nicht lange Zeit zum Nachdenken zu laßen, griff er in der Zeit, da sonst Ruhe war, die Sachsen an, die, außer dem, was Wendische Völker inne hatten, noch das einzige Volk in Teutschland wa- ren, das sich noch nicht unter Fränkische Herrschaft bequemt hatte. Hier brachte er es jedoch noch nicht weiter, als zum Versprechen eines Tributes, wozu sich die Sachsen anheischig machten. Wei- tere Fortsetzungen aller dieser Unternehmungen blie-768 ben seinem Sohne Carl dem Großen vorbehalten.
Carl der Große würde die Sachen nicht soIII. weit gebracht haben, wie es in der Folge würklich geschah, wenn nicht sein Bruder Carlmann, mit dem er das Reich getheilt hatte, aber in allerley Mißhelligkeiten lebte, schon im December 771.771 gestorben wäre. Unmittelbar nach diesem Todes- falle setzte er sich in den Besitz des ganzen Reichs; und von nun an wagte er lauter große Unterneh- mungen, ohne daß ihm leicht eine fehlschlug. Noch der heutige Zustand der Reiche, die unter seinem Scepter standen, hängt großentheils von demjeni- gen ab, was von ihm damals geschehen ist.
Das erste von dieser Art war die EroberungIV. des Longobardischen Königreichs, worin der erste Grund von der noch jetzt obwaltenden Ver- bindung des Teutschen Reichs mit Italien zu suchen ist, ob es gleich damals nur eine bloß persönlich gemachte Eroberung war. Carl hatte seine Ge- mahlinn Sibylla, die eine Tochter des Longobar- dischen Königs Desiderius war, verstoßen. Desi- derius hatte hingegen Carls Schwägerinn, die
Witt-
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6) Carolinger im Flor 752-814.
nicht lange Zeit zum Nachdenken zu laßen, griff er in der Zeit, da ſonſt Ruhe war, die Sachſen an, die, außer dem, was Wendiſche Voͤlker inne hatten, noch das einzige Volk in Teutſchland wa- ren, das ſich noch nicht unter Fraͤnkiſche Herrſchaft bequemt hatte. Hier brachte er es jedoch noch nicht weiter, als zum Verſprechen eines Tributes, wozu ſich die Sachſen anheiſchig machten. Wei- tere Fortſetzungen aller dieſer Unternehmungen blie-768 ben ſeinem Sohne Carl dem Großen vorbehalten.
Carl der Große wuͤrde die Sachen nicht ſoIII. weit gebracht haben, wie es in der Folge wuͤrklich geſchah, wenn nicht ſein Bruder Carlmann, mit dem er das Reich getheilt hatte, aber in allerley Mißhelligkeiten lebte, ſchon im December 771.771 geſtorben waͤre. Unmittelbar nach dieſem Todes- falle ſetzte er ſich in den Beſitz des ganzen Reichs; und von nun an wagte er lauter große Unterneh- mungen, ohne daß ihm leicht eine fehlſchlug. Noch der heutige Zuſtand der Reiche, die unter ſeinem Scepter ſtanden, haͤngt großentheils von demjeni- gen ab, was von ihm damals geſchehen iſt.
Das erſte von dieſer Art war die EroberungIV. des Longobardiſchen Koͤnigreichs, worin der erſte Grund von der noch jetzt obwaltenden Ver- bindung des Teutſchen Reichs mit Italien zu ſuchen iſt, ob es gleich damals nur eine bloß perſoͤnlich gemachte Eroberung war. Carl hatte ſeine Ge- mahlinn Sibylla, die eine Tochter des Longobar- diſchen Koͤnigs Deſiderius war, verſtoßen. Deſi- derius hatte hingegen Carls Schwaͤgerinn, die
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6) Carolinger im Flor 752-814.
nicht lange Zeit zum Nachdenken zu laßen, griff
er in der Zeit, da ſonſt Ruhe war, die Sachſen
an, die, außer dem, was Wendiſche Voͤlker inne
hatten, noch das einzige Volk in Teutſchland wa-
ren, das ſich noch nicht unter Fraͤnkiſche Herrſchaft
bequemt hatte. Hier brachte er es jedoch noch
nicht weiter, als zum Verſprechen eines Tributes,
wozu ſich die Sachſen anheiſchig machten. Wei-
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ben ſeinem Sohne Carl dem Großen vorbehalten.
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Carl der Große wuͤrde die Sachen nicht ſo
weit gebracht haben, wie es in der Folge wuͤrklich
geſchah, wenn nicht ſein Bruder Carlmann, mit
dem er das Reich getheilt hatte, aber in allerley
Mißhelligkeiten lebte, ſchon im December 771.
geſtorben waͤre. Unmittelbar nach dieſem Todes-
falle ſetzte er ſich in den Beſitz des ganzen Reichs;
und von nun an wagte er lauter große Unterneh-
mungen, ohne daß ihm leicht eine fehlſchlug. Noch
der heutige Zuſtand der Reiche, die unter ſeinem
Scepter ſtanden, haͤngt großentheils von demjeni-
gen ab, was von ihm damals geſchehen iſt.
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Das erſte von dieſer Art war die Eroberung
des Longobardiſchen Koͤnigreichs, worin der
erſte Grund von der noch jetzt obwaltenden Ver-
bindung des Teutſchen Reichs mit Italien zu ſuchen
iſt, ob es gleich damals nur eine bloß perſoͤnlich
gemachte Eroberung war. Carl hatte ſeine Ge-
mahlinn Sibylla, die eine Tochter des Longobar-
diſchen Koͤnigs Deſiderius war, verſtoßen. Deſi-
derius hatte hingegen Carls Schwaͤgerinn, die
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 53. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/87>, abgerufen am 22.07.2024.
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