Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.11) Fried. I.--II. 1152-1235. entschlossene Gegner des päbstlichen Despotismusgeworden wären," kamen die Bettelmönche dem päbstlichen Stuhle zu statten, da sie sich in die theologische und philosophische Facultäten eindran- gen, jede Facultätsstatute aber nur mit Vorbehalt ihrer Ordensregel und des darin begriffenen Ge- horsams gegen den Pabst beschworen, und dann jedem Schlusse, der gegen eine päbstliche Usurpa- tion gefasset werden sollte, sich mächtig widersetz- ten (d). Das hatte aber auch bald auf den Zu- stand der ganzen Gelehrsamkeit den Einfluß, daß sie fast überall nur in casuistische Disputirsucht aus- artete, hingegen Volksaberglaube von allen Gat- tungen desto allgemeiner unterhalten wurde (e). Nichts konnte dem allem noch einen größerenVII. Noch (d) Spittlers Kirchengesch. S. 309. u. f. (e) Spittler eben das. S. 310. (f) Spittler eben das. S. 311. u. f. N 5
11) Fried. I.—II. 1152-1235. entſchloſſene Gegner des paͤbſtlichen Deſpotiſmusgeworden waͤren,” kamen die Bettelmoͤnche dem paͤbſtlichen Stuhle zu ſtatten, da ſie ſich in die theologiſche und philoſophiſche Facultaͤten eindran- gen, jede Facultaͤtsſtatute aber nur mit Vorbehalt ihrer Ordensregel und des darin begriffenen Ge- horſams gegen den Pabſt beſchworen, und dann jedem Schluſſe, der gegen eine paͤbſtliche Uſurpa- tion gefaſſet werden ſollte, ſich maͤchtig widerſetz- ten (d). Das hatte aber auch bald auf den Zu- ſtand der ganzen Gelehrſamkeit den Einfluß, daß ſie faſt uͤberall nur in caſuiſtiſche Disputirſucht aus- artete, hingegen Volksaberglaube von allen Gat- tungen deſto allgemeiner unterhalten wurde (e). Nichts konnte dem allem noch einen groͤßerenVII. Noch (d) Spittlers Kirchengeſch. S. 309. u. f. (e) Spittler eben daſ. S. 310. (f) Spittler eben daſ. S. 311. u. f. N 5
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11) Fried. I.—II. 1152-1235.
entſchloſſene Gegner des paͤbſtlichen Deſpotiſmus
geworden waͤren,” kamen die Bettelmoͤnche dem
paͤbſtlichen Stuhle zu ſtatten, da ſie ſich in die
theologiſche und philoſophiſche Facultaͤten eindran-
gen, jede Facultaͤtsſtatute aber nur mit Vorbehalt
ihrer Ordensregel und des darin begriffenen Ge-
horſams gegen den Pabſt beſchworen, und dann
jedem Schluſſe, der gegen eine paͤbſtliche Uſurpa-
tion gefaſſet werden ſollte, ſich maͤchtig widerſetz-
ten (d). Das hatte aber auch bald auf den Zu-
ſtand der ganzen Gelehrſamkeit den Einfluß, daß
ſie faſt uͤberall nur in caſuiſtiſche Disputirſucht aus-
artete, hingegen Volksaberglaube von allen Gat-
tungen deſto allgemeiner unterhalten wurde (e).
Nichts konnte dem allem noch einen groͤßeren
Nachdruck geben, als da vollends noch die In-
quiſition in Gang gebracht wurde, indem die
Dominicaner zu Tilgung der im ſuͤdlichen Frank-
reich noch uͤbrig gebliebenen Ketzereyen anfangs
den Auftrag erhielten, jeden Ketzer, den ſie ver-
geblich zu bekehren ſuchten, der weltlichen Obrig-
keit zur Beſtrafung anzuzeigen, und, da weder
das, noch ein bald hernach in jeder betraͤchtlichen
Stadt mit einem Praͤlaten und drey weltlichen
Perſonen beſetztes eignes Inquiſitionscollegium der
Sache ein Gnuͤge zu thun ſchien, endlich (1233.)
der Dominicanerorden ſelbſt die unbeſchraͤnkte Macht
erhielt, uͤberall Ketzer auszuſpaͤhen und ohne alle
Weitlaͤuftigkeit eines geſetzmaͤßigen Verfahrens auf
den Scheiterhaufen zu bringen (f).
VII.
Noch
(d) Spittlers Kirchengeſch. S. 309. u. f.
(e) Spittler eben daſ. S. 310.
(f) Spittler eben daſ. S. 311. u. f.
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