Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.V. Neuere Zeit. Carl V. 1519-1558. lebt werden sollte. Diese Möglichkeit wurde aberauch nach der Zeit noch immer eher vermindert als vermehret. III. Religionsbegebenheiten des Jahrs 1525. I. II. Schritte zu einer neuen Kirchenverfassung, da I. Ein Glück für die Reformation war es, daß auch
V. Neuere Zeit. Carl V. 1519-1558. lebt werden ſollte. Dieſe Moͤglichkeit wurde aberauch nach der Zeit noch immer eher vermindert als vermehret. III. Religionsbegebenheiten des Jahrs 1525. I. II. Schritte zu einer neuen Kirchenverfaſſung, da I. Ein Gluͤck fuͤr die Reformation war es, daß auch
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V. Neuere Zeit. Carl V. 1519-1558.
lebt werden ſollte. Dieſe Moͤglichkeit wurde aber
auch nach der Zeit noch immer eher vermindert
als vermehret.
III.
Religionsbegebenheiten des Jahrs 1525.
I. II. Schritte zu einer neuen Kirchenverfaſſung, da
Landesherren und Unterthanen einerley Sinnes waren, dem
Pabſte und den Biſchoͤfen, die demſelben zugethan blieben,
den Gehorſam aufzukuͤndigen; — III. IV. inſonderheit in
Heſſen und Sachſen; — V. auch in anderen Laͤndern und
auswaͤrtigen Reichen, — VI. ingleichen in vielen Reichsſtaͤd-
ten, wie auch in den Niederlanden und in der Schweiz. —
VII. In Staͤdten ward die Kirchenreinigung nicht ſowohl von
den Obrigkeiten, als zuerſt von der Buͤrgerſchaft begehrt. —
An einigen Orten blieb die Buͤrgerſchaft getheilt. — VIII.
Auch in ganzen Laͤndern entſtand oft ein vermiſchter Reli-
gionszuſtand. — IX-XI. In der neuen Kirchenverfaſſung
ward außer der Bibel keine allgemeine Vorſchrift zum Grunde
gelegt. — Ein Staat benutzte wohl des andern Beyſpiel;
aber das Hauptwerk wurde nach eines jeden Staats beſon-
deren Umſtaͤnden eingerichtet. — XII. Mit Moͤnchs- und
Nonnenkloͤſtern wurden uͤberall Aenderungen vorgenommen. —
XIII. Man erkannte durchgaͤngig den Unwerth der Kloſter-
geluͤbde. — XIV. Kloͤſter und Stifter wurden alſo vielfaͤl-
tig in Hoſpitaͤler oder andere milde Stiftungen verwandelt,
oder ihre Einkuͤnfte zu Pfarren, Schulen und Univerſitaͤten
verwandt. — XV. XVI. Im Hochmeiſterthume des Teut-
ſchen Ordens in Preuſſen wurde auf den Unwerth der Ordens-
geluͤbde die erſte Seculariſation eines ganzen Landes gegruͤn-
det. — XVII. Daruͤber entſtand zu Deſſau der erſte Of-
fenſivbund gegen die Proteſtanten; — XVIII. und zu Tor-
gau hinwiederum ihr erſtes Defenſivbuͤndniß.
Ein Gluͤck fuͤr die Reformation war es, daß
Friedrichs des Weiſen Nachfolger in der Chur
Sachſen, Johann der Standhafte, mit mehre-
rer Entſchloſſenheit zu Werke gieng, und nunmehr
auch
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