Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.Inhalt. ster. S. 258. -- VI. Anfang des Reichstages, der seitdemimmerwährend geworden ist. S. 259. -- VII. Damit ver- änderte Gestalt des Reichstags, da derselbe jetzt aus lauter Bevollmächtigten bestehet; S. 260. -- VIII. die jetzt als Gesandten behandelt werden. S. 261. -- IX. Die chur- fürstlichen Comitialgesandten wurden selbst als Ambassadeurs characterisirt, und genossen viele Vorzüge vor den fürstli- chen. S. 262. -- X. Darüber sind aber vielerley Collisio- nen entstanden. S. 263. -- XI. XII. Im Namen des Kai- sers erscheinen beym Reichstage Commissarien, -- ein Fürst als Principalcommissarius und ein Concommissarius. S. 264. -- XIII. Durch jenen läßt der Kaiser die Hauptpro- position bey Eröffnung des Reichstages thun, und in der Folge Commissionsdecrete an das Reich ergehen. S. 265. -- XIV. Vielerley Ceremonielstreitigkeiten, so es ehedem am Reichstage gegeben, und zum Theil noch gibt; S. 266. -- XV. imgleichen Rangstreitigkeiten. -- Ein besonderes Bey- spiel davon bey Gelegenheit des ehemaligen Gesundheittrin- kens. S. 267. -- XVI. Verschiedene Arten der Legitima- tion der Gesandten durch Creditive und Vollmachten. S. 268. -- XVII. Gesandten auswärtiger Mächte, -- deren Creditive sind nur an die Stände oder deren Gesandten ge- richtet. S. 269. -- XVIII. Einige neue Fürsten dieser Zeit. S. 270. II. Reichsangelegenheiten der Jahre 1670-1672.; insonderheit das erweiterte Recht der Landsteuer und einige unterjochte Städte betreffend; auch nun in Gang gekommene beständige Kriegsrüstung. S. 271-282. I. Verordnungen zum Vortheile der Reichsstände in Ansehung ihrer Landsteuern. S. 271. -- II. Deren Aus- dehnung auf die Legationskosten zu reichsständischen Ver- sammlungen. -- Dadurch erleichterte Fortwährung des Reichstages -- und doch in der Folge verminderte Zahl der Comitialgesandten. S. 272. -- III. Noch verlangte weite- re Ausdehnung der Landsteuern; S. 273. -- IV. die aber der Kaiser, zur Sicherung mancher Landschaften gegen De- spotismus, versagte. S. 274. -- V. Nur das ward be- willi-
Inhalt. ſter. S. 258. — VI. Anfang des Reichstages, der ſeitdemimmerwaͤhrend geworden iſt. S. 259. — VII. Damit ver- aͤnderte Geſtalt des Reichstags, da derſelbe jetzt aus lauter Bevollmaͤchtigten beſtehet; S. 260. — VIII. die jetzt als Geſandten behandelt werden. S. 261. — IX. Die chur- fuͤrſtlichen Comitialgeſandten wurden ſelbſt als Ambaſſadeurs characteriſirt, und genoſſen viele Vorzuͤge vor den fuͤrſtli- chen. S. 262. — X. Daruͤber ſind aber vielerley Colliſio- nen entſtanden. S. 263. — XI. XII. Im Namen des Kai- ſers erſcheinen beym Reichstage Commiſſarien, — ein Fuͤrſt als Principalcommiſſarius und ein Concommiſſarius. S. 264. — XIII. Durch jenen laͤßt der Kaiſer die Hauptpro- poſition bey Eroͤffnung des Reichstages thun, und in der Folge Commiſſionsdecrete an das Reich ergehen. S. 265. — XIV. Vielerley Ceremonielſtreitigkeiten, ſo es ehedem am Reichstage gegeben, und zum Theil noch gibt; S. 266. — XV. imgleichen Rangſtreitigkeiten. — Ein beſonderes Bey- ſpiel davon bey Gelegenheit des ehemaligen Geſundheittrin- kens. S. 