Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.1) Badischer Friede 1714. gen Friedensschlüssen, die doch beym Ryßwicki-schen zum Grunde liegen sollten, nicht bestehen konnte; auf der andern Seite aber auch der catho- lische Religionstheil sowohl als der kaiserliche Hof wegen Entkräftung jener Clausel sich immer nur darauf bezogen hatten, daß das eine mit der Kro- ne Frankreich auszumachende Sache sey; so jedoch jetzt im Jahre 1711., da das Reich wieder Krieg mit Frankreich hatte, jene Bemerkung, welche die Churfürsten und den neu zu erwehlenden Kaiser unter sich angieng, nicht zurückhalten konnte. Nichts desto weniger konnte in der Wahlcapitula- tion Carls des VI. weiter nichts erlanget werden, als die Einschaltung einer Parenthese bey dem Wor- te: Friedensschlüsse, daß "darunter doch die Augs- burgische Confessionsverwandten den Ryßwickischen Frieden nicht verstanden haben wollten, die Catho- lischen aber sothane Reservation an ihren Ort aus- gestellt seyn ließen" (y). (Diese Parenthese ist seitdem bis auf den heutigen Tag in der Wahlca- pitulation beybehalten worden.) Wäre das Englische Ministerium von der wah-X. wohl (y) Wahlcap. Art. 4. §. 12.
1) Badiſcher Friede 1714. gen Friedensſchluͤſſen, die doch beym Ryßwicki-ſchen zum Grunde liegen ſollten, nicht beſtehen konnte; auf der andern Seite aber auch der catho- liſche Religionstheil ſowohl als der kaiſerliche Hof wegen Entkraͤftung jener Clauſel ſich immer nur darauf bezogen hatten, daß das eine mit der Kro- ne Frankreich auszumachende Sache ſey; ſo jedoch jetzt im Jahre 1711., da das Reich wieder Krieg mit Frankreich hatte, jene Bemerkung, welche die Churfuͤrſten und den neu zu erwehlenden Kaiſer unter ſich angieng, nicht zuruͤckhalten konnte. Nichts deſto weniger konnte in der Wahlcapitula- tion Carls des VI. weiter nichts erlanget werden, als die Einſchaltung einer Parentheſe bey dem Wor- te: Friedensſchluͤſſe, daß ”darunter doch die Augs- burgiſche Confeſſionsverwandten den Ryßwickiſchen Frieden nicht verſtanden haben wollten, die Catho- liſchen aber ſothane Reſervation an ihren Ort aus- geſtellt ſeyn ließen” (y). (Dieſe Parentheſe iſt ſeitdem bis auf den heutigen Tag in der Wahlca- pitulation beybehalten worden.) Waͤre das Engliſche Miniſterium von der wah-X. wohl (y) Wahlcap. Art. 4. §. 12.
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1) Badiſcher Friede 1714.
gen Friedensſchluͤſſen, die doch beym Ryßwicki-
ſchen zum Grunde liegen ſollten, nicht beſtehen
konnte; auf der andern Seite aber auch der catho-
liſche Religionstheil ſowohl als der kaiſerliche Hof
wegen Entkraͤftung jener Clauſel ſich immer nur
darauf bezogen hatten, daß das eine mit der Kro-
ne Frankreich auszumachende Sache ſey; ſo jedoch
jetzt im Jahre 1711., da das Reich wieder Krieg
mit Frankreich hatte, jene Bemerkung, welche
die Churfuͤrſten und den neu zu erwehlenden Kaiſer
unter ſich angieng, nicht zuruͤckhalten konnte.
Nichts deſto weniger konnte in der Wahlcapitula-
tion Carls des VI. weiter nichts erlanget werden,
als die Einſchaltung einer Parentheſe bey dem Wor-
te: Friedensſchluͤſſe, daß ”darunter doch die Augs-
burgiſche Confeſſionsverwandten den Ryßwickiſchen
Frieden nicht verſtanden haben wollten, die Catho-
liſchen aber ſothane Reſervation an ihren Ort aus-
geſtellt ſeyn ließen” (y). (Dieſe Parentheſe iſt
ſeitdem bis auf den heutigen Tag in der Wahlca-
pitulation beybehalten worden.)
Waͤre das Engliſche Miniſterium von der wah-
ren Beſchaffenheit dieſer Sache gehoͤrig unterrich-
tet geweſen; ſo haͤtte es demſelben bey den Frie-
densunterhandlungen mit der Krone Frankreich vor
und auf dem Uetrechter Congreſſe nicht ſchwer fal-
len koͤnnen, eine Friedensbedingung daraus zu
machen, daß die dem vierten Artikel des Ryßwicki-
ſchen Friedens angehaͤngte Clauſel aufgehoben und
fuͤr unkraͤftig erklaͤret werden ſollte. Da aber die-
ſe Gelegenheit einmal verſaͤumet war, ſo ließ ſich
von dem, was zu Raſtadt und Baden vorgieng,
wohl
X.
(y) Wahlcap. Art. 4. §. 12.
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