Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.11) Fried. I.--II. 1152-1235. So erstieg die päbstliche Gewalt von Inno-IX. XII. (h) Spittler am a. O. S. 306.
11) Fried. I.—II. 1152-1235. So erſtieg die paͤbſtliche Gewalt von Inno-IX. XII. (h) Spittler am a. O. S. 306.
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11) Fried. I.—II. 1152-1235.
So erſtieg die paͤbſtliche Gewalt von Inno-
cenz dem III. an noch eine weit hoͤhere Stuffe,
als ſie unter Gregor dem VII. erreicht hatte.
Selbſt Kirchenverſammlungen, die Gregor zu
Befoͤrderung ſeiner Abſichten noch in einiger Ach-
tung erhalten hatte, wurden jetzt kaum einer Be-
rathſchlagung gewuͤrdiget. Dem Namen nach
hielt zwar Innocenz noch 1215. eine allgemeine
Kirchenverſammlung im Lateran; aber die ver-
ſammelten Biſchoͤfe mußten unterſchreiben, was
er ihnen vorſchrieb (h). Unter andern ward hier
noch die Transſubſtantiation zum Glaubensartikel
gemacht.
IX.
XII.
(h) Spittler am a. O. S. 306.
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