Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.IX. Leop. u. Joseph I. 1657-1711. sollte, um ein Kriegsheer von 40. tausend Mannzusammenzubringen. Das Verzeichniß durfte her- nach nur zwey oder dreyfach erhöhet werden, wenn man ein Kriegsheer von 80. oder 120. tausend Mann nöthig fände. Einem jeden Kreise überließ man aber die Vertheilung des ganzen Kreiscontin- gents auf seine Mitglieder; da dann einige größe- re Stände ganze Regimenter oder Bataillons, Escadrons oder Compagnien mit den dazu gehöri- gen Officiers zu stellen bekamen; von anderen Ständen gaben mehrere Nachbaren zusammen nur eine Compagnie; manchmal auch ein Reichsstand etliche gemeine Soldaten, ein anderer einen Offi- cier oder Unterofficier u. s. w. Jedes vollständige Kreiscontingent ward dann doch in soviele Regi- menter, als die Zahl der Mannschaft mit sich brach- te, und jedes Regiment wieder in seine Compa- gnien vertheilet, die mit einerley Mondur und Ge- wehr versehen und nach einerley Vorschrift in Kriegsübungen unterhalten werden konnten. IV. Die Vertheilung der 40. tausend Mann auf Die
IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711. ſollte, um ein Kriegsheer von 40. tauſend Mannzuſammenzubringen. Das Verzeichniß durfte her- nach nur zwey oder dreyfach erhoͤhet werden, wenn man ein Kriegsheer von 80. oder 120. tauſend Mann noͤthig faͤnde. Einem jeden Kreiſe uͤberließ man aber die Vertheilung des ganzen Kreiscontin- gents auf ſeine Mitglieder; da dann einige groͤße- re Staͤnde ganze Regimenter oder Bataillons, Eſcadrons oder Compagnien mit den dazu gehoͤri- gen Officiers zu ſtellen bekamen; von anderen Staͤnden gaben mehrere Nachbaren zuſammen nur eine Compagnie; manchmal auch ein Reichsſtand etliche gemeine Soldaten, ein anderer einen Offi- cier oder Unterofficier u. ſ. w. Jedes vollſtaͤndige Kreiscontingent ward dann doch in ſoviele Regi- menter, als die Zahl der Mannſchaft mit ſich brach- te, und jedes Regiment wieder in ſeine Compa- gnien vertheilet, die mit einerley Mondur und Ge- wehr verſehen und nach einerley Vorſchrift in Kriegsuͤbungen unterhalten werden konnten. IV. Die Vertheilung der 40. tauſend Mann auf Die
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IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711.
ſollte, um ein Kriegsheer von 40. tauſend Mann
zuſammenzubringen. Das Verzeichniß durfte her-
nach nur zwey oder dreyfach erhoͤhet werden, wenn
man ein Kriegsheer von 80. oder 120. tauſend
Mann noͤthig faͤnde. Einem jeden Kreiſe uͤberließ
man aber die Vertheilung des ganzen Kreiscontin-
gents auf ſeine Mitglieder; da dann einige groͤße-
re Staͤnde ganze Regimenter oder Bataillons,
Eſcadrons oder Compagnien mit den dazu gehoͤri-
gen Officiers zu ſtellen bekamen; von anderen
Staͤnden gaben mehrere Nachbaren zuſammen nur
eine Compagnie; manchmal auch ein Reichsſtand
etliche gemeine Soldaten, ein anderer einen Offi-
cier oder Unterofficier u. ſ. w. Jedes vollſtaͤndige
Kreiscontingent ward dann doch in ſoviele Regi-
menter, als die Zahl der Mannſchaft mit ſich brach-
te, und jedes Regiment wieder in ſeine Compa-
gnien vertheilet, die mit einerley Mondur und Ge-
wehr verſehen und nach einerley Vorſchrift in
Kriegsuͤbungen unterhalten werden konnten.
Die Vertheilung der 40. tauſend Mann auf
die zehn Kreiſe ward zu 12. tauſend Mann zu
Pferde, worunter 2. tauſend Dragoner ſeyn ſoll-
ten, und 28. tauſend zu Fuß nach folgendem Ver-
haͤltniſſe gemacht:
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