IX. Erhebung des Hauses Hannover zur neunten Chur 1692-1708.
I. II. Wie die Errichtung einer neuen Chur für Han- nover nebst der Wiedereinführung der Böhmischen Chur zu- erst in Bewegung gekommen? -- III. Schwierigkeiten und Widersprüche, die sich dabey ereignet. -- IV. V. Wie sol- che nach und nach gehoben, und endlich die Sache zu Stan- de gebracht worden? -- VI. unter andern mit der Versi- cherung, daß künftig keine neue Chur ohne Einwilligung des gesammten Reichs errichtet werden, -- VII. und daß auf den Fall, wenn nach Abgang des Hauses Baiern etwa vier evangelische Churfürsten seyn würden, eine catholische überzehlige Stimme statt finden solle.
Hatte Leopold nach dem Beyspiele seiner Vor-I. fahren das Reich mit neuen Fürsten vermehrt, so ließ sich nach der Bahn, die unter der vorigen Regierung mit einer achten Chur gebrochen war, jetzt auch eine neunte Chur wohl als möglich ge- denken. Und welches Haus hätte gerechtern An- spruch darauf machen können, als dasjenige, des- sen Vorfahren zwey nunmehr mit der Churwürde begabte Herzogthümer besessen hatten, deren lange bestrittener Verlust zwar unwiederbringlich schien, das aber doch immer den churfürstlichen Häusern sich unmittelbar angeschlossen, und vielfältig be- trächtliche neue Verdienste um das Teutsche Vater- land und dessen gemeinsames Oberhaupt erworben hatte?
Schon bey Gelegenheit der Römischen Königs-II. wahl Josephs des I. eröffnete der Kaiser den da-
mals
X 5
9) Neunte Chur 1692-1708.
IX. Erhebung des Hauſes Hannover zur neunten Chur 1692-1708.
I. II. Wie die Errichtung einer neuen Chur fuͤr Han- nover nebſt der Wiedereinfuͤhrung der Boͤhmiſchen Chur zu- erſt in Bewegung gekommen? — III. Schwierigkeiten und Widerſpruͤche, die ſich dabey ereignet. — IV. V. Wie ſol- che nach und nach gehoben, und endlich die Sache zu Stan- de gebracht worden? — VI. unter andern mit der Verſi- cherung, daß kuͤnftig keine neue Chur ohne Einwilligung des geſammten Reichs errichtet werden, — VII. und daß auf den Fall, wenn nach Abgang des Hauſes Baiern etwa vier evangeliſche Churfuͤrſten ſeyn wuͤrden, eine catholiſche uͤberzehlige Stimme ſtatt finden ſolle.
Hatte Leopold nach dem Beyſpiele ſeiner Vor-I. fahren das Reich mit neuen Fuͤrſten vermehrt, ſo ließ ſich nach der Bahn, die unter der vorigen Regierung mit einer achten Chur gebrochen war, jetzt auch eine neunte Chur wohl als moͤglich ge- denken. Und welches Haus haͤtte gerechtern An- ſpruch darauf machen koͤnnen, als dasjenige, deſ- ſen Vorfahren zwey nunmehr mit der Churwuͤrde begabte Herzogthuͤmer beſeſſen hatten, deren lange beſtrittener Verluſt zwar unwiederbringlich ſchien, das aber doch immer den churfuͤrſtlichen Haͤuſern ſich unmittelbar angeſchloſſen, und vielfaͤltig be- traͤchtliche neue Verdienſte um das Teutſche Vater- land und deſſen gemeinſames Oberhaupt erworben hatte?
