Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.5) Veränderter Zustand der Städte. zum gemeinen Besten zur See trafikirenden StädteLübeck, Bremen und Hamburg bey ihrer Schiff- fahrt und Handlung, Rechten und Freyheiten zu schützen (a). Von anderen Städten sind außer einigen wenigen, denen ihre Lage an der Ostsee oder an einem großen Strohme, oder etwa eine besondere Meß- und Stapelfreyheit, oder eine besondere Fabrik und Handlungs-Indüstrie noch zu statten gekommen, seit dem Westphälischen Frie- den wenige übrig geblieben, die sich beträchtlicher Handlungsvortheile rühmen können. Auch sonst haben meist nur solche Städte, inIII. schmol- (a) Wahlcap. Art. 7. §. 2. N 3
5) Veraͤnderter Zuſtand der Staͤdte. zum gemeinen Beſten zur See trafikirenden StaͤdteLuͤbeck, Bremen und Hamburg bey ihrer Schiff- fahrt und Handlung, Rechten und Freyheiten zu ſchuͤtzen (a). Von anderen Staͤdten ſind außer einigen wenigen, denen ihre Lage an der Oſtſee oder an einem großen Strohme, oder etwa eine beſondere Meß- und Stapelfreyheit, oder eine beſondere Fabrik und Handlungs-Induͤſtrie noch zu ſtatten gekommen, ſeit dem Weſtphaͤliſchen Frie- den wenige uͤbrig geblieben, die ſich betraͤchtlicher Handlungsvortheile ruͤhmen koͤnnen. Auch ſonſt haben meiſt nur ſolche Staͤdte, inIII. ſchmol- (a) Wahlcap. Art. 7. §. 2. N 3
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0239" n="197"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">5) Veraͤnderter Zuſtand der Staͤdte.</hi></fw><lb/> zum gemeinen Beſten zur See trafikirenden Staͤdte<lb/> Luͤbeck, Bremen und Hamburg bey ihrer Schiff-<lb/> fahrt und Handlung, Rechten und Freyheiten zu<lb/> ſchuͤtzen <note place="foot" n="(a)">Wahlcap. Art. 7. §. 2.</note>. Von anderen Staͤdten ſind außer<lb/> einigen wenigen, denen ihre Lage an der Oſtſee<lb/> oder an einem großen Strohme, oder etwa eine<lb/> beſondere Meß- und Stapelfreyheit, oder eine<lb/> beſondere Fabrik und Handlungs-Induͤſtrie noch<lb/> zu ſtatten gekommen, ſeit dem Weſtphaͤliſchen Frie-<lb/> den wenige uͤbrig geblieben, die ſich betraͤchtlicher<lb/> Handlungsvortheile ruͤhmen koͤnnen.</p><lb/> <p>Auch ſonſt haben meiſt nur ſolche Staͤdte, in<note place="right"><hi rendition="#aq">III.</hi></note><lb/> welchen etwa eine landesherrliche Reſidenz und<lb/> Hofhaltung, oder eine Univerſitaͤt, oder ein be-<lb/> ruͤhmtes mineraliſches Waſſer, oder Salzwerk,<lb/> Bergbau und dergleichen Gewerbe iſt, noch wie-<lb/> der in einige Aufnahme gebracht werden koͤnnen.<lb/> Gar viele Landſtaͤdte haben ſich von den <hi rendition="#fr">Unfaͤl-<lb/> len des dreyßigjaͤhrigen Krieges</hi> her gar nicht<lb/> wieder erholen koͤnnen. Es wuͤrde aber auch ein<lb/> alle Erwartung uͤbertreffend ſchreckliches Bild ſeyn,<lb/> wenn man jede einzelne Teutſche Stadt in dem<lb/> Zuſtande, wie ſie vor und in dem dreyßigjaͤhrigen<lb/> Kriege geweſen, in einer treu verglichenen Abbil-<lb/> dung vor ſich ſehen ſollte. — Eine Stadt, wie<lb/> Magdeburg, vor der Tillyſchen Zerſtoͤhrung von<lb/> 30. tauſend Einwohnern auf einmal bis auf 400.<lb/> zu Grunde gerichtet, und keinen Stein auf dem<lb/> andern gelaßen. — Die Stadt Frankenthal von<lb/> 1800. Buͤrgern, die meiſt Kuͤnſtler und Fabrican-<lb/> ten waren, auf 324. Einwohner zuſammenge-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ſchmol-</fw><lb/> <fw place="bottom" type="sig">N 3</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [197/0239]
5) Veraͤnderter Zuſtand der Staͤdte.
zum gemeinen Beſten zur See trafikirenden Staͤdte
Luͤbeck, Bremen und Hamburg bey ihrer Schiff-
fahrt und Handlung, Rechten und Freyheiten zu
ſchuͤtzen (a). Von anderen Staͤdten ſind außer
einigen wenigen, denen ihre Lage an der Oſtſee
oder an einem großen Strohme, oder etwa eine
beſondere Meß- und Stapelfreyheit, oder eine
beſondere Fabrik und Handlungs-Induͤſtrie noch
zu ſtatten gekommen, ſeit dem Weſtphaͤliſchen Frie-
den wenige uͤbrig geblieben, die ſich betraͤchtlicher
Handlungsvortheile ruͤhmen koͤnnen.
Auch ſonſt haben meiſt nur ſolche Staͤdte, in
welchen etwa eine landesherrliche Reſidenz und
Hofhaltung, oder eine Univerſitaͤt, oder ein be-
ruͤhmtes mineraliſches Waſſer, oder Salzwerk,
Bergbau und dergleichen Gewerbe iſt, noch wie-
der in einige Aufnahme gebracht werden koͤnnen.
Gar viele Landſtaͤdte haben ſich von den Unfaͤl-
len des dreyßigjaͤhrigen Krieges her gar nicht
wieder erholen koͤnnen. Es wuͤrde aber auch ein
alle Erwartung uͤbertreffend ſchreckliches Bild ſeyn,
wenn man jede einzelne Teutſche Stadt in dem
Zuſtande, wie ſie vor und in dem dreyßigjaͤhrigen
Kriege geweſen, in einer treu verglichenen Abbil-
dung vor ſich ſehen ſollte. — Eine Stadt, wie
Magdeburg, vor der Tillyſchen Zerſtoͤhrung von
30. tauſend Einwohnern auf einmal bis auf 400.
zu Grunde gerichtet, und keinen Stein auf dem
andern gelaßen. — Die Stadt Frankenthal von
1800. Buͤrgern, die meiſt Kuͤnſtler und Fabrican-
ten waren, auf 324. Einwohner zuſammenge-
ſchmol-
III.
(a) Wahlcap. Art. 7. §. 2.
N 3
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |