nung mit allerseitiger Genehmigung bewirken laßen. Das war auch der Gesinnung des Churfürsten Friedrichs des Weisen sehr gemäß, der sich meist nur leidend und zulaßungsweise bey der Sache verhielt; zu Schritten, die Aufsehen machen konn- ten, war er weniger zu bewegen.
XXIV.
Nicht so dachten einige andere, die an dem Auf- sehen, das jetzt schon Luthers Sache machte, und an dem Ruhme, den er sich schon so allgemein erwor- ben hatte, auch ihres Orts Theil zu nehmen, und sich auf eben die Art, wie Luther, wo nicht noch über ihn und mit seiner Verdunkelung, einen Na- men zu machen hofften. So machte Luthers zu Wittenberg zurückgebliebener College, Doctor An- dreas Carlstadt, während der Zeit, als Luther auf der Wartburg war, schon Bürger und Studenten rege, daß sie unter seiner Anführung Bilder aus den Kirchen stürmten, und mit Ungestüm den gan- zen Gottesdienst ändern wollten. Bald thaten auch anderwärts wahre Schwärmer sich hervor, als ein Tuchmacher Nicolaus Storch zu Zwickau, und ein Prediger Thomas Münzer, die gött- liche Eingebungen vorgaben, und unter dem Vor- wande, daß nicht Kinder, sondern nur Erwachsene und zuvor Belehrte getauft werden müßten, mit Behauptung der Nothwendigkeit einer anderweiten Taufe sich einen Anhang unter dem Volke zu ver- schaffen suchten.
XXV.
Eben darüber geschah es, daß Luther, besorgt wegen der davon zu erwartenden Folgen, schon am 6. März 1522. auf einmal unvermuthet wieder zu Wittenberg erschien, wo er vorerst mit acht
Tage
V. Neuere Zeit. Carl V. 1519-1558.
nung mit allerſeitiger Genehmigung bewirken laßen. Das war auch der Geſinnung des Churfuͤrſten Friedrichs des Weiſen ſehr gemaͤß, der ſich meiſt nur leidend und zulaßungsweiſe bey der Sache verhielt; zu Schritten, die Aufſehen machen konn- ten, war er weniger zu bewegen.
XXIV.
Nicht ſo dachten einige andere, die an dem Auf- ſehen, das jetzt ſchon Luthers Sache machte, und an dem Ruhme, den er ſich ſchon ſo allgemein erwor- ben hatte, auch ihres Orts Theil zu nehmen, und ſich auf eben die Art, wie Luther, wo nicht noch uͤber ihn und mit ſeiner Verdunkelung, einen Na- men zu machen hofften. So machte Luthers zu Wittenberg zuruͤckgebliebener College, Doctor An- dreas Carlſtadt, waͤhrend der Zeit, als Luther auf der Wartburg war, ſchon Buͤrger und Studenten rege, daß ſie unter ſeiner Anfuͤhrung Bilder aus den Kirchen ſtuͤrmten, und mit Ungeſtuͤm den gan- zen Gottesdienſt aͤndern wollten. Bald thaten auch anderwaͤrts wahre Schwaͤrmer ſich hervor, als ein Tuchmacher Nicolaus Storch zu Zwickau, und ein Prediger Thomas Muͤnzer, die goͤtt- liche Eingebungen vorgaben, und unter dem Vor- wande, daß nicht Kinder, ſondern nur Erwachſene und zuvor Belehrte getauft werden muͤßten, mit Behauptung der Nothwendigkeit einer anderweiten Taufe ſich einen Anhang unter dem Volke zu ver- ſchaffen ſuchten.
XXV.
Eben daruͤber geſchah es, daß Luther, beſorgt wegen der davon zu erwartenden Folgen, ſchon am 6. Maͤrz 1522. auf einmal unvermuthet wieder zu Wittenberg erſchien, wo er vorerſt mit acht
Tage
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V. Neuere Zeit. Carl V. 1519-1558.
nung mit allerſeitiger Genehmigung bewirken laßen.
Das war auch der Geſinnung des Churfuͤrſten
Friedrichs des Weiſen ſehr gemaͤß, der ſich meiſt
nur leidend und zulaßungsweiſe bey der Sache
verhielt; zu Schritten, die Aufſehen machen konn-
ten, war er weniger zu bewegen.
Nicht ſo dachten einige andere, die an dem Auf-
ſehen, das jetzt ſchon Luthers Sache machte, und an
dem Ruhme, den er ſich ſchon ſo allgemein erwor-
ben hatte, auch ihres Orts Theil zu nehmen, und
ſich auf eben die Art, wie Luther, wo nicht noch
uͤber ihn und mit ſeiner Verdunkelung, einen Na-
men zu machen hofften. So machte Luthers zu
Wittenberg zuruͤckgebliebener College, Doctor An-
dreas Carlſtadt, waͤhrend der Zeit, als Luther auf
der Wartburg war, ſchon Buͤrger und Studenten
rege, daß ſie unter ſeiner Anfuͤhrung Bilder aus
den Kirchen ſtuͤrmten, und mit Ungeſtuͤm den gan-
zen Gottesdienſt aͤndern wollten. Bald thaten
auch anderwaͤrts wahre Schwaͤrmer ſich hervor,
als ein Tuchmacher Nicolaus Storch zu Zwickau,
und ein Prediger Thomas Muͤnzer, die goͤtt-
liche Eingebungen vorgaben, und unter dem Vor-
wande, daß nicht Kinder, ſondern nur Erwachſene
und zuvor Belehrte getauft werden muͤßten, mit
Behauptung der Nothwendigkeit einer anderweiten
Taufe ſich einen Anhang unter dem Volke zu ver-
ſchaffen ſuchten.
Eben daruͤber geſchah es, daß Luther, beſorgt
wegen der davon zu erwartenden Folgen, ſchon am
6. Maͤrz 1522. auf einmal unvermuthet wieder
zu Wittenberg erſchien, wo er vorerſt mit acht
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 370. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/404>, abgerufen am 22.11.2024.
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