IX. Einige Sachen, so noch von dem Friedenscon- gresse auf den nächsten Reichstag zur Erörterung und Entscheidung verwiesen wurden.
I-III. Vorzüglich wurden noch auf den nächsten Reichs- tag verwiesen die Errichtung einer beständigen kaiserlichen Wahlcapitulation, -- IV. V. und die Art, wie künftig mit Römischen Königswahlen zu Werk gegangen werden sollte. -- VI. Mehr andere Gegenstände benannte der Friede, als eine Sportelordnung, Verbesserung des Reichsjustitzwesens, der Reichspolizey, -- VII. und des Reichssteuerwesens. -- VIII- XII. Ferner war die Rede von ordentlichen und ausserordent- lichen Reichsdeputationen; -- XIII-XVII. wie auch von Di- rectorien in reichsständischen Versammlungen. -- XVIII-XX. Endlich unter ähnlichen Gegenständen, die erst vom nächsten Reichstage ihre Erledigung zu erwarten haben sollten, war hauptsächlich noch das Postwesen begriffen, wie es das Haus Taxis in Aufnahme gebracht hatte; -- XXI. theils in Col- lision mit der dem Freyherrn von Par verliehenen Oester- reichischen Landpost und kaiserlichen Hofpost, -- XXII-XXV. theils mit anderen reichsständischen Territorialposten.
I.
Das Schicksal, von den Westphälischen Friedens- handlungen an den nächsten Reichstag verwie- sen zu werden, traf noch mehrere beträchtliche Ge- genstände, von denen nur noch zwey das Glück ge- habt haben, nebst dem oben erwehnten Artikel von der Achtserklärung im Jahre 1711. zu einem ge- wissen Schlusse zu kommen.
II.
Einer derselben betraf die Abfassung der kai- serlichen Wahlcapitulation, die bisher immer von den Churfürsten alleine geschehen, und nur in soweit von den übrigen Ständen genehmiget wor- den war, als die Churfürsten nur das allgemeine
Beste
VII. Neuere Zeit. Weſtph. Fr. 1648.
IX. Einige Sachen, ſo noch von dem Friedenscon- greſſe auf den naͤchſten Reichstag zur Eroͤrterung und Entſcheidung verwieſen wurden.
I-III. Vorzuͤglich wurden noch auf den naͤchſten Reichs- tag verwieſen die Errichtung einer beſtaͤndigen kaiſerlichen Wahlcapitulation, — IV. V. und die Art, wie kuͤnftig mit Roͤmiſchen Koͤnigswahlen zu Werk gegangen werden ſollte. — VI. Mehr andere Gegenſtaͤnde benannte der Friede, als eine Sportelordnung, Verbeſſerung des Reichsjuſtitzweſens, der Reichspolizey, — VII. und des Reichsſteuerweſens. — VIII- XII. Ferner war die Rede von ordentlichen und auſſerordent- lichen Reichsdeputationen; — XIII-XVII. wie auch von Di- rectorien in reichsſtaͤndiſchen Verſammlungen. — XVIII-XX. Endlich unter aͤhnlichen Gegenſtaͤnden, die erſt vom naͤchſten Reichstage ihre Erledigung zu erwarten haben ſollten, war hauptſaͤchlich noch das Poſtweſen begriffen, wie es das Haus Taxis in Aufnahme gebracht hatte; — XXI. theils in Col- liſion mit der dem Freyherrn von Par verliehenen Oeſter- reichiſchen Landpoſt und kaiſerlichen Hofpoſt, — XXII-XXV. theils mit anderen reichsſtaͤndiſchen Territorialpoſten.
I.
Das Schickſal, von den Weſtphaͤliſchen Friedens- handlungen an den naͤchſten Reichstag verwie- ſen zu werden, traf noch mehrere betraͤchtliche Ge- genſtaͤnde, von denen nur noch zwey das Gluͤck ge- habt haben, nebſt dem oben erwehnten Artikel von der Achtserklaͤrung im Jahre 1711. zu einem ge- wiſſen Schluſſe zu kommen.
II.
Einer derſelben betraf die Abfaſſung der kai- ſerlichen Wahlcapitulation, die bisher immer von den Churfuͤrſten alleine geſchehen, und nur in ſoweit von den uͤbrigen Staͤnden genehmiget wor- den war, als die Churfuͤrſten nur das allgemeine
Beſte
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VII. Neuere Zeit. Weſtph. Fr. 1648.
IX.
Einige Sachen, ſo noch von dem Friedenscon-
greſſe auf den naͤchſten Reichstag zur Eroͤrterung
und Entſcheidung verwieſen wurden.
I-III. Vorzuͤglich wurden noch auf den naͤchſten Reichs-
tag verwieſen die Errichtung einer beſtaͤndigen kaiſerlichen
Wahlcapitulation, — IV. V. und die Art, wie kuͤnftig mit
Roͤmiſchen Koͤnigswahlen zu Werk gegangen werden ſollte. —
VI. Mehr andere Gegenſtaͤnde benannte der Friede, als eine
Sportelordnung, Verbeſſerung des Reichsjuſtitzweſens, der
Reichspolizey, — VII. und des Reichsſteuerweſens. — VIII-
XII. Ferner war die Rede von ordentlichen und auſſerordent-
lichen Reichsdeputationen; — XIII-XVII. wie auch von Di-
rectorien in reichsſtaͤndiſchen Verſammlungen. — XVIII-XX.
Endlich unter aͤhnlichen Gegenſtaͤnden, die erſt vom naͤchſten
Reichstage ihre Erledigung zu erwarten haben ſollten, war
hauptſaͤchlich noch das Poſtweſen begriffen, wie es das Haus
Taxis in Aufnahme gebracht hatte; — XXI. theils in Col-
liſion mit der dem Freyherrn von Par verliehenen Oeſter-
reichiſchen Landpoſt und kaiſerlichen Hofpoſt, — XXII-XXV.
theils mit anderen reichsſtaͤndiſchen Territorialpoſten.
Das Schickſal, von den Weſtphaͤliſchen Friedens-
handlungen an den naͤchſten Reichstag verwie-
ſen zu werden, traf noch mehrere betraͤchtliche Ge-
genſtaͤnde, von denen nur noch zwey das Gluͤck ge-
habt haben, nebſt dem oben erwehnten Artikel von
der Achtserklaͤrung im Jahre 1711. zu einem ge-
wiſſen Schluſſe zu kommen.
Einer derſelben betraf die Abfaſſung der kai-
ſerlichen Wahlcapitulation, die bisher immer
von den Churfuͤrſten alleine geſchehen, und nur in
ſoweit von den uͤbrigen Staͤnden genehmiget wor-
den war, als die Churfuͤrſten nur das allgemeine
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/160>, abgerufen am 16.02.2025.
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