Schon bey Gelegenheit der Roͤmiſchen Koͤnigs-II. wahl Joſephs des I. eroͤffnete der Kaiſer den da-
mals
X 5
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0371"n="329"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">9) Neunte Chur 1692-1708.</hi></fw><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="2"><head><hirendition="#aq">IX.</hi><lb/>
Erhebung des Hauſes Hannover zur neunten<lb/>
Chur 1692-1708.</head><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><argument><p><hirendition="#aq">I. II.</hi> Wie die Errichtung einer neuen Chur fuͤr Han-<lb/>
nover nebſt der Wiedereinfuͤhrung der Boͤhmiſchen Chur zu-<lb/>
erſt in Bewegung gekommen? —<hirendition="#aq">III.</hi> Schwierigkeiten und<lb/>
Widerſpruͤche, die ſich dabey ereignet. —<hirendition="#aq">IV. V.</hi> Wie ſol-<lb/>
che nach und nach gehoben, und endlich die Sache zu Stan-<lb/>
de gebracht worden? —<hirendition="#aq">VI.</hi> unter andern mit der Verſi-<lb/>
cherung, daß kuͤnftig keine neue Chur ohne Einwilligung<lb/>
des geſammten Reichs errichtet werden, —<hirendition="#aq">VII.</hi> und daß<lb/>
auf den Fall, wenn nach Abgang des Hauſes Baiern etwa<lb/>
vier evangeliſche Churfuͤrſten ſeyn wuͤrden, eine catholiſche<lb/>
uͤberzehlige Stimme ſtatt finden ſolle.</p></argument><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><p><hirendition="#in">H</hi>atte Leopold nach dem Beyſpiele ſeiner Vor-<noteplace="right"><hirendition="#aq">I.</hi></note><lb/>
fahren das Reich mit neuen Fuͤrſten vermehrt,<lb/>ſo ließ ſich nach der Bahn, die unter der vorigen<lb/>
Regierung mit einer achten Chur gebrochen war,<lb/>
jetzt auch eine <hirendition="#fr">neunte Chur</hi> wohl als moͤglich ge-<lb/>
denken. Und welches Haus haͤtte gerechtern An-<lb/>ſpruch darauf machen koͤnnen, als dasjenige, deſ-<lb/>ſen Vorfahren zwey nunmehr mit der Churwuͤrde<lb/>
begabte Herzogthuͤmer beſeſſen hatten, deren lange<lb/>
beſtrittener Verluſt zwar unwiederbringlich ſchien,<lb/>
das aber doch immer den churfuͤrſtlichen Haͤuſern<lb/>ſich unmittelbar angeſchloſſen, und vielfaͤltig be-<lb/>
traͤchtliche neue Verdienſte um das Teutſche Vater-<lb/>
land und deſſen gemeinſames Oberhaupt erworben<lb/>
hatte?</p><lb/><p>Schon bey Gelegenheit der Roͤmiſchen Koͤnigs-<noteplace="right"><hirendition="#aq">II.</hi></note><lb/>
wahl Joſephs des <hirendition="#aq">I.</hi> eroͤffnete der Kaiſer den da-<lb/><fwplace="bottom"type="sig">X 5</fw><fwplace="bottom"type="catch">mals</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[329/0371]
9) Neunte Chur 1692-1708.
IX.
Erhebung des Hauſes Hannover zur neunten
Chur 1692-1708.
I. II. Wie die Errichtung einer neuen Chur fuͤr Han-
nover nebſt der Wiedereinfuͤhrung der Boͤhmiſchen Chur zu-
erſt in Bewegung gekommen? — III. Schwierigkeiten und
Widerſpruͤche, die ſich dabey ereignet. — IV. V. Wie ſol-
che nach und nach gehoben, und endlich die Sache zu Stan-
de gebracht worden? — VI. unter andern mit der Verſi-
cherung, daß kuͤnftig keine neue Chur ohne Einwilligung
des geſammten Reichs errichtet werden, — VII. und daß
auf den Fall, wenn nach Abgang des Hauſes Baiern etwa
vier evangeliſche Churfuͤrſten ſeyn wuͤrden, eine catholiſche
uͤberzehlige Stimme ſtatt finden ſolle.
Hatte Leopold nach dem Beyſpiele ſeiner Vor-
fahren das Reich mit neuen Fuͤrſten vermehrt,
ſo ließ ſich nach der Bahn, die unter der vorigen
Regierung mit einer achten Chur gebrochen war,
jetzt auch eine neunte Chur wohl als moͤglich ge-
denken. Und welches Haus haͤtte gerechtern An-
ſpruch darauf machen koͤnnen, als dasjenige, deſ-
ſen Vorfahren zwey nunmehr mit der Churwuͤrde
begabte Herzogthuͤmer beſeſſen hatten, deren lange
beſtrittener Verluſt zwar unwiederbringlich ſchien,
das aber doch immer den churfuͤrſtlichen Haͤuſern
ſich unmittelbar angeſchloſſen, und vielfaͤltig be-
traͤchtliche neue Verdienſte um das Teutſche Vater-
land und deſſen gemeinſames Oberhaupt erworben
hatte?
I.
Schon bey Gelegenheit der Roͤmiſchen Koͤnigs-
wahl Joſephs des I. eroͤffnete der Kaiſer den da-
mals
II.
X 5
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 329. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/371>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.