darnach verhältnißmäßig zu erhöhen, und die Zahl der Zieler in den jährlichen Berechnungen vom Jah- re 1654. an neu anzufangen (wie man sie auch seit- dem noch immer fortführt, so daß bis zu Ende des Jahrs 1785. das 263te Ziel berechnet worden.) Man konnte sich desto eher schmeicheln, daß es an den nöthigen Geldbeyträgen nicht fehlen würde, weil ausdrücklich im Reichsabschiede verordnet wur- de: "es solle den Ständen bevorstehen, ihre Land- stände, Bürger und Unterthanen zur Beyhülfe zu ziehen" (p).
Die Churfürsten und Kreise, von denen dieVIII. Assessoren präsentirt werden sollten, säumten nicht die nöthigen Anstalten dazu zu machen. Auf ei- nem Niedersächsischen Kreistage verglich man sich über fünf Männer, die dazu ausersehen waren. Allein die Gelder, die würklich einliefen, reichten kaum hin, überhaupt 13. Assessoren mit ihren Be- soldungen zu versehen. Sobald sich Präsentirte über diese Zahl einfanden, mußten sie, wenn sie anders der Gottgefälligen Justitz zu Ehren nicht umsonst arbeiten wollten, so lange zurückreisen, bis wieder so viele Stellen erlediget waren, daß sie die Reihe traf einrücken zu können. Also blieb das Cammergericht immerfort nur mit einer gerin- gen Anzahl Männer besetzt, die der Menge Arbei- ten bey weitem nicht gewachsen waren. Gewissen Nachrichten zufolge sollten schon im Jahre 1620. über 50. tausend Stücke Acten in den Cammerge- richtsgewölbern unerörtert gelegen haben (q). Wenn
die
(p) R. A. 1654. §. 14.
(q)Meiern Westphäl. Friedenshandl. Th. 3. S. 316.
7) R. H. R. O. u. R. A. 1654.
darnach verhaͤltnißmaͤßig zu erhoͤhen, und die Zahl der Zieler in den jaͤhrlichen Berechnungen vom Jah- re 1654. an neu anzufangen (wie man ſie auch ſeit- dem noch immer fortfuͤhrt, ſo daß bis zu Ende des Jahrs 1785. das 263te Ziel berechnet worden.) Man konnte ſich deſto eher ſchmeicheln, daß es an den noͤthigen Geldbeytraͤgen nicht fehlen wuͤrde, weil ausdruͤcklich im Reichsabſchiede verordnet wur- de: ”es ſolle den Staͤnden bevorſtehen, ihre Land- ſtaͤnde, Buͤrger und Unterthanen zur Beyhuͤlfe zu ziehen” (p).
Die Churfuͤrſten und Kreiſe, von denen dieVIII. Aſſeſſoren praͤſentirt werden ſollten, ſaͤumten nicht die noͤthigen Anſtalten dazu zu machen. Auf ei- nem Niederſaͤchſiſchen Kreistage verglich man ſich uͤber fuͤnf Maͤnner, die dazu auserſehen waren. Allein die Gelder, die wuͤrklich einliefen, reichten kaum hin, uͤberhaupt 13. Aſſeſſoren mit ihren Be- ſoldungen zu verſehen. Sobald ſich Praͤſentirte uͤber dieſe Zahl einfanden, mußten ſie, wenn ſie anders der Gottgefaͤlligen Juſtitz zu Ehren nicht umſonſt arbeiten wollten, ſo lange zuruͤckreiſen, bis wieder ſo viele Stellen erlediget waren, daß ſie die Reihe traf einruͤcken zu koͤnnen. Alſo blieb das Cammergericht immerfort nur mit einer gerin- gen Anzahl Maͤnner beſetzt, die der Menge Arbei- ten bey weitem nicht gewachſen waren. Gewiſſen Nachrichten zufolge ſollten ſchon im Jahre 1620. uͤber 50. tauſend Stuͤcke Acten in den Cammerge- richtsgewoͤlbern uneroͤrtert gelegen haben (q). Wenn
die
(p) R. A. 1654. §. 14.
