Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.IX. Leop. u. Joseph I. 1657-1711. XXII. Mit dem Ausgange des XVII. Jahrhunderts XI.
IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711. XXII. Mit dem Ausgange des XVII. Jahrhunderts XI.
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IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711.
Mit dem Ausgange des XVII. Jahrhunderts
ward endlich auch der Zwiſt, den beide Religions-
theile wegen der zweyerley Calender bisher gehabt
hatten, noch in der Hauptſache gluͤcklich gehoben.
In Gefolg einer Berechnung einiger Mathemati-
ker, inſonderheit eines gewiſſen Profeſſor Weigels
zu Jena, faßte das evangeliſche Corpus zu Re-
gensburg (1699. Sept. 30.) einmuͤthig den Schluß:
daß mit dem Jahre 1700. in den evangeliſchen
Laͤndern und Reichsſtaͤdten ein neuer verbeſſerter
Calender eingefuͤhrt werden ſollte, indem man gleich
nach dem 18. Febr. 1700. eilf Tage weglaßen,
und den Matthiastag gleich auf den 18. Febr. an-
ſetzen wollte. In ſo weit kam jetzt dieſer Calen-
der mit dem Gregoriſchen der Catholiſchen uͤberein.
Nur in Beſtimmung des Oſterfeſtes folgten die
Proteſtanten einer von der Gregoriſchen abweichen-
den richtigern aſtronomiſchen Berechnung. Das
hatte dann doch auch nachher noch die uͤble Folge,
daß zwar nicht alle Jahre, aber doch von Zeit zu
Zeit die Oſterfeier der Catholiſchen und Proteſtan-
ten um acht Tage von einander unterſchieden war,
(bis erſt 1770. auch dieſer Unterſchied mittelſt An-
nehmung eines durchgaͤngig gleichen Reichscalen-
ders gehoben worden.)
XI.
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