man, daß sie fast alle die Japaner des Heiden- thums und der Abgötterey beschuldigen. Es scheint, daß sie auch gar keine Begriffe, von dem wahren Gott und dem Verhältniße, wor- in sie mit ihm stehen, haben. Sie glauben, daß die Welt von Ewigkeit stehe, das heißt, daß sie keinen Anfang genommen habe. -- Indessen hat man doch in Japan einem jeden völlige Gewissensfreyheit vergönnt, in so fern sie weder dem bürgerlichen Regiment noch auch dem Frieden und der Ruhe des Staats entge- gen ist. Und dieß ist auch die Ursache, woher die auswärtigen Religionen bey ihnen einen so leichten Eingang gefunden und sich so geschwin- de, zum Nachtheil der alten einheimischen Re- ligion, ausgebreitet haben.
Seit einem Jahrhundert sind folgende drey Hauptreligionen in Japan gangbar gewesen:
1) Die Secte Xinto, oder die älteste unter allen. Diese betet allein ihre alte Gottheiten und Götzen an.
2) Die Secte Budso, oder die Verehrung auswärtiger Götzen, die aus China, Siam und andern Ländern nach Japan gebracht sind.
3) Die Secte Siuto, oder die Lehre ihrer Weltweisen und Moralisten.
Unter diesen drey Hauptreligionen welche gegenwärtig in Japan herrschen, verdient die Religion Xintos, wegen ihres hohen Alter- thums und der langen Dauer, am ersten be- trachtet zu werden. Die ältesten und vornehm-
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man, daß ſie faſt alle die Japaner des Heiden- thums und der Abgoͤtterey beſchuldigen. Es ſcheint, daß ſie auch gar keine Begriffe, von dem wahren Gott und dem Verhaͤltniße, wor- in ſie mit ihm ſtehen, haben. Sie glauben, daß die Welt von Ewigkeit ſtehe, das heißt, daß ſie keinen Anfang genommen habe. — Indeſſen hat man doch in Japan einem jeden voͤllige Gewiſſensfreyheit vergoͤnnt, in ſo fern ſie weder dem buͤrgerlichen Regiment noch auch dem Frieden und der Ruhe des Staats entge- gen iſt. Und dieß iſt auch die Urſache, woher die auswaͤrtigen Religionen bey ihnen einen ſo leichten Eingang gefunden und ſich ſo geſchwin- de, zum Nachtheil der alten einheimiſchen Re- ligion, ausgebreitet haben.
Seit einem Jahrhundert ſind folgende drey Hauptreligionen in Japan gangbar geweſen:
1) Die Secte Xinto, oder die aͤlteſte unter allen. Dieſe betet allein ihre alte Gottheiten und Goͤtzen an.
2) Die Secte Budſo, oder die Verehrung auswaͤrtiger Goͤtzen, die aus China, Siam und andern Laͤndern nach Japan gebracht ſind.
3) Die Secte Siuto, oder die Lehre ihrer Weltweiſen und Moraliſten.
Unter dieſen drey Hauptreligionen welche gegenwaͤrtig in Japan herrſchen, verdient die Religion Xintos, wegen ihres hohen Alter- thums und der langen Dauer, am erſten be- trachtet zu werden. Die aͤlteſten und vornehm-
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man, daß ſie faſt alle die Japaner des Heiden-
thums und der Abgoͤtterey beſchuldigen. Es
ſcheint, daß ſie auch gar keine Begriffe, von
dem wahren Gott und dem Verhaͤltniße, wor-
in ſie mit ihm ſtehen, haben. Sie glauben,
daß die Welt von Ewigkeit ſtehe, das heißt,
daß ſie keinen Anfang genommen habe. —
Indeſſen hat man doch in Japan einem jeden
voͤllige Gewiſſensfreyheit vergoͤnnt, in ſo fern
ſie weder dem buͤrgerlichen Regiment noch auch
dem Frieden und der Ruhe des Staats entge-
gen iſt. Und dieß iſt auch die Urſache, woher
die auswaͤrtigen Religionen bey ihnen einen ſo
leichten Eingang gefunden und ſich ſo geſchwin-
de, zum Nachtheil der alten einheimiſchen Re-
ligion, ausgebreitet haben.
Seit einem Jahrhundert ſind folgende drey
Hauptreligionen in Japan gangbar geweſen:
1) Die Secte Xinto, oder die aͤlteſte unter
allen. Dieſe betet allein ihre alte Gottheiten
und Goͤtzen an.
2) Die Secte Budſo, oder die Verehrung
auswaͤrtiger Goͤtzen, die aus China, Siam
und andern Laͤndern nach Japan gebracht ſind.
3) Die Secte Siuto, oder die Lehre ihrer
Weltweiſen und Moraliſten.
Unter dieſen drey Hauptreligionen welche
gegenwaͤrtig in Japan herrſchen, verdient die
Religion Xintos, wegen ihres hohen Alter-
thums und der langen Dauer, am erſten be-
trachtet zu werden. Die aͤlteſten und vornehm-
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[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik02_1777/35>, abgerufen am 24.11.2024.
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