wodurch sie dem Staate und sich selbst zur Last seyn würden. Sie müßen nemlich Seidenwür- mer erziehen, Stoffe würken, und so sich ihren Unterhalt selbst verdienen.
Wenn ein Uebelthäter im Gefängniß stirbt, es mag nun natürlicher oder gewaltsamer Weise geschehen; so ist er deswegen von der Strafe nicht befreyt; man richtet den Proceß so ein, als wenn der Beklagte noch lebte. Man legt den Körper in Salz, bis das Urtheil gesprochen ist, und muß eben die Strafe ausstehen, als wenn er noch lebte.
Sechstes Kapitel.
Vom Handel und Gewerbe in Japan.
Man würde sich in der That sehr irren, wenn man glaubte, daß die Japaner zum Handel und Gewerbe gar nicht aufgelegt wären. Die Nachrichten der Reisebeschreiber kommen vielmehr völlig darinn überein, daß die Japa- ner in verschiedenen Manufacturen, sonderlich aber in der Schönheit, Güte und Mannigfal- tigkeit der seidnen, baumwollenen und andern Zeugen, desgleichen in ihrer Porcellainarbeit*),
selbst
*) Das japanische Porcellain ist in Europa so et- was Bekanntes, daß wir uns gegenwärtig in
eine
wodurch ſie dem Staate und ſich ſelbſt zur Laſt ſeyn wuͤrden. Sie muͤßen nemlich Seidenwuͤr- mer erziehen, Stoffe wuͤrken, und ſo ſich ihren Unterhalt ſelbſt verdienen.
Wenn ein Uebelthaͤter im Gefaͤngniß ſtirbt, es mag nun natuͤrlicher oder gewaltſamer Weiſe geſchehen; ſo iſt er deswegen von der Strafe nicht befreyt; man richtet den Proceß ſo ein, als wenn der Beklagte noch lebte. Man legt den Koͤrper in Salz, bis das Urtheil geſprochen iſt, und muß eben die Strafe ausſtehen, als wenn er noch lebte.
Sechſtes Kapitel.
Vom Handel und Gewerbe in Japan.
Man wuͤrde ſich in der That ſehr irren, wenn man glaubte, daß die Japaner zum Handel und Gewerbe gar nicht aufgelegt waͤren. Die Nachrichten der Reiſebeſchreiber kommen vielmehr voͤllig darinn uͤberein, daß die Japa- ner in verſchiedenen Manufacturen, ſonderlich aber in der Schoͤnheit, Guͤte und Mannigfal- tigkeit der ſeidnen, baumwollenen und andern Zeugen, desgleichen in ihrer Porcellainarbeit*),
ſelbſt
*) Das japaniſche Porcellain iſt in Europa ſo et- was Bekanntes, daß wir uns gegenwaͤrtig in
eine
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wodurch ſie dem Staate und ſich ſelbſt zur Laſt
ſeyn wuͤrden. Sie muͤßen nemlich Seidenwuͤr-
mer erziehen, Stoffe wuͤrken, und ſo ſich ihren
Unterhalt ſelbſt verdienen.
Wenn ein Uebelthaͤter im Gefaͤngniß ſtirbt,
es mag nun natuͤrlicher oder gewaltſamer Weiſe
geſchehen; ſo iſt er deswegen von der Strafe
nicht befreyt; man richtet den Proceß ſo ein,
als wenn der Beklagte noch lebte. Man legt
den Koͤrper in Salz, bis das Urtheil geſprochen
iſt, und muß eben die Strafe ausſtehen, als
wenn er noch lebte.
Sechſtes Kapitel.
Vom Handel und Gewerbe in Japan.
Man wuͤrde ſich in der That ſehr irren, wenn
man glaubte, daß die Japaner zum
Handel und Gewerbe gar nicht aufgelegt waͤren.
Die Nachrichten der Reiſebeſchreiber kommen
vielmehr voͤllig darinn uͤberein, daß die Japa-
ner in verſchiedenen Manufacturen, ſonderlich
aber in der Schoͤnheit, Guͤte und Mannigfal-
tigkeit der ſeidnen, baumwollenen und andern
Zeugen, desgleichen in ihrer Porcellainarbeit *),
ſelbſt
*) Das japaniſche Porcellain iſt in Europa ſo et-
was Bekanntes, daß wir uns gegenwaͤrtig in
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[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777, S. 93. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik02_1777/119>, abgerufen am 23.11.2024.
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