IX. Fortgesetzte collegialische Berathschlagungen des evangelischen Religionstheils.
I -- III. Bev den Berathschlagungen, welche die evan- gelischen Reichsstände über das Simultaneum und andere Re- ligionsbeschwerden anzustellen hatten, bekam Chursachsen von neuem das Directorium zu führen. -- IV. So bekam das Corpus der evangelischen Stände seine heutige Verfassung, -- V. wozu der Westphälische Friede den Grund der Gerechtsa- me, als Corpus zu handeln, völlig befestiget hatte, -- VI. so gut, wie jeder Reichskreis ein Corpus ausmacht. -- VII. Erst in neueren Zeiten hat man angefangen, den Na- men Corpus anzufechten; -- VIII. IX. wobey jedoch die Evangelischen große Ursache haben zu beharren.
I.
Mit den Fragen, die über das Simultaneum in Bewegung kamen, stand noch eine wichtige Sache in Verbindung, welche die Art und Weise betraf, wie der evangelische Religionstheil, oder wie nun der Ausdruck nach und nach gewöhnlich wurde, das Corpus der evangelischen Stände (corpus euangelicorum,) auf eben diesem Reichstage seine Berathschlagungen und ein eignes Directorium von neuem in Gang brachte.
II.
Es kam nehmlich bald am Anfange dieses Reichstages vor, wie die evangelischen Stände wahrnähmen, daß verschiedene ihrer Glaubensge- nossen schon gegen den Westphälischen Frieden be- schwert wären, und daß über die Auslegung eini- ger Stellen des Friedens Streitigkeiten aufgewor- fen würden. Wie sie nun Nachricht erhielten, daß
die
VIII. Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657.
IX. Fortgeſetzte collegialiſche Berathſchlagungen des evangeliſchen Religionstheils.
I — III. Bev den Berathſchlagungen, welche die evan- geliſchen Reichsſtaͤnde uͤber das Simultaneum und andere Re- ligionsbeſchwerden anzuſtellen hatten, bekam Churſachſen von neuem das Directorium zu fuͤhren. — IV. So bekam das Corpus der evangeliſchen Staͤnde ſeine heutige Verfaſſung, — V. wozu der Weſtphaͤliſche Friede den Grund der Gerechtſa- me, als Corpus zu handeln, voͤllig befeſtiget hatte, — VI. ſo gut, wie jeder Reichskreis ein Corpus ausmacht. — VII. Erſt in neueren Zeiten hat man angefangen, den Na- men Corpus anzufechten; — VIII. IX. wobey jedoch die Evangeliſchen große Urſache haben zu beharren.
I.
Mit den Fragen, die uͤber das Simultaneum in Bewegung kamen, ſtand noch eine wichtige Sache in Verbindung, welche die Art und Weiſe betraf, wie der evangeliſche Religionstheil, oder wie nun der Ausdruck nach und nach gewoͤhnlich wurde, das Corpus der evangeliſchen Staͤnde (corpus euangelicorum,) auf eben dieſem Reichstage ſeine Berathſchlagungen und ein eignes Directorium von neuem in Gang brachte.
II.
