Nicht glücklicher war Max im Erfolge des Trutzbündnisses, das er im Jahre 1508. zu Cam- bray mit mehreren Mächten gegen Venedig ge- schlossen hatte. Nach der Absicht dieser Lige von Cambray hätte die Republik Venedig ganz zu Grunde gerichtet werden sollen. Sie fand aber Mittel, die Bundesgenessen von einander zu tren- nen, und blieb am Ende, was sie war. Seitdem ist sie nur desto eifriger darauf bedacht gewesen, sich im Besitze ihrer völligen Unabhängigkeit zu erhalten; unter andern hat sie deswegen seitdem beständig einen Botschafter vom ersten Range am kaiserlichen Hofe unterhalten.
VII.
In die Lige von Cambray hatte übrigens Max hauptsächlich deswegen sich mit eingelaßen, weil die Venetianer bey seinem vorgehabten Römerzuge ihm den Durchzug durch ihr Gebiet versagt hatten. Mit diesem rückgängig gewordenen Römerzuge stand noch etwas in Verbindung, das bis auf den heu- tigen Tag seinen Fortgang behalten hat. Der da- malige Pabst Jul der II. wünschte selbst, daß Max diesen vorgehabten Zug nicht ins Werk stellen möch- te. Weil es dabey vornehmlich um die kaiserliche Krönung zu Rom zu gelten schien, ohne welche nach dem bisherigen Gebrauche der kaiserliche Titel nicht geführet werden konnte; so gab der Pabst die Erklärung von sich, daß Max und seinen Nach- folgern, auch ohne noch in Rom gekrönet zu seyn, künftig unverwehrt seyn solle, den kaiserlichen Titel zu führen, nur mit dem Beysatz: erwehlter Rö- mischer Kaiser. Diese Erklärung nahm Max an, und machte es gleich darauf bekannt, daß er von nun an den Titel: erwehlter Römischer Kaiser und
in
IV. Neuere Zeit. Max I. 1493-1519.
VI.
Nicht gluͤcklicher war Max im Erfolge des Trutzbuͤndniſſes, das er im Jahre 1508. zu Cam- bray mit mehreren Maͤchten gegen Venedig ge- ſchloſſen hatte. Nach der Abſicht dieſer Lige von Cambray haͤtte die Republik Venedig ganz zu Grunde gerichtet werden ſollen. Sie fand aber Mittel, die Bundesgeneſſen von einander zu tren- nen, und blieb am Ende, was ſie war. Seitdem iſt ſie nur deſto eifriger darauf bedacht geweſen, ſich im Beſitze ihrer voͤlligen Unabhaͤngigkeit zu erhalten; unter andern hat ſie deswegen ſeitdem beſtaͤndig einen Botſchafter vom erſten Range am kaiſerlichen Hofe unterhalten.
VII.
In die Lige von Cambray hatte uͤbrigens Max hauptſaͤchlich deswegen ſich mit eingelaßen, weil die Venetianer bey ſeinem vorgehabten Roͤmerzuge ihm den Durchzug durch ihr Gebiet verſagt hatten. Mit dieſem ruͤckgaͤngig gewordenen Roͤmerzuge ſtand noch etwas in Verbindung, das bis auf den heu- tigen Tag ſeinen Fortgang behalten hat. Der da- malige Pabſt Jul der II. wuͤnſchte ſelbſt, daß Max dieſen vorgehabten Zug nicht ins Werk ſtellen moͤch- te. Weil es dabey vornehmlich um die kaiſerliche Kroͤnung zu Rom zu gelten ſchien, ohne welche nach dem bisherigen Gebrauche der kaiſerliche Titel nicht gefuͤhret werden konnte; ſo gab der Pabſt die Erklaͤrung von ſich, daß Max und ſeinen Nach- folgern, auch ohne noch in Rom gekroͤnet zu ſeyn, kuͤnftig unverwehrt ſeyn ſolle, den kaiſerlichen Titel zu fuͤhren, nur mit dem Beyſatz: erwehlter Roͤ- miſcher Kaiſer. Dieſe Erklaͤrung nahm Max an, und machte es gleich darauf bekannt, daß er von nun an den Titel: erwehlter Roͤmiſcher Kaiſer und
in
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0374"n="340"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">IV.</hi> Neuere Zeit. Max <hirendition="#aq">I.</hi> 1493-1519.</hi></fw><lb/><noteplace="left"><hirendition="#aq">VI.</hi></note><p>Nicht gluͤcklicher war Max im Erfolge des<lb/>
Trutzbuͤndniſſes, das er im Jahre 1508. zu Cam-<lb/>
bray mit mehreren Maͤchten gegen <hirendition="#fr">Venedig</hi> ge-<lb/>ſchloſſen hatte. Nach der Abſicht dieſer Lige von<lb/>
