grund mit, daß nach Rudolfen erst der Graf Adolf von Nassau, und erst nach demselben wieder Rudolfs Sohn Albrecht auf den Thron erhoben wurde.
Adolf von Nassau verfehlte aber nicht nur dieIII. Vortheile, die er sich nach dem Beyspiele seines Vorgängers von der Teutschen Krone versprochen hatte; sondern seine Achtung sank zuletzt so tief, daß sein eigner Beförderer und Verwandter, der damalige Churfürst Gerhard von Mainz, der jetzt in Teutschland das, was der Römische Fürstbischof in Ansehung der ganzen Christenheit, zu seyn glaub- te, auf eine Art, die noch ohne Beyspiel war, ihn vom Throne wieder zu entfernen suchte. Mit Zuziehung der Churfürsten von Sachsen und Bran- denburg, und der Gesandten von Cölln und Böh- men hielt der Churfürst von Mainz ein förmliches Gericht, wovor Adolf vorgeladen, und, als er nicht erschien, wegen der wider ihn vorgebrachten Beschwerden seiner Krone verlustig erkläret wurde. Doch bey den übrigen Churfürsten und Reichs- ständen fand dieses Verfahren nicht solchen Bey- fall, daß man daraus ein rechtliches Herkommen zur Absetzung eines regierenden Kaisers hätte be- gründen können. Nur das Glück der Waffen ent- schied diesmal gegen Adolfen, da er im Treffen mit Albrecht von Oesterreich sein Leben einbüßte, und damit erst Platz machte, daß Albrecht derI. nunmehr einmüthig auf den Thron erhoben wurde.
Während dieser Zeit ereigneten sich nun vorerstIV. in verschiedenen großen Häusern und Ländern eini- ge wichtige Veränderungen. Mit dem Herzoge
Frie-
O 5
1) Fried. II. — Alb. I. 1235-1308.
grund mit, daß nach Rudolfen erſt der Graf Adolf von Naſſau, und erſt nach demſelben wieder Rudolfs Sohn Albrecht auf den Thron erhoben wurde.
Adolf von Naſſau verfehlte aber nicht nur dieIII. Vortheile, die er ſich nach dem Beyſpiele ſeines Vorgaͤngers von der Teutſchen Krone verſprochen hatte; ſondern ſeine Achtung ſank zuletzt ſo tief, daß ſein eigner Befoͤrderer und Verwandter, der damalige Churfuͤrſt Gerhard von Mainz, der jetzt in Teutſchland das, was der Roͤmiſche Fuͤrſtbiſchof in Anſehung der ganzen Chriſtenheit, zu ſeyn glaub- te, auf eine Art, die noch ohne Beyſpiel war, ihn vom Throne wieder zu entfernen ſuchte. Mit Zuziehung der Churfuͤrſten von Sachſen und Bran- denburg, und der Geſandten von Coͤlln und Boͤh- men hielt der Churfuͤrſt von Mainz ein foͤrmliches Gericht, wovor Adolf vorgeladen, und, als er nicht erſchien, wegen der wider ihn vorgebrachten Beſchwerden ſeiner Krone verluſtig erklaͤret wurde. Doch bey den uͤbrigen Churfuͤrſten und Reichs- ſtaͤnden fand dieſes Verfahren nicht ſolchen Bey- fall, daß man daraus ein rechtliches Herkommen zur Abſetzung eines regierenden Kaiſers haͤtte be- gruͤnden koͤnnen. Nur das Gluͤck der Waffen ent- ſchied diesmal gegen Adolfen, da er im Treffen mit Albrecht von Oeſterreich ſein Leben einbuͤßte, und damit erſt Platz machte, daß Albrecht derI. nunmehr einmuͤthig auf den Thron erhoben wurde.
Waͤhrend dieſer Zeit ereigneten ſich nun vorerſtIV. in verſchiedenen großen Haͤuſern und Laͤndern eini- ge wichtige Veraͤnderungen. Mit dem Herzoge
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1) Fried. II. — Alb. I. 1235-1308.
grund mit, daß nach Rudolfen erſt der Graf Adolf
von Naſſau, und erſt nach demſelben wieder
Rudolfs Sohn Albrecht auf den Thron erhoben
wurde.
Adolf von Naſſau verfehlte aber nicht nur die
Vortheile, die er ſich nach dem Beyſpiele ſeines
Vorgaͤngers von der Teutſchen Krone verſprochen
hatte; ſondern ſeine Achtung ſank zuletzt ſo tief,
daß ſein eigner Befoͤrderer und Verwandter, der
damalige Churfuͤrſt Gerhard von Mainz, der jetzt
in Teutſchland das, was der Roͤmiſche Fuͤrſtbiſchof
in Anſehung der ganzen Chriſtenheit, zu ſeyn glaub-
te, auf eine Art, die noch ohne Beyſpiel war,
ihn vom Throne wieder zu entfernen ſuchte. Mit
Zuziehung der Churfuͤrſten von Sachſen und Bran-
denburg, und der Geſandten von Coͤlln und Boͤh-
men hielt der Churfuͤrſt von Mainz ein foͤrmliches
Gericht, wovor Adolf vorgeladen, und, als er
nicht erſchien, wegen der wider ihn vorgebrachten
Beſchwerden ſeiner Krone verluſtig erklaͤret wurde.
Doch bey den uͤbrigen Churfuͤrſten und Reichs-
ſtaͤnden fand dieſes Verfahren nicht ſolchen Bey-
fall, daß man daraus ein rechtliches Herkommen
zur Abſetzung eines regierenden Kaiſers haͤtte be-
gruͤnden koͤnnen. Nur das Gluͤck der Waffen ent-
ſchied diesmal gegen Adolfen, da er im Treffen
mit Albrecht von Oeſterreich ſein Leben einbuͤßte,
und damit erſt Platz machte, daß Albrecht der I.
nunmehr einmuͤthig auf den Thron erhoben wurde.
III.
Waͤhrend dieſer Zeit ereigneten ſich nun vorerſt
in verſchiedenen großen Haͤuſern und Laͤndern eini-
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 217. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/251>, abgerufen am 22.11.2024.
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