verfaſſung des Teut-
ſchen Reichs wahrzunehmen.
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Nur das Ende der Trientiſchen Kirchen-
verſammlung, das noch in Ferdinands Regie-
rung fiel, war ſo beſchaffen, daß an ſtatt der
Hoffnung, die man ſich noch immer von einer Wie-
dervereinigung der Religion gemacht hatte, die
Scheidewand zwiſchen der catholiſchen und evan-
geliſchen Kirche durch die zu Trient gefaßten
Schluͤſſe noch ungleich ſtaͤrker, als vorher, gemacht
war. Viele Saͤtze, die bisher unter den Catho-
liſchen ſelbſt noch als problematiſch angeſehen wa-
ren, hatten die Trientiſchen Praͤlaten zu Glaubens-
artikeln gemacht, und ſo, wie alle andere, fuͤr
die, ſo nicht damit uͤbereinſtimmig daͤchten, mit
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 3. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/45>, abgerufen am 21.11.2024.
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