Reiche, z. B. in Geldbeyträgen u. d. gl. je mehr zu denken ist.
IX.
Von dem übrigen Inhalte des Nimweger Frie- dens ist hier nur noch zu gedenken, daß die Krone Frankreich das im Westphälischen Frieden erlangte Besatzungsrecht in Philippsburg an Kaiser und Reich zurückgab, und sich dagegen vom Hause Oesterreich Freyburg mit dem freyen Durchzuge von Breisach bis dahin ausbedang. Auf solche Art wurde aus Philippsburg eine Reichsfestung, deren Grund und Boden zwar dem Bischofe von Speier zugehörte. Aber die Festungswerke wur- den nun ein Eigenthum des Teutschen Reichs. Dieses hatte nun aber auch die Besatzung zu besor- gen, und die Festungswerke zu unterhalten. Zu dem Ende wurden seitdem von Zeit zu Zeit etliche Römermonathe bewilliget, an deren Bezahlung jedoch gemeiniglich so viele Rückstände blieben, daß selten die Reichsfestungscasse hinreichte, die nöthigen Ausgaben zu bestreiten. Oft mußten Handwerksleute, die für die Festung als Maurer, Zimmerleute u. s. w. gearbeitet hatten, sich unmit- telbar an die allgemeine Reichsversammlung wen- den, und um Bezahlung ihrer Rechnungen bitten. Mit der Besatzung war die Schwierigkeit noch größer, wenn ein jeder Reichsstand sein Contin- gent dazu schicken sollte, und also z. B. aus Meck- lenburg und Pommern immer etliche Soldaten bis an die entgegengesetzte Gränze des Reichs zur Ab- lösung der Philippsburger Besatzung geschickt wer- den sollten. Provisorisch bequemten sich deswegen die nächstgelegenen Kreise Franken und Schwaben für die Besatzung zu sorgen; wobey es auch seit-
dem
IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711.
Reiche, z. B. in Geldbeytraͤgen u. d. gl. je mehr zu denken iſt.
IX.
Von dem uͤbrigen Inhalte des Nimweger Frie- dens iſt hier nur noch zu gedenken, daß die Krone Frankreich das im Weſtphaͤliſchen Frieden erlangte Beſatzungsrecht in Philippsburg an Kaiſer und Reich zuruͤckgab, und ſich dagegen vom Hauſe Oeſterreich Freyburg mit dem freyen Durchzuge von Breiſach bis dahin ausbedang. Auf ſolche Art wurde aus Philippsburg eine Reichsfeſtung, deren Grund und Boden zwar dem Biſchofe von Speier zugehoͤrte. Aber die Feſtungswerke wur- den nun ein Eigenthum des Teutſchen Reichs. Dieſes hatte nun aber auch die Beſatzung zu beſor- gen, und die Feſtungswerke zu unterhalten. Zu dem Ende wurden ſeitdem von Zeit zu Zeit etliche Roͤmermonathe bewilliget, an deren Bezahlung jedoch gemeiniglich ſo viele Ruͤckſtaͤnde blieben, daß ſelten die Reichsfeſtungscaſſe hinreichte, die noͤthigen Ausgaben zu beſtreiten. Oft mußten Handwerksleute, die fuͤr die Feſtung als Maurer, Zimmerleute u. ſ. w. gearbeitet hatten, ſich unmit- telbar an die allgemeine Reichsverſammlung wen- den, und um Bezahlung ihrer Rechnungen bitten. Mit der Beſatzung war die Schwierigkeit noch groͤßer, wenn ein jeder Reichsſtand ſein Contin- gent dazu ſchicken ſollte, und alſo z. B. aus Meck- lenburg und Pommern immer etliche Soldaten bis an die entgegengeſetzte Graͤnze des Reichs zur Ab- loͤſung der Philippsburger Beſatzung geſchickt wer- den ſollten. Proviſoriſch bequemten ſich deswegen die naͤchſtgelegenen Kreiſe Franken und Schwaben fuͤr die Beſatzung zu ſorgen; wobey es auch ſeit-
dem
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IX. Leop. u. Joſeph I. 1657-1711.
Reiche, z. B. in Geldbeytraͤgen u. d. gl. je mehr
zu denken iſt.
Von dem uͤbrigen Inhalte des Nimweger Frie-
dens iſt hier nur noch zu gedenken, daß die Krone
Frankreich das im Weſtphaͤliſchen Frieden erlangte
Beſatzungsrecht in Philippsburg an Kaiſer und
Reich zuruͤckgab, und ſich dagegen vom Hauſe
Oeſterreich Freyburg mit dem freyen Durchzuge
von Breiſach bis dahin ausbedang. Auf ſolche
Art wurde aus Philippsburg eine Reichsfeſtung,
deren Grund und Boden zwar dem Biſchofe von
Speier zugehoͤrte. Aber die Feſtungswerke wur-
den nun ein Eigenthum des Teutſchen Reichs.
Dieſes hatte nun aber auch die Beſatzung zu beſor-
gen, und die Feſtungswerke zu unterhalten. Zu
dem Ende wurden ſeitdem von Zeit zu Zeit etliche
Roͤmermonathe bewilliget, an deren Bezahlung
jedoch gemeiniglich ſo viele Ruͤckſtaͤnde blieben,
daß ſelten die Reichsfeſtungscaſſe hinreichte, die
noͤthigen Ausgaben zu beſtreiten. Oft mußten
Handwerksleute, die fuͤr die Feſtung als Maurer,
Zimmerleute u. ſ. w. gearbeitet hatten, ſich unmit-
telbar an die allgemeine Reichsverſammlung wen-
den, und um Bezahlung ihrer Rechnungen bitten.
Mit der Beſatzung war die Schwierigkeit noch
groͤßer, wenn ein jeder Reichsſtand ſein Contin-
gent dazu ſchicken ſollte, und alſo z. B. aus Meck-
lenburg und Pommern immer etliche Soldaten bis
an die entgegengeſetzte Graͤnze des Reichs zur Ab-
loͤſung der Philippsburger Beſatzung geſchickt wer-
den ſollten. Proviſoriſch bequemten ſich deswegen
die naͤchſtgelegenen Kreiſe Franken und Schwaben
fuͤr die Beſatzung zu ſorgen; wobey es auch ſeit-
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 290. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/332>, abgerufen am 24.11.2024.
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