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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.

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4) Carl IV. -- Sigism. 1356-1414.
Anzahl der Fürsten übertraf, und nach dem Um-
fange ihrer Länder auch wenigstens ein gewisses
Gleichgewicht ausmachte; so fieng jetzt die Schale
der Grafen an merklich zu sinken. (Die Grafen
dachten sich nachher durch Vereine zu helfen, wo-
zu ihnen die Churverein vielleicht zum Beyspiele
dienen mochte. Allein der Sache war schwer zu
helfen. Eben die Grafenvereine gaben vielmehr
Anlaß, daß es zuletzt eine ganz ausgemachte Sache
wurde, daß man mehrere Grafen, die in einer
Verein begriffen waren, auf dem Reichstage nur
für eine Stimme rechnete; an statt daß ein jeder
Fürst für seine Person gezehlt wurde. Sobald die-
ser Unterschied zwischen gräflichen Curiatstimmen
und fürstlichen Virilstimmen seine völlige Richtig-
keit hatte, war es noch erheblicher, wenn eine
kaiserliche Standeserhöhung vermögend war, einem
Grafen an statt seiner bisherigen Theilnehmung an
einer gräflichen Curiatstimme zu einer herzoglichen
Virilstimme zu verhelfen. Eben darum fieng man
aber auch in der Folge an, darauf Bedacht zu
nehmen, diesem Rechte der kaiserlichen Standes-
erhöhungen etwas engere Gränzen zu setzen.)

In Ansehung des Fürstenstands war nur nochX.
der besondere Umstand, daß nicht, wie ehedem,
von mehreren Söhnen eines Herzogs nur Einer
wieder Herzog, ein anderer vielleicht Graf, ein
dritter Freyherr wurde; sondern nunmehr war es
schon durchgängig eingeführt, daß alle Titel von
Herzog, Marggraf, Pfalzgraf u. s. w., eben so-
wohl als der gräfliche Character, von jedem Va-
ter auf alle seine Söhne
fortgiengen. Dieses
diente in so weit noch den Fürstenstand einiger-

maßen

4) Carl IV. — Sigism. 1356-1414.
Anzahl der Fuͤrſten uͤbertraf, und nach dem Um-
fange ihrer Laͤnder auch wenigſtens ein gewiſſes
Gleichgewicht ausmachte; ſo fieng jetzt die Schale
der Grafen an merklich zu ſinken. (Die Grafen
dachten ſich nachher durch Vereine zu helfen, wo-
zu ihnen die Churverein vielleicht zum Beyſpiele
dienen mochte. Allein der Sache war ſchwer zu
helfen. Eben die Grafenvereine gaben vielmehr
Anlaß, daß es zuletzt eine ganz ausgemachte Sache
wurde, daß man mehrere Grafen, die in einer
Verein begriffen waren, auf dem Reichstage nur
fuͤr eine Stimme rechnete; an ſtatt daß ein jeder
Fuͤrſt fuͤr ſeine Perſon gezehlt wurde. Sobald die-
ſer Unterſchied zwiſchen graͤflichen Curiatſtimmen
und fuͤrſtlichen Virilſtimmen ſeine voͤllige Richtig-
keit hatte, war es noch erheblicher, wenn eine
kaiſerliche Standeserhoͤhung vermoͤgend war, einem
Grafen an ſtatt ſeiner bisherigen Theilnehmung an
einer graͤflichen Curiatſtimme zu einer herzoglichen
Virilſtimme zu verhelfen. Eben darum fieng man
aber auch in der Folge an, darauf Bedacht zu
nehmen, dieſem Rechte der kaiſerlichen Standes-
erhoͤhungen etwas engere Graͤnzen zu ſetzen.)

In Anſehung des Fuͤrſtenſtands war nur nochX.
der beſondere Umſtand, daß nicht, wie ehedem,
von mehreren Soͤhnen eines Herzogs nur Einer
wieder Herzog, ein anderer vielleicht Graf, ein
dritter Freyherr wurde; ſondern nunmehr war es
ſchon durchgaͤngig eingefuͤhrt, daß alle Titel von
Herzog, Marggraf, Pfalzgraf u. ſ. w., eben ſo-
wohl als der graͤfliche Character, von jedem Va-
ter auf alle ſeine Soͤhne
fortgiengen. Dieſes
diente in ſo weit noch den Fuͤrſtenſtand einiger-

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[271/0305] 4) Carl IV. — Sigism. 1356-1414. Anzahl der Fuͤrſten uͤbertraf, und nach dem Um- fange ihrer Laͤnder auch wenigſtens ein gewiſſes Gleichgewicht ausmachte; ſo fieng jetzt die Schale der Grafen an merklich zu ſinken. (Die Grafen dachten ſich nachher durch Vereine zu helfen, wo- zu ihnen die Churverein vielleicht zum Beyſpiele dienen mochte. Allein der Sache war ſchwer zu helfen. Eben die Grafenvereine gaben vielmehr Anlaß, daß es zuletzt eine ganz ausgemachte Sache wurde, daß man mehrere Grafen, die in einer Verein begriffen waren, auf dem Reichstage nur fuͤr eine Stimme rechnete; an ſtatt daß ein jeder Fuͤrſt fuͤr ſeine Perſon gezehlt wurde. Sobald die- ſer Unterſchied zwiſchen graͤflichen Curiatſtimmen und fuͤrſtlichen Virilſtimmen ſeine voͤllige Richtig- keit hatte, war es noch erheblicher, wenn eine kaiſerliche Standeserhoͤhung vermoͤgend war, einem Grafen an ſtatt ſeiner bisherigen Theilnehmung an einer graͤflichen Curiatſtimme zu einer herzoglichen Virilſtimme zu verhelfen. Eben darum fieng man aber auch in der Folge an, darauf Bedacht zu nehmen, dieſem Rechte der kaiſerlichen Standes- erhoͤhungen etwas engere Graͤnzen zu ſetzen.) In Anſehung des Fuͤrſtenſtands war nur noch der beſondere Umſtand, daß nicht, wie ehedem, von mehreren Soͤhnen eines Herzogs nur Einer wieder Herzog, ein anderer vielleicht Graf, ein dritter Freyherr wurde; ſondern nunmehr war es ſchon durchgaͤngig eingefuͤhrt, daß alle Titel von Herzog, Marggraf, Pfalzgraf u. ſ. w., eben ſo- wohl als der graͤfliche Character, von jedem Va- ter auf alle ſeine Soͤhne fortgiengen. Dieſes diente in ſo weit noch den Fuͤrſtenſtand einiger- maßen X.

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 271. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/305>, abgerufen am 03.12.2024.