stehen, der Kirchenversammlung zu gehorchen. Sie mußten zwar ihre bisherige Wohnplätze verlaßen, fanden aber noch anderwärts Unterstützung, Gre- gor zu Rimini von der Krone Neapel, Benedict zu Perpignan von der Krone Spanien. Was außerdem von der Reformation der Kirche und Ab- helfung der Beschwerden über den päbstlichen Stuhl zu Pisa vorkam, ward bald abgebrochen, und allen- falls auf eine anderweite neue Kirchenversammlung ausgesetzt.
X.
Zum Glück endigte sich indessen die auch über die Kaiserwürde zwischen Wenzel und Ruprecht ent- standene Trennung, da der letztere (1410. May 19.) starb, und Wenzel endlich geschehen ließ, daß sein Bruder Sigismund, der anfangs seinen Vetter Jobst von Mähren, vermöge einer von einigen Churfürsten (am 1. Oct. 1410.) auf ihn gerichte- ten Kaiserwahl, noch gegen sich gehabt hatte, nach dessen Tode von neuem gewehlt wurde, und nun- mehr die kaiserliche Regierung allein zu führen übernahm. Doch der Erfolg von dieser Regierung verdient nun noch eine besondere Erörterung.
VI.
III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493.
ſtehen, der Kirchenverſammlung zu gehorchen. Sie mußten zwar ihre bisherige Wohnplaͤtze verlaßen, fanden aber noch anderwaͤrts Unterſtuͤtzung, Gre- gor zu Rimini von der Krone Neapel, Benedict zu Perpignan von der Krone Spanien. Was außerdem von der Reformation der Kirche und Ab- helfung der Beſchwerden uͤber den paͤbſtlichen Stuhl zu Piſa vorkam, ward bald abgebrochen, und allen- falls auf eine anderweite neue Kirchenverſammlung ausgeſetzt.
X.
Zum Gluͤck endigte ſich indeſſen die auch uͤber die Kaiſerwuͤrde zwiſchen Wenzel und Ruprecht ent- ſtandene Trennung, da der letztere (1410. May 19.) ſtarb, und Wenzel endlich geſchehen ließ, daß ſein Bruder Sigismund, der anfangs ſeinen Vetter Jobſt von Maͤhren, vermoͤge einer von einigen Churfuͤrſten (am 1. Oct. 1410.) auf ihn gerichte- ten Kaiſerwahl, noch gegen ſich gehabt hatte, nach deſſen Tode von neuem gewehlt wurde, und nun- mehr die kaiſerliche Regierung allein zu fuͤhren uͤbernahm. Doch der Erfolg von dieſer Regierung verdient nun noch eine beſondere Eroͤrterung.
VI.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0320"n="286"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">III.</hi> Mittl. Zeiten <hirendition="#aq">b</hi>) 1235-1493.</hi></fw><lb/>ſtehen, der Kirchenverſammlung zu gehorchen. Sie<lb/>
mußten zwar ihre bisherige Wohnplaͤtze verlaßen,<lb/>
fanden aber noch anderwaͤrts Unterſtuͤtzung, Gre-<lb/>
gor zu Rimini von der Krone Neapel, Benedict<lb/>
zu Perpignan von der Krone Spanien. Was<lb/>
außerdem von der Reformation der Kirche und Ab-<lb/>
helfung der Beſchwerden uͤber den paͤbſtlichen Stuhl<lb/>
zu Piſa vorkam, ward bald abgebrochen, und allen-<lb/>
falls auf eine anderweite neue Kirchenverſammlung<lb/>
ausgeſetzt.</p><lb/><noteplace="left"><hirendition="#aq">X.</hi></note><p>Zum Gluͤck endigte ſich indeſſen die auch uͤber<lb/>
die Kaiſerwuͤrde zwiſchen Wenzel und Ruprecht ent-<lb/>ſtandene Trennung, da der letztere (1410. May 19.)<lb/>ſtarb, und Wenzel endlich geſchehen ließ, daß ſein<lb/>
Bruder <hirendition="#fr">Sigismund,</hi> der anfangs ſeinen Vetter<lb/><hirendition="#fr">Jobſt von Maͤhren,</hi> vermoͤge einer von einigen<lb/>
Churfuͤrſten (am 1. Oct. 1410.) auf ihn gerichte-<lb/>
ten Kaiſerwahl, noch gegen ſich gehabt hatte, nach<lb/>
deſſen Tode von neuem gewehlt wurde, und nun-<lb/>
mehr die kaiſerliche Regierung allein zu fuͤhren<lb/>
uͤbernahm. Doch der Erfolg von dieſer Regierung<lb/>
verdient nun noch eine beſondere Eroͤrterung.</p></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#aq">VI.</hi></fw><lb/></div></body></text></TEI>
[286/0320]
III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493.
ſtehen, der Kirchenverſammlung zu gehorchen. Sie
mußten zwar ihre bisherige Wohnplaͤtze verlaßen,
fanden aber noch anderwaͤrts Unterſtuͤtzung, Gre-
gor zu Rimini von der Krone Neapel, Benedict
zu Perpignan von der Krone Spanien. Was
außerdem von der Reformation der Kirche und Ab-
helfung der Beſchwerden uͤber den paͤbſtlichen Stuhl
zu Piſa vorkam, ward bald abgebrochen, und allen-
falls auf eine anderweite neue Kirchenverſammlung
ausgeſetzt.
Zum Gluͤck endigte ſich indeſſen die auch uͤber
die Kaiſerwuͤrde zwiſchen Wenzel und Ruprecht ent-
ſtandene Trennung, da der letztere (1410. May 19.)
ſtarb, und Wenzel endlich geſchehen ließ, daß ſein
Bruder Sigismund, der anfangs ſeinen Vetter
Jobſt von Maͤhren, vermoͤge einer von einigen
Churfuͤrſten (am 1. Oct. 1410.) auf ihn gerichte-
ten Kaiſerwahl, noch gegen ſich gehabt hatte, nach
deſſen Tode von neuem gewehlt wurde, und nun-
mehr die kaiſerliche Regierung allein zu fuͤhren
uͤbernahm. Doch der Erfolg von dieſer Regierung
verdient nun noch eine beſondere Eroͤrterung.
VI.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 286. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/320>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.