Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.5) Conrad der II. 1024-1039. V. Von Conrad dem II. 1024-1039. I. Nach Abgang des Sächsischen Stamms mußte zwar ein Nach Henrichs des II. Tode war vom bisheri-I. Von der Art und Weise, wie Conrad der II.II. errich- J 3
5) Conrad der II. 1024-1039. V. Von Conrad dem II. 1024-1039. I. Nach Abgang des Saͤchſiſchen Stamms mußte zwar ein Nach Henrichs des II. Tode war vom bisheri-I. Von der Art und Weiſe, wie Conrad der II.II. errich- J 3
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5) Conrad der II. 1024-1039.
V.
Von Conrad dem II. 1024-1039.
I. Nach Abgang des Saͤchſiſchen Stamms mußte zwar ein
neuer Koͤnig gewehlt werden; aber noch war deswegen Teutſch-
land kein Wahlreich. — II. Art und Weiſe der damaligen
Wahl. — III. Erhaltene Verbindung mit Italien. — IV. V.
Vereinigung des Burgundiſchen Reichs mit dem Teutſchen. —
VI. Ganz anderes Verhaͤltniß mit Italien. — VII. Verluſt von
Schleswig und Herſtellung der ehemaligen Graͤnze der Eider.
Nach Henrichs des II. Tode war vom bisheri-
gen Saͤchſiſchen regierenden Stamme kein
zur Thronfolge berechtigter maͤnnlicher Nachkoͤmm-
ling mehr vorhanden. Alſo war es eine voͤllig
freye Wahl, die Conrad den II. auf den Thron
erhub; ohne daß jedoch deswegen Teutſchland noch
zur Zeit ein Wahlreich war. Jetzt kam vielmehr
abermals ein regierender Stamm von dieſem her-
zoglich Fraͤnkiſchen Hauſe in Gang. Nur dafuͤr
ward auf eben den Fuß, wie es unter den zwey
erſten Ottonen ſchon geſchehen war, immer von
Vater auf Sohn geſorget, daß dem Sohne ſchon
bey Lebzeiten des Vaters die Thronfolge zugeſichert
wurde; zumal wenn ſonſt etwa die Minderjaͤhrig-
keit oder ein anderer aͤhnlicher Umſtand ein Hinder-
niß haͤtte machen koͤnnen.
I.
1024
Von der Art und Weiſe, wie Conrad der II.
gewehlt wurde, iſt nur noch zu bemerken, daß die
Wahl noch nicht von ſieben Churfuͤrſten geſchah,
wie doch haͤtte geſchehen muͤßen, wenn obgedachte
Erdichtung, daß Gregor der V. die Churfuͤrſten
errich-
II.
J 3
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