Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.II. Mittlere Zeiten a) 888-1235. des Glücks, womit diese seine Unternehmungenbegleitet waren, unterbrach solche zwar ein uner- warteter Tod, der ihn nur mit Hinterlaßung eines minderjährigen Sohnes wegraffte. Es sey aber, daß man das Widerrechtliche dieser Achtserklärung erkannte, oder daß man wenigstens für unrecht hielt, wenn der unschuldige Sohn und weitere Stamm darunter leiden sollte, so erfolgte 1156. die Herstellung Henrichs des Löwen nicht nur im Herzogthume Sachsen, dessen Besitz sein Vater noch mit den Waffen behauptet hatte, sondern auch im Herzogthume Baiern, das schon dem damaligen Marggrafen von Oesterreich in Besitz gegeben wor- den war; nur daß dieser dagegen zur Schadlos- haltung aus einem Marggrafen in einen Herzog von Oesterreich verwandelt, und mit außerordent- lichen Vorzügen begnadiget ward, wovon ich schon oben gesprochen habe. XI. Desto unglücklicher war hernach der Erfolg üblen
II. Mittlere Zeiten a) 888-1235. des Gluͤcks, womit dieſe ſeine Unternehmungenbegleitet waren, unterbrach ſolche zwar ein uner- warteter Tod, der ihn nur mit Hinterlaßung eines minderjaͤhrigen Sohnes wegraffte. Es ſey aber, daß man das Widerrechtliche dieſer Achtserklaͤrung erkannte, oder daß man wenigſtens fuͤr unrecht hielt, wenn der unſchuldige Sohn und weitere Stamm darunter leiden ſollte, ſo erfolgte 1156. die Herſtellung Henrichs des Loͤwen nicht nur im Herzogthume Sachſen, deſſen Beſitz ſein Vater noch mit den Waffen behauptet hatte, ſondern auch im Herzogthume Baiern, das ſchon dem damaligen Marggrafen von Oeſterreich in Beſitz gegeben wor- den war; nur daß dieſer dagegen zur Schadlos- haltung aus einem Marggrafen in einen Herzog von Oeſterreich verwandelt, und mit außerordent- lichen Vorzuͤgen begnadiget ward, wovon ich ſchon oben geſprochen habe. XI. Deſto ungluͤcklicher war hernach der Erfolg uͤblen
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0220" n="186"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">II.</hi> Mittlere Zeiten <hi rendition="#aq">a</hi>) 888-1235.</hi></fw><lb/> des Gluͤcks, womit dieſe ſeine Unternehmungen<lb/> begleitet waren, unterbrach ſolche zwar ein uner-<lb/> warteter Tod, der ihn nur mit Hinterlaßung eines<lb/> minderjaͤhrigen Sohnes wegraffte. Es ſey aber,<lb/> daß man das Widerrechtliche dieſer Achtserklaͤrung<lb/> erkannte, oder daß man wenigſtens fuͤr unrecht<lb/> hielt, wenn der unſchuldige Sohn und weitere<lb/> Stamm darunter leiden ſollte, ſo erfolgte 1156.<lb/> die Herſtellung Henrichs des Loͤwen nicht nur im<lb/> Herzogthume Sachſen, deſſen Beſitz ſein Vater<lb/> noch mit den Waffen behauptet hatte, ſondern auch<lb/> im Herzogthume Baiern, das ſchon dem damaligen<lb/> Marggrafen von Oeſterreich in Beſitz gegeben wor-<lb/> den war; nur daß dieſer dagegen zur Schadlos-<lb/> haltung aus einem Marggrafen in einen Herzog<lb/> von Oeſterreich verwandelt, und mit außerordent-<lb/> lichen Vorzuͤgen begnadiget ward, wovon ich ſchon<lb/> oben geſprochen habe.</p><lb/> <note place="left"> <hi rendition="#aq">XI.</hi> </note> <p>Deſto ungluͤcklicher war hernach der Erfolg<lb/><note place="left">1180</note>der zweyten Achtserklaͤrung, die (1180.) <hi rendition="#fr">Henrich<lb/> der Loͤwe</hi> ſelbſt uͤber ſich ergehen laßen mußte.<lb/> Deren wahre Staatsurſache war wohl keine an-<lb/> dere, als die man wegen der Uebermacht dieſes<lb/> Hauſes ſchon bey ſeinem Vater vor Augen gehabt<lb/> hatte, zumal da nach ſeiner Scheidung von der<lb/> erſten Gemahlinn, die ihm nur eine Tochter ge-<lb/> bohren hatte, ſeine zweyte Ehe mit mehreren Soͤh-<lb/> nen geſegnet war, und alſo die Hoffnung, daß<lb/> ohnedem mit ſeinem Tode die Macht des Hauſes<lb/> gebrochen werden wuͤrde, auf einmal vereitelt<lb/> wurde. Zur Einleitung nahm man aber diesmal<lb/> einen andern Vorwand, da nach Friedrichs un-<lb/> gluͤcklich abgelaufenem Feldzuge in Italien, deſſen<lb/> <fw place="bottom" type="catch">uͤblen</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [186/0220]
II. Mittlere Zeiten a) 888-1235.
des Gluͤcks, womit dieſe ſeine Unternehmungen
begleitet waren, unterbrach ſolche zwar ein uner-
warteter Tod, der ihn nur mit Hinterlaßung eines
minderjaͤhrigen Sohnes wegraffte. Es ſey aber,
daß man das Widerrechtliche dieſer Achtserklaͤrung
erkannte, oder daß man wenigſtens fuͤr unrecht
hielt, wenn der unſchuldige Sohn und weitere
Stamm darunter leiden ſollte, ſo erfolgte 1156.
die Herſtellung Henrichs des Loͤwen nicht nur im
Herzogthume Sachſen, deſſen Beſitz ſein Vater
noch mit den Waffen behauptet hatte, ſondern auch
im Herzogthume Baiern, das ſchon dem damaligen
Marggrafen von Oeſterreich in Beſitz gegeben wor-
den war; nur daß dieſer dagegen zur Schadlos-
haltung aus einem Marggrafen in einen Herzog
von Oeſterreich verwandelt, und mit außerordent-
lichen Vorzuͤgen begnadiget ward, wovon ich ſchon
oben geſprochen habe.
Deſto ungluͤcklicher war hernach der Erfolg
der zweyten Achtserklaͤrung, die (1180.) Henrich
der Loͤwe ſelbſt uͤber ſich ergehen laßen mußte.
Deren wahre Staatsurſache war wohl keine an-
dere, als die man wegen der Uebermacht dieſes
Hauſes ſchon bey ſeinem Vater vor Augen gehabt
hatte, zumal da nach ſeiner Scheidung von der
erſten Gemahlinn, die ihm nur eine Tochter ge-
bohren hatte, ſeine zweyte Ehe mit mehreren Soͤh-
nen geſegnet war, und alſo die Hoffnung, daß
ohnedem mit ſeinem Tode die Macht des Hauſes
gebrochen werden wuͤrde, auf einmal vereitelt
wurde. Zur Einleitung nahm man aber diesmal
einen andern Vorwand, da nach Friedrichs un-
gluͤcklich abgelaufenem Feldzuge in Italien, deſſen
uͤblen
1180
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |