In dieser Lage war zwar noch bis im Jahre 486.II. ein Römischer Befehlshaber Syagrius zu Soissons. Es ließ sich aber lange voraussehen, daß dieser Ueberrest des Römischen Galliens nicht lange auf den Fuß würde erhalten werden können. Da die Allemannier aus Schwaben schon bis in Elsaß und Lothringen, und die Franken unter Anführung Chil- derichs, eines Sohnes Meroveus, schon tief bis in die Niederlande vorgerückt waren; so ließ sich wohl vermuthen, daß eines dieser beiden Völker diese Beute davon tragen würde.
Unvermuthet wagte Childerichs Sohn, Chlo-III. dowig, als Heerführer eines Theils der Fränki- schen Nation, im Jahre 486. diese Unternehmung,486 die ihm mit einem Feldzuge und mit einer den Römern bey Soissons beygebrachten Niederlage gelang. Von dieser Zeit an nahm er den Theil von Gallien, den die Westgothen und Burgunder den Römern noch übrig gelaßen hatten, als eine mit dem Degen in der Faust gemachte Eroberung in Besitz. Damit ward er der Stifter einer neuen Monarchie, die nach seinem Tode auf seine Söhne und Nachkommen vererbet wurde, und bis auf den heutigen Tag ihren Fortgang behalten hat, nur daß sie nachher unter zwey Kronen in Frankreich und Teutschland vertheilt worden ist.
Die ursprünglichen Gränzen dieser neu errichte-IV. ten Fränkischen Monarchie begriffen gleich von An- fang theils denjenigen Theil vom heutigen Frankreich in sich, der den damaligen Ueberrest des Römischen Galliens ausmachte, theils dasjenige, was Chlodo- wig und der ihm untergebene Theil der Fränkischen
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4) Merovinger a) Aufkommen 486-561.
In dieſer Lage war zwar noch bis im Jahre 486.II. ein Roͤmiſcher Befehlshaber Syagrius zu Soiſſons. Es ließ ſich aber lange vorausſehen, daß dieſer Ueberreſt des Roͤmiſchen Galliens nicht lange auf den Fuß wuͤrde erhalten werden koͤnnen. Da die Allemannier aus Schwaben ſchon bis in Elſaß und Lothringen, und die Franken unter Anfuͤhrung Chil- derichs, eines Sohnes Meroveus, ſchon tief bis in die Niederlande vorgeruͤckt waren; ſo ließ ſich wohl vermuthen, daß eines dieſer beiden Voͤlker dieſe Beute davon tragen wuͤrde.
Unvermuthet wagte Childerichs Sohn, Chlo-III. dowig, als Heerfuͤhrer eines Theils der Fraͤnki- ſchen Nation, im Jahre 486. dieſe Unternehmung,486 die ihm mit einem Feldzuge und mit einer den Roͤmern bey Soiſſons beygebrachten Niederlage gelang. Von dieſer Zeit an nahm er den Theil von Gallien, den die Weſtgothen und Burgunder den Roͤmern noch uͤbrig gelaßen hatten, als eine mit dem Degen in der Fauſt gemachte Eroberung in Beſitz. Damit ward er der Stifter einer neuen Monarchie, die nach ſeinem Tode auf ſeine Soͤhne und Nachkommen vererbet wurde, und bis auf den heutigen Tag ihren Fortgang behalten hat, nur daß ſie nachher unter zwey Kronen in Frankreich und Teutſchland vertheilt worden iſt.
Die urſpruͤnglichen Graͤnzen dieſer neu errichte-IV. ten Fraͤnkiſchen Monarchie begriffen gleich von An- fang theils denjenigen Theil vom heutigen Frankreich in ſich, der den damaligen Ueberreſt des Roͤmiſchen Galliens ausmachte, theils dasjenige, was Chlodo- wig und der ihm untergebene Theil der Fraͤnkiſchen
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4) Merovinger a) Aufkommen 486-561.
In dieſer Lage war zwar noch bis im Jahre 486.
ein Roͤmiſcher Befehlshaber Syagrius zu Soiſſons.
Es ließ ſich aber lange vorausſehen, daß dieſer
Ueberreſt des Roͤmiſchen Galliens nicht lange auf
den Fuß wuͤrde erhalten werden koͤnnen. Da die
Allemannier aus Schwaben ſchon bis in Elſaß und
Lothringen, und die Franken unter Anfuͤhrung Chil-
derichs, eines Sohnes Meroveus, ſchon tief bis
in die Niederlande vorgeruͤckt waren; ſo ließ ſich
wohl vermuthen, daß eines dieſer beiden Voͤlker
dieſe Beute davon tragen wuͤrde.
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Unvermuthet wagte Childerichs Sohn, Chlo-
dowig, als Heerfuͤhrer eines Theils der Fraͤnki-
ſchen Nation, im Jahre 486. dieſe Unternehmung,
die ihm mit einem Feldzuge und mit einer den
Roͤmern bey Soiſſons beygebrachten Niederlage
gelang. Von dieſer Zeit an nahm er den Theil
von Gallien, den die Weſtgothen und Burgunder
den Roͤmern noch uͤbrig gelaßen hatten, als eine
mit dem Degen in der Fauſt gemachte Eroberung
in Beſitz. Damit ward er der Stifter einer neuen
Monarchie, die nach ſeinem Tode auf ſeine Soͤhne
und Nachkommen vererbet wurde, und bis auf
den heutigen Tag ihren Fortgang behalten hat, nur
daß ſie nachher unter zwey Kronen in Frankreich
und Teutſchland vertheilt worden iſt.
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Die urſpruͤnglichen Graͤnzen dieſer neu errichte-
ten Fraͤnkiſchen Monarchie begriffen gleich von An-
fang theils denjenigen Theil vom heutigen Frankreich
in ſich, der den damaligen Ueberreſt des Roͤmiſchen
Galliens ausmachte, theils dasjenige, was Chlodo-
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/59>, abgerufen am 22.11.2024.
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