VII. Vorbereitungen zu großen Revolutionen im Staate und in der Kirche unter Henrich dem IV. 1056-1106.
I. Unter der Minderjährigkeit Henrichs des IV. ver- einigte Bemühungen des Pabstes und Teutscher Mißvergnüg- ten, um die kaiserliche Macht mehr einzuschränken. -- II. Vorbereitungen hierzu von Hildebrand, nachherigem Gre- gor dem VII. -- III. Untergrabene Abhängigkeit der Pabst- wahlen vom Kaiser. -- IV. Angriff auf das kaiserliche Recht die Bischöfe mit Ring und Stab zu belehnen. -- V. VI. Verbot der Priesterehe. -- VII. In Gang gebrachte Excommunication des Kaisers. -- Absicht Teutschland in ein freyes Wahlreich zu verwandeln. -- VIII. IX. Zusam- menhang des hiebey vor Augen gehabten Entwurfes eines ganz neuen Staats- und Völkerrechts: von zwey sichtbaren Häuptern der Welt, Pabst und Kaiser; aber jener über alles. -- X-XV. Großer Antheil, den an allem dem die um diese Zeit in Gang gebrachten Kreuzzüge bekommen haben.
Alles, was Henrich der III. gethan und versuchtI. hatte, um die kaiserliche Gewalt wieder em- por zu bringen, bekam bald eine ganz entgegen- gesetzte Wendung, da nach Henrichs des III. nur zu frühzeitigem Tode sein Sohn Henrich derIV. als ein unmündiger Prinz zur Regierung kam, des- sen mütterliche Vormundschaft nicht im Stande war, eine Revolution zu verhindern, von welcher der größte Theil der nachherigen Verfassung ab- hängt, wie sie meist noch jetzt ist. Zwey mäch- tige Triebfedern waren es, die auf diese Revolu- tion bald wechselsweise bald zu gleicher Zeit wirk- ten: eine von Rom aus, eine von einheimischen
Miß-
7) Henrich der IV. 1056-1106.
VII. Vorbereitungen zu großen Revolutionen im Staate und in der Kirche unter Henrich dem IV. 1056-1106.
I. Unter der Minderjaͤhrigkeit Henrichs des IV. ver- einigte Bemuͤhungen des Pabſtes und Teutſcher Mißvergnuͤg- ten, um die kaiſerliche Macht mehr einzuſchraͤnken. — II. Vorbereitungen hierzu von Hildebrand, nachherigem Gre- gor dem VII. — III. Untergrabene Abhaͤngigkeit der Pabſt- wahlen vom Kaiſer. — IV. Angriff auf das kaiſerliche Recht die Biſchoͤfe mit Ring und Stab zu belehnen. — V. VI. Verbot der Prieſterehe. — VII. In Gang gebrachte Excommunication des Kaiſers. — Abſicht Teutſchland in ein freyes Wahlreich zu verwandeln. — VIII. IX. Zuſam- menhang des hiebey vor Augen gehabten Entwurfes eines ganz neuen Staats- und Voͤlkerrechts: von zwey ſichtbaren Haͤuptern der Welt, Pabſt und Kaiſer; aber jener uͤber alles. — X-XV. Großer Antheil, den an allem dem die um dieſe Zeit in Gang gebrachten Kreuzzuͤge bekommen haben.
Alles, was Henrich der III. gethan und verſuchtI. hatte, um die kaiſerliche Gewalt wieder em- por zu bringen, bekam bald eine ganz entgegen- geſetzte Wendung, da nach Henrichs des III. nur zu fruͤhzeitigem Tode ſein Sohn Henrich derIV. als ein unmuͤndiger Prinz zur Regierung kam, deſ- ſen muͤtterliche Vormundſchaft nicht im Stande war, eine Revolution zu verhindern, von welcher der groͤßte Theil der nachherigen Verfaſſung ab- haͤngt, wie ſie meiſt noch jetzt iſt. Zwey maͤch- tige Triebfedern waren es, die auf dieſe Revolu- tion bald wechſelsweiſe bald zu gleicher Zeit wirk- ten: eine von Rom aus, eine von einheimiſchen
Miß-
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7) Henrich der IV. 1056-1106.
VII.
Vorbereitungen zu großen Revolutionen im
Staate und in der Kirche
unter
Henrich dem IV. 1056-1106.
I. Unter der Minderjaͤhrigkeit Henrichs des IV. ver-
einigte Bemuͤhungen des Pabſtes und Teutſcher Mißvergnuͤg-
ten, um die kaiſerliche Macht mehr einzuſchraͤnken. —
II. Vorbereitungen hierzu von Hildebrand, nachherigem Gre-
gor dem VII. — III. Untergrabene Abhaͤngigkeit der Pabſt-
wahlen vom Kaiſer. — IV. Angriff auf das kaiſerliche
Recht die Biſchoͤfe mit Ring und Stab zu belehnen. —
V. VI. Verbot der Prieſterehe. — VII. In Gang gebrachte
Excommunication des Kaiſers. — Abſicht Teutſchland in
ein freyes Wahlreich zu verwandeln. — VIII. IX. Zuſam-
menhang des hiebey vor Augen gehabten Entwurfes eines
ganz neuen Staats- und Voͤlkerrechts: von zwey ſichtbaren
Haͤuptern der Welt, Pabſt und Kaiſer; aber jener uͤber
alles. — X-XV. Großer Antheil, den an allem dem die
um dieſe Zeit in Gang gebrachten Kreuzzuͤge bekommen haben.
Alles, was Henrich der III. gethan und verſucht
hatte, um die kaiſerliche Gewalt wieder em-
por zu bringen, bekam bald eine ganz entgegen-
geſetzte Wendung, da nach Henrichs des III. nur
zu fruͤhzeitigem Tode ſein Sohn Henrich der IV.
als ein unmuͤndiger Prinz zur Regierung kam, deſ-
ſen muͤtterliche Vormundſchaft nicht im Stande
war, eine Revolution zu verhindern, von welcher
der groͤßte Theil der nachherigen Verfaſſung ab-
haͤngt, wie ſie meiſt noch jetzt iſt. Zwey maͤch-
tige Triebfedern waren es, die auf dieſe Revolu-
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ten: eine von Rom aus, eine von einheimiſchen
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 141. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/175>, abgerufen am 24.11.2024.
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