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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.

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III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493.
wie unwirksam diese Verordnung noch geblieben
ist (q).

(q) Ich kann mich nicht enthalten, hier
einen recht nach dem Leben geschilderten Zug von
der Art aus Spittlers Würtenbergischer Geschichte
S. 30. 31. einzurücken. "Ungefähr um das Jahr
1367. vereinigten sich viele Schwäbische Ritter,
künftig in guter Gesellschaft ihre ritterliche Thaten
auszuführen, einander Nachricht zu geben, wo ein
guter Fang zu thun seyn möchte, und aller Welt
das ihrige abzujagen. Martinsvögel oder Schläg-
ler nannte sich die löbliche Genossenschaft, denn
ihre silberne Keulen (Schlägel) waren das Zeichen
ihres Ritterbundes, und am Tage Martini hatten
sie die große Allianz geschlossen. Gleich in der
ersten Zeit zeigte sich eine gute Gelegenheit einen
lustigen Ritt mit einander zu thun. Graf Eber-
hard (von Würtenberg) mit seiner ganzen Familie
war ohne allen Argwohn im Wildbad, und genoß
hier die Ruhe von so vielen bisher erduldeten
Kriegsbeschwerden. Denn auch sein altes Schwerdt
von Stahl und Eisen fieng an brüchig zu werden,
es wurde gar zu streng abgenutzt. Den Martins-
vögeln fiel ein, daß hier stattliche Ranziongelder
zu holen seyn würden, und es war schon Ritter-
spaß gnug, einen solchen zu fangen, wie Eber-
hard war. Angeführt von dem Grafen von Eber-
stein, umringten sie plötzlich das Städtchen Wild-
bad, und alles, was Würtenbergischer Graf oder
Gräfinn war, würde ihnen wahrscheinlich zur
Beute geworden seyn, wenn nicht ein Hirte Eber-
harden und seiner Familie einige Fußpfade zwischen
Wäldern und Felsen hindurch gezeigt und sie glück-
lich gerettet hätte. So abgesagt feind konnte Eber-
hard den Reichsstädten nicht werden, als er jetzt
diesen Martinsvögeln gram war; den verwünsch-
ten Raubvögeln, die, ohne vorher einen Absagbrief
zu schicken, wie Schelme ihn überfallen hatten,
die ihn gerade so angegriffen, daß er sich ent-
weder ohne Schwerdtstreich ergeben, oder wie
eine

III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493.
wie unwirkſam dieſe Verordnung noch geblieben
iſt (q).

(q) Ich kann mich nicht enthalten, hier
einen recht nach dem Leben geſchilderten Zug von
der Art aus Spittlers Wuͤrtenbergiſcher Geſchichte
S. 30. 31. einzuruͤcken. ”Ungefaͤhr um das Jahr
1367. vereinigten ſich viele Schwaͤbiſche Ritter,
kuͤnftig in guter Geſellſchaft ihre ritterliche Thaten
auszufuͤhren, einander Nachricht zu geben, wo ein
guter Fang zu thun ſeyn moͤchte, und aller Welt
das ihrige abzujagen. Martinsvoͤgel oder Schlaͤg-
ler nannte ſich die loͤbliche Genoſſenſchaft, denn
ihre ſilberne Keulen (Schlaͤgel) waren das Zeichen
ihres Ritterbundes, und am Tage Martini hatten
ſie die große Allianz geſchloſſen. Gleich in der
erſten Zeit zeigte ſich eine gute Gelegenheit einen
luſtigen Ritt mit einander zu thun. Graf Eber-
hard (von Wuͤrtenberg) mit ſeiner ganzen Familie
war ohne allen Argwohn im Wildbad, und genoß
hier die Ruhe von ſo vielen bisher erduldeten
Kriegsbeſchwerden. Denn auch ſein altes Schwerdt
von Stahl und Eiſen fieng an bruͤchig zu werden,
es wurde gar zu ſtreng abgenutzt. Den Martins-
voͤgeln fiel ein, daß hier ſtattliche Ranziongelder
zu holen ſeyn wuͤrden, und es war ſchon Ritter-
ſpaß gnug, einen ſolchen zu fangen, wie Eber-
hard war. Angefuͤhrt von dem Grafen von Eber-
ſtein, umringten ſie ploͤtzlich das Staͤdtchen Wild-
bad, und alles, was Wuͤrtenbergiſcher Graf oder
Graͤfinn war, wuͤrde ihnen wahrſcheinlich zur
Beute geworden ſeyn, wenn nicht ein Hirte Eber-
harden und ſeiner Familie einige Fußpfade zwiſchen
Waͤldern und Felſen hindurch gezeigt und ſie gluͤck-
lich gerettet haͤtte. So abgeſagt feind konnte Eber-
hard den Reichsſtaͤdten nicht werden, als er jetzt
dieſen Martinsvoͤgeln gram war; den verwuͤnſch-
ten Raubvoͤgeln, die, ohne vorher einen Abſagbrief
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weder ohne Schwerdtſtreich ergeben, oder wie
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[260/0294] III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493. wie unwirkſam dieſe Verordnung noch geblieben iſt (q). (q) Ich kann mich nicht enthalten, hier einen recht nach dem Leben geſchilderten Zug von der Art aus Spittlers Wuͤrtenbergiſcher Geſchichte S. 30. 31. einzuruͤcken. ”Ungefaͤhr um das Jahr 1367. vereinigten ſich viele Schwaͤbiſche Ritter, kuͤnftig in guter Geſellſchaft ihre ritterliche Thaten auszufuͤhren, einander Nachricht zu geben, wo ein guter Fang zu thun ſeyn moͤchte, und aller Welt das ihrige abzujagen. Martinsvoͤgel oder Schlaͤg- ler nannte ſich die loͤbliche Genoſſenſchaft, denn ihre ſilberne Keulen (Schlaͤgel) waren das Zeichen ihres Ritterbundes, und am Tage Martini hatten ſie die große Allianz geſchloſſen. Gleich in der erſten Zeit zeigte ſich eine gute Gelegenheit einen luſtigen Ritt mit einander zu thun. Graf Eber- hard (von Wuͤrtenberg) mit ſeiner ganzen Familie war ohne allen Argwohn im Wildbad, und genoß hier die Ruhe von ſo vielen bisher erduldeten Kriegsbeſchwerden. Denn auch ſein altes Schwerdt von Stahl und Eiſen fieng an bruͤchig zu werden, es wurde gar zu ſtreng abgenutzt. Den Martins- voͤgeln fiel ein, daß hier ſtattliche Ranziongelder zu holen ſeyn wuͤrden, und es war ſchon Ritter- ſpaß gnug, einen ſolchen zu fangen, wie Eber- hard war. Angefuͤhrt von dem Grafen von Eber- ſtein, umringten ſie ploͤtzlich das Staͤdtchen Wild- bad, und alles, was Wuͤrtenbergiſcher Graf oder Graͤfinn war, wuͤrde ihnen wahrſcheinlich zur Beute geworden ſeyn, wenn nicht ein Hirte Eber- harden und ſeiner Familie einige Fußpfade zwiſchen Waͤldern und Felſen hindurch gezeigt und ſie gluͤck- lich gerettet haͤtte. So abgeſagt feind konnte Eber- hard den Reichsſtaͤdten nicht werden, als er jetzt dieſen Martinsvoͤgeln gram war; den verwuͤnſch- ten Raubvoͤgeln, die, ohne vorher einen Abſagbrief zu ſchicken, wie Schelme ihn uͤberfallen hatten, die ihn gerade ſo angegriffen, daß er ſich ent- weder ohne Schwerdtſtreich ergeben, oder wie eine

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 260. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/294>, abgerufen am 25.11.2024.