Pückler-Muskau, Hermann von: Briefe eines Verstorbenen. Bd. 3. Stuttgart, 1831.wohnende poetische Religion mehr ansprächen, und die *) Freilich wäre es dann auch wünschenswerth, daß unsere Ge-
setze der Faßlichkeit des Volkes näher gerückt würden, daß wir, statt hunderten verschiedener Provinzial- und Lokal- rechte, ein Gesetzbuch für die ganze Monarchie hätten, so daß nicht in einem Dorfe Recht sey, was zehn Meilen davon Unrecht werde, und die P ... Juristen endlich Arbei- ter in Bronze, statt Kesselflicker werden könnten. A. d. H. wohnende poetiſche Religion mehr anſprächen, und die *) Freilich waͤre es dann auch wuͤnſchenswerth, daß unſere Ge-
ſetze der Faßlichkeit des Volkes naͤher geruͤckt wuͤrden, daß wir, ſtatt hunderten verſchiedener Provinzial- und Lokal- rechte, ein Geſetzbuch fuͤr die ganze Monarchie haͤtten, ſo daß nicht in einem Dorfe Recht ſey, was zehn Meilen davon Unrecht werde, und die P … Juriſten endlich Arbei- ter in Bronze, ſtatt Keſſelflicker werden koͤnnten. A. d. H. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0412" n="366"/> wohnende poetiſche Religion mehr anſprächen, und die<lb/> Moral nicht blos als Gebotnes, ſondern als Schönes<lb/> und Nützliches, ja zum Glück des Einzelnen und<lb/> Aller Nothwendiges lehrten und erklärten. Würde<lb/> man von der Kanzel aus den gemeinen Mann nur<lb/> beſſer zu unterrichten, ihn zum <hi rendition="#g">Denken</hi> ſtatt <hi rendition="#g">Glau-<lb/> ben</hi> heranzubilden ſuchen, ſo würden die Laſter bei<lb/> ihm bald ſeltner werden. Er würde anfangen, ein<lb/> wahres Intereſſe, ein Bedürfniß nach der Kirche und<lb/> Predigt zu ſeiner Bildung zu fühlen, während er jetzt<lb/> ſie gewöhnlich aus nichts weniger als erbaulichen<lb/> Gründen, oder ohne alles Nachdenken beſucht. Auch<lb/> die Geſetze des Landes, nicht blos die zehn Gebote,<lb/> ſollten der Gemeinde von der Kanzel erläutert, und<lb/> ihnen mit den Gründen derſelben zugleich geläufig<lb/> gemacht werden, denn wie Viele ſündigen in dieſer<lb/> Hinſicht, ohne, wie Chriſtus ſagt, zu wiſſen, was<lb/> ſie thun <note place="foot" n="*)">Freilich waͤre es dann auch wuͤnſchenswerth, daß unſere Ge-<lb/> ſetze der Faßlichkeit des Volkes naͤher geruͤckt wuͤrden, daß<lb/> wir, ſtatt hunderten verſchiedener Provinzial- und Lokal-<lb/> rechte, <hi rendition="#g">ein</hi> Geſetzbuch fuͤr die ganze Monarchie haͤtten, ſo<lb/> daß nicht in einem Dorfe Recht ſey, was zehn Meilen<lb/> davon Unrecht werde, und die P … Juriſten endlich Arbei-<lb/> ter in Bronze, ſtatt Keſſelflicker werden koͤnnten.<lb/><hi rendition="#et">A. d. H.</hi></note>. Die beſte praktiſche Vorſchrift der all-<lb/> gemeinen Moral iſt ohne Zweifel, ſich zu fragen, ob<lb/> eine Handlung, wenn ſie jeder beginge, der menſch-<lb/> lichen Geſellſchaft ſchädlich oder nützlich ſey? Im er-<lb/> ſten Fall iſt ſie natürlich ſchlecht, im zweiten gut.<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [366/0412]
wohnende poetiſche Religion mehr anſprächen, und die
Moral nicht blos als Gebotnes, ſondern als Schönes
und Nützliches, ja zum Glück des Einzelnen und
Aller Nothwendiges lehrten und erklärten. Würde
man von der Kanzel aus den gemeinen Mann nur
beſſer zu unterrichten, ihn zum Denken ſtatt Glau-
ben heranzubilden ſuchen, ſo würden die Laſter bei
ihm bald ſeltner werden. Er würde anfangen, ein
wahres Intereſſe, ein Bedürfniß nach der Kirche und
Predigt zu ſeiner Bildung zu fühlen, während er jetzt
ſie gewöhnlich aus nichts weniger als erbaulichen
Gründen, oder ohne alles Nachdenken beſucht. Auch
die Geſetze des Landes, nicht blos die zehn Gebote,
ſollten der Gemeinde von der Kanzel erläutert, und
ihnen mit den Gründen derſelben zugleich geläufig
gemacht werden, denn wie Viele ſündigen in dieſer
Hinſicht, ohne, wie Chriſtus ſagt, zu wiſſen, was
ſie thun *). Die beſte praktiſche Vorſchrift der all-
gemeinen Moral iſt ohne Zweifel, ſich zu fragen, ob
eine Handlung, wenn ſie jeder beginge, der menſch-
lichen Geſellſchaft ſchädlich oder nützlich ſey? Im er-
ſten Fall iſt ſie natürlich ſchlecht, im zweiten gut.
*) Freilich waͤre es dann auch wuͤnſchenswerth, daß unſere Ge-
ſetze der Faßlichkeit des Volkes naͤher geruͤckt wuͤrden, daß
wir, ſtatt hunderten verſchiedener Provinzial- und Lokal-
rechte, ein Geſetzbuch fuͤr die ganze Monarchie haͤtten, ſo
daß nicht in einem Dorfe Recht ſey, was zehn Meilen
davon Unrecht werde, und die P … Juriſten endlich Arbei-
ter in Bronze, ſtatt Keſſelflicker werden koͤnnten.
A. d. H.
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