Wittenbergischen Lehrers widersetzte sich der Chur- fürst von Sachsen. Die Sache wurde vielmehr so eingeleitet, daß der Pabst dem Cardinal Caje- tan, der zu einem von Max nach Augsburg ange- setzten Reichstage als päbstlicher Botschafter abge- hen sollte, den Auftrag gab, zu Augsburg auch Luthern zu verhören. Zu diesem Verhöre stellte sich Luther, wollte sich aber zu keinem Wiederrufe, den man ihm zumuthete, bequemen, und erhielt darauf einen widrigen Ausspruch des päbstlichen Botschaf- ters. Doch davon stand ihm nun noch eine Instanz offen, da er von demselben als Commissarien an den Pabst als Committenten appelliren konnte.
Glücklich kam Luther noch nach WittenbergIX. zurück. Allein schon am 9. Nov. 1518. erfolgte eine päbstliche Bulle, die alles das, was Luther noch als unentschieden von der Kirche angegeben hatte, zum Vortheile des Ablaßes entschied. So war leicht vorauszusehen, was seine Appellation für ein Schicksal haben würde. Und was sollte dann Luthern retten, da Max in seinen letzten Jahren dem päbstlichen Stuhle nur zu ergeben war, und der Chur- fürst von Sachsen dessen Befehlen auf die Dauer nicht würde haben widerstehen können? Würklich stand Luther schon im Begriff, von Wittenberg nach Paris abzugehen, als die Nachricht von des Kaisers Tode kam, die zugleich Friedrich den Weisen als nunmehrigen Reichsverweser in den Sächsischen Län- dern in Stand setzte, seinem Wittenbergischen Pro- fessor vorerst Schutz angedeihen zu laßen. So blieb die weitere Entwickelung auch dieser Geschichte erst der folgenden Regierung vorbehalten.
Fünf-
5) D. Luther 1517-1519.
Wittenbergiſchen Lehrers widerſetzte ſich der Chur- fuͤrſt von Sachſen. Die Sache wurde vielmehr ſo eingeleitet, daß der Pabſt dem Cardinal Caje- tan, der zu einem von Max nach Augsburg ange- ſetzten Reichstage als paͤbſtlicher Botſchafter abge- hen ſollte, den Auftrag gab, zu Augsburg auch Luthern zu verhoͤren. Zu dieſem Verhoͤre ſtellte ſich Luther, wollte ſich aber zu keinem Wiederrufe, den man ihm zumuthete, bequemen, und erhielt darauf einen widrigen Ausſpruch des paͤbſtlichen Botſchaf- ters. Doch davon ſtand ihm nun noch eine Inſtanz offen, da er von demſelben als Commiſſarien an den Pabſt als Committenten appelliren konnte.
Gluͤcklich kam Luther noch nach WittenbergIX. zuruͤck. Allein ſchon am 9. Nov. 1518. erfolgte eine paͤbſtliche Bulle, die alles das, was Luther noch als unentſchieden von der Kirche angegeben hatte, zum Vortheile des Ablaßes entſchied. So war leicht vorauszuſehen, was ſeine Appellation fuͤr ein Schickſal haben wuͤrde. Und was ſollte dann Luthern retten, da Max in ſeinen letzten Jahren dem paͤbſtlichen Stuhle nur zu ergeben war, und der Chur- fuͤrſt von Sachſen deſſen Befehlen auf die Dauer nicht wuͤrde haben widerſtehen koͤnnen? Wuͤrklich ſtand Luther ſchon im Begriff, von Wittenberg nach Paris abzugehen, als die Nachricht von des Kaiſers Tode kam, die zugleich Friedrich den Weiſen als nunmehrigen Reichsverweſer in den Saͤchſiſchen Laͤn- dern in Stand ſetzte, ſeinem Wittenbergiſchen Pro- feſſor vorerſt Schutz angedeihen zu laßen. So blieb die weitere Entwickelung auch dieſer Geſchichte erſt der folgenden Regierung vorbehalten.
Fuͤnf-
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5) D. Luther 1517-1519.
Wittenbergiſchen Lehrers widerſetzte ſich der Chur-
fuͤrſt von Sachſen. Die Sache wurde vielmehr
ſo eingeleitet, daß der Pabſt dem Cardinal Caje-
tan, der zu einem von Max nach Augsburg ange-
ſetzten Reichstage als paͤbſtlicher Botſchafter abge-
hen ſollte, den Auftrag gab, zu Augsburg auch
Luthern zu verhoͤren. Zu dieſem Verhoͤre ſtellte ſich
Luther, wollte ſich aber zu keinem Wiederrufe, den
man ihm zumuthete, bequemen, und erhielt darauf
einen widrigen Ausſpruch des paͤbſtlichen Botſchaf-
ters. Doch davon ſtand ihm nun noch eine Inſtanz
offen, da er von demſelben als Commiſſarien an den
Pabſt als Committenten appelliren konnte.
Gluͤcklich kam Luther noch nach Wittenberg
zuruͤck. Allein ſchon am 9. Nov. 1518. erfolgte
eine paͤbſtliche Bulle, die alles das, was Luther
noch als unentſchieden von der Kirche angegeben
hatte, zum Vortheile des Ablaßes entſchied. So
war leicht vorauszuſehen, was ſeine Appellation fuͤr
ein Schickſal haben wuͤrde. Und was ſollte dann
Luthern retten, da Max in ſeinen letzten Jahren dem
paͤbſtlichen Stuhle nur zu ergeben war, und der Chur-
fuͤrſt von Sachſen deſſen Befehlen auf die Dauer
nicht wuͤrde haben widerſtehen koͤnnen? Wuͤrklich
ſtand Luther ſchon im Begriff, von Wittenberg nach
Paris abzugehen, als die Nachricht von des Kaiſers
Tode kam, die zugleich Friedrich den Weiſen als
nunmehrigen Reichsverweſer in den Saͤchſiſchen Laͤn-
dern in Stand ſetzte, ſeinem Wittenbergiſchen Pro-
feſſor vorerſt Schutz angedeihen zu laßen. So blieb
die weitere Entwickelung auch dieſer Geſchichte erſt
der folgenden Regierung vorbehalten.
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Fuͤnf-
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 349. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/383>, abgerufen am 24.07.2024.
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