Es kam nehmlich bald am Anfange dieſes Reichstages vor, wie die evangeliſchen Staͤnde wahrnaͤhmen, daß verſchiedene ihrer Glaubensge- noſſen ſchon gegen den Weſtphaͤliſchen Frieden be- ſchwert waͤren, und daß uͤber die Auslegung eini- ger Stellen des Friedens Streitigkeiten aufgewor- fen wuͤrden. Wie ſie nun Nachricht erhielten, daß
die
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0282"n="240"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">VIII.</hi> Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657.</hi></fw><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="2"><head><hirendition="#aq">IX.</hi><lb/>
Fortgeſetzte collegialiſche Berathſchlagungen des<lb/>
evangeliſchen Religionstheils.</head><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><argument><p><hirendition="#aq">I</hi>—<hirendition="#aq">III.</hi> Bev den Berathſchlagungen, welche die evan-<lb/>
geliſchen Reichsſtaͤnde uͤber das Simultaneum und andere Re-<lb/>
ligionsbeſchwerden anzuſtellen hatten, bekam Churſachſen von<lb/>
neuem das Directorium zu fuͤhren. —<hirendition="#aq">IV.</hi> So bekam das<lb/>
Corpus der evangeliſchen Staͤnde ſeine heutige Verfaſſung, —<lb/><hirendition="#aq">V.</hi> wozu der Weſtphaͤliſche Friede den Grund der Gerechtſa-<lb/>
me, als Corpus zu handeln, voͤllig befeſtiget hatte, —<hirendition="#aq">VI.</hi><lb/>ſo gut, wie jeder Reichskreis ein Corpus ausmacht. —<lb/><hirendition="#aq">VII.</hi> Erſt in neueren Zeiten hat man angefangen, den Na-<lb/>
men Corpus anzufechten; —<hirendition="#aq">VIII. IX.</hi> wobey jedoch die<lb/>
Evangeliſchen große Urſache haben zu beharren.</p></argument><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><noteplace="left"><hirendition="#aq">I.</hi></note><p><hirendition="#in">M</hi>it den Fragen, die uͤber das Simultaneum<lb/>
in Bewegung kamen, ſtand noch eine wichtige<lb/>
Sache in Verbindung, welche die Art und Weiſe<lb/>
betraf, wie der evangeliſche Religionstheil, oder<lb/>
wie nun der Ausdruck nach und nach gewoͤhnlich<lb/>
wurde, das <hirendition="#fr">Corpus der evangeliſchen Staͤnde</hi><lb/><hirendition="#aq">(corpus euangelicorum,)</hi> auf eben dieſem<lb/>
Reichstage ſeine Berathſchlagungen und ein eignes<lb/>
Directorium von neuem in Gang brachte.</p><lb/><noteplace="left"><hirendition="#aq">II.</hi></note><p>Es kam nehmlich bald am Anfange dieſes<lb/>
Reichstages vor, wie die evangeliſchen Staͤnde<lb/>
wahrnaͤhmen, daß verſchiedene ihrer Glaubensge-<lb/>
noſſen ſchon gegen den Weſtphaͤliſchen Frieden be-<lb/>ſchwert waͤren, und daß uͤber die Auslegung eini-<lb/>
ger Stellen des Friedens Streitigkeiten aufgewor-<lb/>
fen wuͤrden. Wie ſie nun Nachricht erhielten, daß<lb/><fwplace="bottom"type="catch">die</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[240/0282]
VIII. Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657.
IX.
Fortgeſetzte collegialiſche Berathſchlagungen des
evangeliſchen Religionstheils.
I — III. Bev den Berathſchlagungen, welche die evan-
geliſchen Reichsſtaͤnde uͤber das Simultaneum und andere Re-
ligionsbeſchwerden anzuſtellen hatten, bekam Churſachſen von
neuem das Directorium zu fuͤhren. — IV. So bekam das
Corpus der evangeliſchen Staͤnde ſeine heutige Verfaſſung, —
V. wozu der Weſtphaͤliſche Friede den Grund der Gerechtſa-
me, als Corpus zu handeln, voͤllig befeſtiget hatte, — VI.
ſo gut, wie jeder Reichskreis ein Corpus ausmacht. —
VII. Erſt in neueren Zeiten hat man angefangen, den Na-
men Corpus anzufechten; — VIII. IX. wobey jedoch die
Evangeliſchen große Urſache haben zu beharren.
Mit den Fragen, die uͤber das Simultaneum
in Bewegung kamen, ſtand noch eine wichtige
Sache in Verbindung, welche die Art und Weiſe
betraf, wie der evangeliſche Religionstheil, oder
wie nun der Ausdruck nach und nach gewoͤhnlich
wurde, das Corpus der evangeliſchen Staͤnde
(corpus euangelicorum,) auf eben dieſem
Reichstage ſeine Berathſchlagungen und ein eignes
Directorium von neuem in Gang brachte.
Es kam nehmlich bald am Anfange dieſes
Reichstages vor, wie die evangeliſchen Staͤnde
wahrnaͤhmen, daß verſchiedene ihrer Glaubensge-
noſſen ſchon gegen den Weſtphaͤliſchen Frieden be-
ſchwert waͤren, und daß uͤber die Auslegung eini-
ger Stellen des Friedens Streitigkeiten aufgewor-
fen wuͤrden. Wie ſie nun Nachricht erhielten, daß
die
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 240. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/282>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.