Cambray haͤtte die Republik Venedig ganz zu<lb/>
Grunde gerichtet werden ſollen. Sie fand aber<lb/>
Mittel, die Bundesgeneſſen von einander zu tren-<lb/>
nen, und blieb am Ende, was ſie war. Seitdem<lb/>
iſt ſie nur deſto eifriger darauf bedacht geweſen,<lb/>ſich im Beſitze ihrer voͤlligen Unabhaͤngigkeit zu<lb/>
erhalten; unter andern hat ſie deswegen ſeitdem<lb/>
beſtaͤndig einen Botſchafter vom erſten Range am<lb/>
kaiſerlichen Hofe unterhalten.</p><lb/><noteplace="left"><hirendition="#aq">VII.</hi></note><p>In die Lige von Cambray hatte uͤbrigens Max<lb/>
hauptſaͤchlich deswegen ſich mit eingelaßen, weil<lb/>
die Venetianer bey ſeinem vorgehabten Roͤmerzuge<lb/>
ihm den Durchzug durch ihr Gebiet verſagt hatten.<lb/>
Mit dieſem ruͤckgaͤngig gewordenen Roͤmerzuge ſtand<lb/>
noch etwas in Verbindung, das bis auf den heu-<lb/>
tigen Tag ſeinen Fortgang behalten hat. Der da-<lb/>
malige Pabſt Jul der <hirendition="#aq">II.</hi> wuͤnſchte ſelbſt, daß Max<lb/>
dieſen vorgehabten Zug nicht ins Werk ſtellen moͤch-<lb/>
te. Weil es dabey vornehmlich um die kaiſerliche<lb/>
Kroͤnung zu Rom zu gelten ſchien, ohne welche<lb/>
nach dem bisherigen Gebrauche der kaiſerliche Titel<lb/>
nicht gefuͤhret werden konnte; ſo gab der Pabſt<lb/>
die Erklaͤrung von ſich, daß Max und ſeinen Nach-<lb/>
folgern, auch ohne noch in Rom gekroͤnet zu ſeyn,<lb/>
kuͤnftig unverwehrt ſeyn ſolle, den kaiſerlichen <hirendition="#fr">Titel</hi><lb/>
zu fuͤhren, nur mit dem Beyſatz: <hirendition="#fr">erwehlter Roͤ-<lb/>
miſcher Kaiſer.</hi> Dieſe Erklaͤrung nahm Max an,<lb/>
und machte es gleich darauf bekannt, daß er von<lb/>
nun an den Titel: erwehlter Roͤmiſcher Kaiſer und<lb/><fwplace="bottom"type="catch">in</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[340/0374]
IV. Neuere Zeit. Max I. 1493-1519.
Nicht gluͤcklicher war Max im Erfolge des
Trutzbuͤndniſſes, das er im Jahre 1508. zu Cam-
bray mit mehreren Maͤchten gegen Venedig ge-
ſchloſſen hatte. Nach der Abſicht dieſer Lige von
Cambray haͤtte die Republik Venedig ganz zu
Grunde gerichtet werden ſollen. Sie fand aber
Mittel, die Bundesgeneſſen von einander zu tren-
nen, und blieb am Ende, was ſie war. Seitdem
iſt ſie nur deſto eifriger darauf bedacht geweſen,
ſich im Beſitze ihrer voͤlligen Unabhaͤngigkeit zu
erhalten; unter andern hat ſie deswegen ſeitdem
beſtaͤndig einen Botſchafter vom erſten Range am
kaiſerlichen Hofe unterhalten.
In die Lige von Cambray hatte uͤbrigens Max
hauptſaͤchlich deswegen ſich mit eingelaßen, weil
die Venetianer bey ſeinem vorgehabten Roͤmerzuge
ihm den Durchzug durch ihr Gebiet verſagt hatten.
Mit dieſem ruͤckgaͤngig gewordenen Roͤmerzuge ſtand
noch etwas in Verbindung, das bis auf den heu-
tigen Tag ſeinen Fortgang behalten hat. Der da-
malige Pabſt Jul der II. wuͤnſchte ſelbſt, daß Max
dieſen vorgehabten Zug nicht ins Werk ſtellen moͤch-
te. Weil es dabey vornehmlich um die kaiſerliche
Kroͤnung zu Rom zu gelten ſchien, ohne welche
nach dem bisherigen Gebrauche der kaiſerliche Titel
nicht gefuͤhret werden konnte; ſo gab der Pabſt
die Erklaͤrung von ſich, daß Max und ſeinen Nach-
folgern, auch ohne noch in Rom gekroͤnet zu ſeyn,
kuͤnftig unverwehrt ſeyn ſolle, den kaiſerlichen Titel
zu fuͤhren, nur mit dem Beyſatz: erwehlter Roͤ-
miſcher Kaiſer. Dieſe Erklaͤrung nahm Max an,
und machte es gleich darauf bekannt, daß er von
nun an den Titel: erwehlter Roͤmiſcher Kaiſer und
in
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 340. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/374>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.