267. — XVI. Verſchiedene Arten der Legitima- tion der Geſandten durch Creditive und Vollmachten. S. 268. — XVII. Geſandten auswaͤrtiger Maͤchte, — deren Creditive ſind nur an die Staͤnde oder deren Geſandten ge- richtet. S. 269. — XVIII. Einige neue Fuͤrſten dieſer Zeit. S. 270. II. Reichsangelegenheiten der Jahre 1670-1672.; inſonderheit das erweiterte Recht der Landſteuer und einige unterjochte Staͤdte betreffend; auch nun in Gang gekommene beſtaͤndige Kriegsruͤſtung. S. 271-282. I. Verordnungen zum Vortheile der Reichsſtaͤnde in Anſehung ihrer Landſteuern. S. 271. — II. Deren Aus- dehnung auf die Legationskoſten zu reichsſtaͤndiſchen Ver- ſammlungen. — Dadurch erleichterte Fortwaͤhrung des Reichstages — und doch in der Folge verminderte Zahl der Comitialgeſandten. S. 272. — III. Noch verlangte weite- re Ausdehnung der Landſteuern; S. 273. — IV. die aber der Kaiſer, zur Sicherung mancher Landſchaften gegen De- ſpotismus, verſagte. S. 274. — V. Nur das ward be- willi-
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aͤnderte Geſtalt des Reichstags, da derſelbe jetzt aus lauter
Bevollmaͤchtigten beſtehet; S. 260. — VIII. die jetzt als
Geſandten behandelt werden. S. 261. — IX. Die chur-
fuͤrſtlichen Comitialgeſandten wurden ſelbſt als Ambaſſadeurs
characteriſirt, und genoſſen viele Vorzuͤge vor den fuͤrſtli-
chen. S. 262. — X. Daruͤber ſind aber vielerley Colliſio-
nen entſtanden. S. 263. — XI. XII. Im Namen des Kai-
ſers erſcheinen beym Reichstage Commiſſarien, — ein Fuͤrſt
als Principalcommiſſarius und ein Concommiſſarius. S.
264. — XIII. Durch jenen laͤßt der Kaiſer die Hauptpro-
poſition bey Eroͤffnung des Reichstages thun, und in der
Folge Commiſſionsdecrete an das Reich ergehen. S. 265. —
XIV. Vielerley Ceremonielſtreitigkeiten, ſo es ehedem am
Reichstage gegeben, und zum Theil noch gibt; S. 266. —
XV. imgleichen Rangſtreitigkeiten. — Ein beſonderes Bey-
ſpiel davon bey Gelegenheit des ehemaligen Geſundheittrin-
kens. S. 267. — XVI. Verſchiedene Arten der Legitima-
tion der Geſandten durch Creditive und Vollmachten. S.
268. — XVII. Geſandten auswaͤrtiger Maͤchte, — deren
Creditive ſind nur an die Staͤnde oder deren Geſandten ge-
richtet. S. 269. — XVIII. Einige neue Fuͤrſten dieſer
Zeit. S. 270.
II. Reichsangelegenheiten der Jahre 1670-1672.;
inſonderheit das erweiterte Recht der Landſteuer und
einige unterjochte Staͤdte betreffend; auch nun in
Gang gekommene beſtaͤndige Kriegsruͤſtung. S.
271-282.
I. Verordnungen zum Vortheile der Reichsſtaͤnde in
Anſehung ihrer Landſteuern. S. 271. — II. Deren Aus-
dehnung auf die Legationskoſten zu reichsſtaͤndiſchen Ver-
ſammlungen. — Dadurch erleichterte Fortwaͤhrung des
Reichstages — und doch in der Folge verminderte Zahl der
Comitialgeſandten. S. 272. — III. Noch verlangte weite-
re Ausdehnung der Landſteuern; S. 273. — IV. die aber
der Kaiſer, zur Sicherung mancher Landſchaften gegen De-
ſpotismus, verſagte. S. 274. — V. Nur das ward be-
willi-
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Zitationshilfe: | Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/28>, abgerufen am 16.02.2025. |