stellen u. s. w. Zuletzt erließ Herzog Ernst August im Jahre 1690. gar den ganzen Rath, und be- stellte ihn ganz von neuem (c).
Wie sehr stach aber auch nunmehr das Verhält-XIV. niß der Stadt gegen ihren Landesherrn oder andere fürstliche Personen gegen vorige Zeiten ab? Als im Jahre 1500. eine Mecklenburgische Prinzessinn nach Cassel vermählt ward, und nebst ihren fürst- lichen Eltern und Geschwistern mit 400. Reitpfer- den und 200. Wagenpferden durch Göttingen kam; schickte ihr der Rath von Göttingen zwey Raths- freunde mit 40. Pferden ungefähr auf 2. Stun- den entgegen, und stellte 300. geharnischte Bür- ger an das Thor, wo sie hereinkamen, da in- zwischen die anderen Thore geschlossen gehalten wurden. Die fürstlichen Herrschaften wurden hernach in verschiedene Herbergen verlegt, und mit einem Fasse Eimbecker Bier, 10. Stübchen Wein, 10. Malter Haber etc. beschenkt (d).
Noch im Jahre 1571. ward der Rath derXV. Stadt Göttingen von ihrem angebohrnen Landes- fürsten, Herzog Julius zu Braunschweig, zu Ge- vattern gebeten, und schickte zwey Rathsherren mit einem Secretär dahin, die Gevatterschaft zu übernehmen. Auch der Erbprinz Henrich Julius ließ im Jahre 1585. den Göttingischen Stadtrath zur Feier seiner Vermählung mit einer Sächsischen Prinzessinn nach Wolfenbüttel einladen; wo auch
die
(c) Göttingische Chronik Th. 1. S. 214. 218. 220.
(d) Götting. Chron. Th. 1. S. 21.
5) Veraͤnderter Zuſtand der Staͤdte.
ſtellen u. ſ. w. Zuletzt erließ Herzog Ernſt Auguſt im Jahre 1690. gar den ganzen Rath, und be- ſtellte ihn ganz von neuem (c).
Wie ſehr ſtach aber auch nunmehr das Verhaͤlt-XIV. niß der Stadt gegen ihren Landesherrn oder andere fuͤrſtliche Perſonen gegen vorige Zeiten ab? Als im Jahre 1500. eine Mecklenburgiſche Prinzeſſinn nach Caſſel vermaͤhlt ward, und nebſt ihren fuͤrſt- lichen Eltern und Geſchwiſtern mit 400. Reitpfer- den und 200. Wagenpferden durch Goͤttingen kam; ſchickte ihr der Rath von Goͤttingen zwey Raths- freunde mit 40. Pferden ungefaͤhr auf 2. Stun- den entgegen, und ſtellte 300. geharniſchte Buͤr- ger an das Thor, wo ſie hereinkamen, da in- zwiſchen die anderen Thore geſchloſſen gehalten wurden. Die fuͤrſtlichen Herrſchaften wurden hernach in verſchiedene Herbergen verlegt, und mit einem Faſſe Eimbecker Bier, 10. Stuͤbchen Wein, 10. Malter Haber ꝛc. beſchenkt (d).
Noch im Jahre 1571. ward der Rath derXV. Stadt Goͤttingen von ihrem angebohrnen Landes- fuͤrſten, Herzog Julius zu Braunſchweig, zu Ge- vattern gebeten, und ſchickte zwey Rathsherren mit einem Secretaͤr dahin, die Gevatterſchaft zu uͤbernehmen. Auch der Erbprinz Henrich Julius ließ im Jahre 1585. den Goͤttingiſchen Stadtrath zur Feier ſeiner Vermaͤhlung mit einer Saͤchſiſchen Prinzeſſinn nach Wolfenbuͤttel einladen; wo auch
die
(c) Goͤttingiſche Chronik Th. 1. S. 214. 218. 220.
(d) Goͤtting. Chron. Th. 1. S. 21.
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5) Veraͤnderter Zuſtand der Staͤdte.
ſtellen u. ſ. w. Zuletzt erließ Herzog Ernſt Auguſt
im Jahre 1690. gar den ganzen Rath, und be-
ſtellte ihn ganz von neuem (c).
Wie ſehr ſtach aber auch nunmehr das Verhaͤlt-
niß der Stadt gegen ihren Landesherrn oder andere
fuͤrſtliche Perſonen gegen vorige Zeiten ab? Als
im Jahre 1500. eine Mecklenburgiſche Prinzeſſinn
nach Caſſel vermaͤhlt ward, und nebſt ihren fuͤrſt-
lichen Eltern und Geſchwiſtern mit 400. Reitpfer-
den und 200. Wagenpferden durch Goͤttingen kam;
ſchickte ihr der Rath von Goͤttingen zwey Raths-
freunde mit 40. Pferden ungefaͤhr auf 2. Stun-
den entgegen, und ſtellte 300. geharniſchte Buͤr-
ger an das Thor, wo ſie hereinkamen, da in-
zwiſchen die anderen Thore geſchloſſen gehalten
wurden. Die fuͤrſtlichen Herrſchaften wurden
hernach in verſchiedene Herbergen verlegt, und
mit einem Faſſe Eimbecker Bier, 10. Stuͤbchen
Wein, 10. Malter Haber ꝛc. beſchenkt (d).
XIV.
Noch im Jahre 1571. ward der Rath der
Stadt Goͤttingen von ihrem angebohrnen Landes-
fuͤrſten, Herzog Julius zu Braunſchweig, zu Ge-
vattern gebeten, und ſchickte zwey Rathsherren
mit einem Secretaͤr dahin, die Gevatterſchaft zu
uͤbernehmen. Auch der Erbprinz Henrich Julius
ließ im Jahre 1585. den Goͤttingiſchen Stadtrath
zur Feier ſeiner Vermaͤhlung mit einer Saͤchſiſchen
Prinzeſſinn nach Wolfenbuͤttel einladen; wo auch
die
XV.
(c) Goͤttingiſche Chronik Th. 1. S. 214. 218. 220.
(d) Goͤtting. Chron. Th. 1. S. 21.
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 205. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/247>, abgerufen am 09.11.2024.
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