(q)Meiern Weſtphaͤl. Friedenshandl. Th. 3. S. 316.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0261"n="219"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">7) R. H. R. O. u. R. A. 1654.</hi></fw><lb/>
darnach verhaͤltnißmaͤßig zu erhoͤhen, und die Zahl<lb/>
der Zieler in den jaͤhrlichen Berechnungen vom Jah-<lb/>
re 1654. an neu anzufangen (wie man ſie auch ſeit-<lb/>
dem noch immer fortfuͤhrt, ſo daß bis zu Ende des<lb/>
Jahrs 1785. das 263te Ziel berechnet worden.)<lb/>
Man konnte ſich deſto eher ſchmeicheln, daß es an<lb/>
den noͤthigen Geldbeytraͤgen nicht fehlen wuͤrde,<lb/>
weil ausdruͤcklich im Reichsabſchiede verordnet wur-<lb/>
de: ”es ſolle den Staͤnden bevorſtehen, ihre Land-<lb/>ſtaͤnde, Buͤrger und Unterthanen zur Beyhuͤlfe<lb/>
zu ziehen”<noteplace="foot"n="(p)">R. A. 1654. §. 14.</note>.</p><lb/><p>Die Churfuͤrſten und Kreiſe, von denen die<noteplace="right"><hirendition="#aq">VIII.</hi></note><lb/>
Aſſeſſoren praͤſentirt werden ſollten, ſaͤumten nicht<lb/>
die noͤthigen Anſtalten dazu zu machen. Auf ei-<lb/>
nem Niederſaͤchſiſchen Kreistage verglich man ſich<lb/>
uͤber fuͤnf Maͤnner, die dazu auserſehen waren.<lb/>
Allein die Gelder, die wuͤrklich einliefen, reichten<lb/>
kaum hin, uͤberhaupt 13. Aſſeſſoren mit ihren Be-<lb/>ſoldungen zu verſehen. Sobald ſich Praͤſentirte<lb/>
uͤber dieſe Zahl einfanden, mußten ſie, wenn ſie<lb/>
anders der Gottgefaͤlligen Juſtitz zu Ehren nicht<lb/>
umſonſt arbeiten wollten, ſo lange zuruͤckreiſen, bis<lb/>
wieder ſo viele Stellen erlediget waren, daß ſie<lb/>
die Reihe traf einruͤcken zu koͤnnen. Alſo blieb<lb/>
das Cammergericht immerfort nur mit einer gerin-<lb/>
gen Anzahl Maͤnner beſetzt, die der Menge Arbei-<lb/>
ten bey weitem nicht gewachſen waren. Gewiſſen<lb/>
Nachrichten zufolge ſollten ſchon im Jahre 1620.<lb/>
uͤber 50. tauſend Stuͤcke Acten in den Cammerge-<lb/>
richtsgewoͤlbern uneroͤrtert gelegen haben <noteplace="foot"n="(q)"><hirendition="#fr">Meiern</hi> Weſtphaͤl. Friedenshandl. Th. 3.<lb/>
S. 316.</note>. Wenn<lb/><fwplace="bottom"type="catch">die</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[219/0261]
7) R. H. R. O. u. R. A. 1654.
darnach verhaͤltnißmaͤßig zu erhoͤhen, und die Zahl
der Zieler in den jaͤhrlichen Berechnungen vom Jah-
re 1654. an neu anzufangen (wie man ſie auch ſeit-
dem noch immer fortfuͤhrt, ſo daß bis zu Ende des
Jahrs 1785. das 263te Ziel berechnet worden.)
Man konnte ſich deſto eher ſchmeicheln, daß es an
den noͤthigen Geldbeytraͤgen nicht fehlen wuͤrde,
weil ausdruͤcklich im Reichsabſchiede verordnet wur-
de: ”es ſolle den Staͤnden bevorſtehen, ihre Land-
ſtaͤnde, Buͤrger und Unterthanen zur Beyhuͤlfe
zu ziehen” (p).
Die Churfuͤrſten und Kreiſe, von denen die
Aſſeſſoren praͤſentirt werden ſollten, ſaͤumten nicht
die noͤthigen Anſtalten dazu zu machen. Auf ei-
nem Niederſaͤchſiſchen Kreistage verglich man ſich
uͤber fuͤnf Maͤnner, die dazu auserſehen waren.
Allein die Gelder, die wuͤrklich einliefen, reichten
kaum hin, uͤberhaupt 13. Aſſeſſoren mit ihren Be-
ſoldungen zu verſehen. Sobald ſich Praͤſentirte
uͤber dieſe Zahl einfanden, mußten ſie, wenn ſie
anders der Gottgefaͤlligen Juſtitz zu Ehren nicht
umſonſt arbeiten wollten, ſo lange zuruͤckreiſen, bis
wieder ſo viele Stellen erlediget waren, daß ſie
die Reihe traf einruͤcken zu koͤnnen. Alſo blieb
das Cammergericht immerfort nur mit einer gerin-
gen Anzahl Maͤnner beſetzt, die der Menge Arbei-
ten bey weitem nicht gewachſen waren. Gewiſſen
Nachrichten zufolge ſollten ſchon im Jahre 1620.
uͤber 50. tauſend Stuͤcke Acten in den Cammerge-
richtsgewoͤlbern uneroͤrtert gelegen haben (q). Wenn
die
VIII.
(p) R. A. 1654. §. 14.
(q) Meiern Weſtphaͤl. Friedenshandl. Th. 3.
S. 316.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 219. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/261>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.