na geholt wird, verfertigt. Ihre Gestalt kommt den Rosenkränzen der Catholicken ziem- lich nahe. Sie enthalten gemeiniglich neun und neunzig Kügelchen von gleicher Größe. Bey den drey und dreyßig ersten Kügelchen beten sie: Gott ist groß! Bey folgenden drey und dreyßig: Ruhm und Preiß sey Gott! und bey den letzten drey und dreyßig: Gott sey gelobt. Man sieht also, wie viel ähnliches die Rosenkränze der Mohammedaner mit den der Catholicken haben.
Das Fasten ist eine andre Pflicht, welche das Gesetz Mohammeds vorschreibt. Seine Anhänger müssen sich des Gebrauchs des Weins und des Schweinefleisches enthalten. Der Ra- masan währet dreyßig Tage. Er fängt mit Aufgang der Sonne an, und endigt sich mit dem Untergange derselben. Während dieses Zwischenraums ist es weder erlaubt zu essen oder zu trinken, noch auch mit dem Frauenzim- mer sich einzulassen. Es wäre ein Verbrechen, wenn man nur einen Tropfen Wasser herunter- schluckte, und man würde dadurch die Fasten unterbrechen. Kranke und Passagier sind hier- von ausgeschlossen, sie sind aber verbunden, so bald sie wieder gesund sind, oder die Reise vol- lendet haben, die vernachläßigten Fasten nach- zuholen. Sollten sie sterben, und also nicht selbst fasten können; so müssen sie ihren nächsten Anverwandten die Commission geben, in ihren Namen zu fasten. -- Sobald es Nacht wird,
ist
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na geholt wird, verfertigt. Ihre Geſtalt kommt den Roſenkraͤnzen der Catholicken ziem- lich nahe. Sie enthalten gemeiniglich neun und neunzig Kuͤgelchen von gleicher Groͤße. Bey den drey und dreyßig erſten Kuͤgelchen beten ſie: Gott iſt groß! Bey folgenden drey und dreyßig: Ruhm und Preiß ſey Gott! und bey den letzten drey und dreyßig: Gott ſey gelobt. Man ſieht alſo, wie viel aͤhnliches die Roſenkraͤnze der Mohammedaner mit den der Catholicken haben.
Das Faſten iſt eine andre Pflicht, welche das Geſetz Mohammeds vorſchreibt. Seine Anhaͤnger muͤſſen ſich des Gebrauchs des Weins und des Schweinefleiſches enthalten. Der Ra- maſan waͤhret dreyßig Tage. Er faͤngt mit Aufgang der Sonne an, und endigt ſich mit dem Untergange derſelben. Waͤhrend dieſes Zwiſchenraums iſt es weder erlaubt zu eſſen oder zu trinken, noch auch mit dem Frauenzim- mer ſich einzulaſſen. Es waͤre ein Verbrechen, wenn man nur einen Tropfen Waſſer herunter- ſchluckte, und man wuͤrde dadurch die Faſten unterbrechen. Kranke und Paſſagier ſind hier- von ausgeſchloſſen, ſie ſind aber verbunden, ſo bald ſie wieder geſund ſind, oder die Reiſe vol- lendet haben, die vernachlaͤßigten Faſten nach- zuholen. Sollten ſie ſterben, und alſo nicht ſelbſt faſten koͤnnen; ſo muͤſſen ſie ihren naͤchſten Anverwandten die Commiſſion geben, in ihren Namen zu faſten. — Sobald es Nacht wird,
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na geholt wird, verfertigt. Ihre Geſtalt
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Gott iſt groß! Bey folgenden drey und
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bey den letzten drey und dreyßig: Gott ſey
gelobt. Man ſieht alſo, wie viel aͤhnliches
die Roſenkraͤnze der Mohammedaner mit den
der Catholicken haben.
Das Faſten iſt eine andre Pflicht, welche
das Geſetz Mohammeds vorſchreibt. Seine
Anhaͤnger muͤſſen ſich des Gebrauchs des Weins
und des Schweinefleiſches enthalten. Der Ra-
maſan waͤhret dreyßig Tage. Er faͤngt mit
Aufgang der Sonne an, und endigt ſich mit
dem Untergange derſelben. Waͤhrend dieſes
Zwiſchenraums iſt es weder erlaubt zu eſſen
oder zu trinken, noch auch mit dem Frauenzim-
mer ſich einzulaſſen. Es waͤre ein Verbrechen,
wenn man nur einen Tropfen Waſſer herunter-
ſchluckte, und man wuͤrde dadurch die Faſten
unterbrechen. Kranke und Paſſagier ſind hier-
von ausgeſchloſſen, ſie ſind aber verbunden, ſo
bald ſie wieder geſund ſind, oder die Reiſe vol-
lendet haben, die vernachlaͤßigten Faſten nach-
zuholen. Sollten ſie ſterben, und alſo nicht
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Anverwandten die Commiſſion geben, in ihren
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[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777, S. 169. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik02_1777/195>, abgerufen am 23.11.2024.
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