und andere Prälaten, sodann Herzoge, Marggra- fen, Pfalzgrafen, und andere Grafen, wie auch Reichsstädte oder andere Städte unter einander in einerley Verhältnissen.
V.
Wenn man selbst bis auf den ursprünglichen Umfang der Fränkischen Monarchie zurückgehet, so war der Zuwachs sowohl von Burgund als Lothrin- gen in der That nur eine Wiedervereinigung meh- rerer nur von einander abgekommenen Theile eines Ganzen. Desto natürlicher war es, daß diese Völker mit den übrigen Teutschen nur als von neuem verbrüdert behandelt wurden. Desto gründ- licher waren auch die Vortheile, die sich von die- ser Wiedervereinigung erwarten ließen. Die Vor- theile waren aber selbst deswegen ungemein be- trächtlich, weil dadurch das Teutsche Gebiet jetzt nach Süden bis an das Mittelländische Meer, wie nach Norden zu an die Nord- und Ostsee sich er- streckte. Toulon und Marseille wurden jetzt Teut- sche Häfen. (Schade nur, daß diese Vortheile nicht in ihrer Vollständigkeit die folgenden Zeiten hindurch geblieben sind, weil die Folge der Zeit die wichtigsten Länder dieser Gegend theils in Fran- zösische Hände gebracht, theils in unabhängige Frey- heit gesetzt hat; wie jenes mit Provence, Dau- phine und Franchecomte, letzteres mit der Schweiz der Fall ist. Doch zehlt die Teutsche Reichsver- sammlung noch jetzt den Bischof von Basel, das Herzogthum Savoyen, die gefürstete Grafschaft Mömpelgard, ja dem Namen nach selbst den Erz- bischof von Bisanz noch unter die Mitglieder un- sers Reichsfürstenraths.)
Mit
II. Mittlere Zeiten a) 888-1235.
und andere Praͤlaten, ſodann Herzoge, Marggra- fen, Pfalzgrafen, und andere Grafen, wie auch Reichsſtaͤdte oder andere Staͤdte unter einander in einerley Verhaͤltniſſen.
V.
Wenn man ſelbſt bis auf den urſpruͤnglichen Umfang der Fraͤnkiſchen Monarchie zuruͤckgehet, ſo war der Zuwachs ſowohl von Burgund als Lothrin- gen in der That nur eine Wiedervereinigung meh- rerer nur von einander abgekommenen Theile eines Ganzen. Deſto natuͤrlicher war es, daß dieſe Voͤlker mit den uͤbrigen Teutſchen nur als von neuem verbruͤdert behandelt wurden. Deſto gruͤnd- licher waren auch die Vortheile, die ſich von die- ſer Wiedervereinigung erwarten ließen. Die Vor- theile waren aber ſelbſt deswegen ungemein be- traͤchtlich, weil dadurch das Teutſche Gebiet jetzt nach Suͤden bis an das Mittellaͤndiſche Meer, wie nach Norden zu an die Nord- und Oſtſee ſich er- ſtreckte. Toulon und Marſeille wurden jetzt Teut- ſche Haͤfen. (Schade nur, daß dieſe Vortheile nicht in ihrer Vollſtaͤndigkeit die folgenden Zeiten hindurch geblieben ſind, weil die Folge der Zeit die wichtigſten Laͤnder dieſer Gegend theils in Fran- zoͤſiſche Haͤnde gebracht, theils in unabhaͤngige Frey- heit geſetzt hat; wie jenes mit Provence, Dau- phine und Franchecomte, letzteres mit der Schweiz der Fall iſt. Doch zehlt die Teutſche Reichsver- ſammlung noch jetzt den Biſchof von Baſel, das Herzogthum Savoyen, die gefuͤrſtete Grafſchaft Moͤmpelgard, ja dem Namen nach ſelbſt den Erz- biſchof von Biſanz noch unter die Mitglieder un- ſers Reichsfuͤrſtenraths.)
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[136/0170]
II. Mittlere Zeiten a) 888-1235.
und andere Praͤlaten, ſodann Herzoge, Marggra-
fen, Pfalzgrafen, und andere Grafen, wie auch
Reichsſtaͤdte oder andere Staͤdte unter einander in
einerley Verhaͤltniſſen.
Wenn man ſelbſt bis auf den urſpruͤnglichen
Umfang der Fraͤnkiſchen Monarchie zuruͤckgehet, ſo
war der Zuwachs ſowohl von Burgund als Lothrin-
gen in der That nur eine Wiedervereinigung meh-
rerer nur von einander abgekommenen Theile eines
Ganzen. Deſto natuͤrlicher war es, daß dieſe
Voͤlker mit den uͤbrigen Teutſchen nur als von
neuem verbruͤdert behandelt wurden. Deſto gruͤnd-
licher waren auch die Vortheile, die ſich von die-
ſer Wiedervereinigung erwarten ließen. Die Vor-
theile waren aber ſelbſt deswegen ungemein be-
traͤchtlich, weil dadurch das Teutſche Gebiet jetzt
nach Suͤden bis an das Mittellaͤndiſche Meer, wie
nach Norden zu an die Nord- und Oſtſee ſich er-
ſtreckte. Toulon und Marſeille wurden jetzt Teut-
ſche Haͤfen. (Schade nur, daß dieſe Vortheile
nicht in ihrer Vollſtaͤndigkeit die folgenden Zeiten
hindurch geblieben ſind, weil die Folge der Zeit
die wichtigſten Laͤnder dieſer Gegend theils in Fran-
zoͤſiſche Haͤnde gebracht, theils in unabhaͤngige Frey-
heit geſetzt hat; wie jenes mit Provence, Dau-
phine und Franchecomte, letzteres mit der Schweiz
der Fall iſt. Doch zehlt die Teutſche Reichsver-
ſammlung noch jetzt den Biſchof von Baſel, das
Herzogthum Savoyen, die gefuͤrſtete Grafſchaft
Moͤmpelgard, ja dem Namen nach ſelbſt den Erz-
biſchof von Biſanz noch unter die Mitglieder un-
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/170>, abgerufen am 24.11.2024.
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