Jahre, nachdem das Verbrechen beschaffen ist. Ist aber das Verbrechen eine Verrätherey; so müssen Weiber und Töchter mit sterben, nur nicht eines so schrecklichen Todes als der eigent- liche Uebelthäter. Ihre Strafen sind mannig- faltig, und mehr oder weniger strenge. Die Kreuzigung, und zwar meist mit dem Kopfe unterwärts, ist die vornehmste, und wird an Verräthern, Mördern, Mordbrennern und an- dern abscheulichen Missethätern vollzogen. Die- se müssen zwey, drey oder vier Tage lang am Kreuze hängen, bis sie sterben, nachdem ihr Verbrechen beschaffen ist; und wenn dieses eini- ge Linderung der Strafe verstattet; so werden sie in kürzerer Zeit entweder mit einem Dolch durchstochen, oder mit Pfeilen durchschossen. Das Verbrennen, Sieden im Oehle wird solchen Leuten zuerkannt, die Vatermord, Blutschande, Nothzüchtigung, Ehebruch und dergleichen ab- scheuliche Verbrechen verüben. Wenn ein Mis- sethäter nach ergangener öffentlichen Edictal- Citation sich nicht einstellt; so wird er, wo man ihn nur ertappet, von Pferden zerrissen, oder von Scharfrichtern in Stücken zerhauen *); oder wenn er auch nicht gefunden wird, so wird die Strafe, nach Beschaffenheit seines Verbre- chens, an seinem Bilde vollzogen. Ein jeder kleiner Diebstahl, Frevel, Verläumdung, jede
Art
*) Das auf solche Art zerstückte Fleisch wird her- nach den Hunden und Raubvögeln überlaßen.
Jahre, nachdem das Verbrechen beſchaffen iſt. Iſt aber das Verbrechen eine Verraͤtherey; ſo muͤſſen Weiber und Toͤchter mit ſterben, nur nicht eines ſo ſchrecklichen Todes als der eigent- liche Uebelthaͤter. Ihre Strafen ſind mannig- faltig, und mehr oder weniger ſtrenge. Die Kreuzigung, und zwar meiſt mit dem Kopfe unterwaͤrts, iſt die vornehmſte, und wird an Verraͤthern, Moͤrdern, Mordbrennern und an- dern abſcheulichen Miſſethaͤtern vollzogen. Die- ſe muͤſſen zwey, drey oder vier Tage lang am Kreuze haͤngen, bis ſie ſterben, nachdem ihr Verbrechen beſchaffen iſt; und wenn dieſes eini- ge Linderung der Strafe verſtattet; ſo werden ſie in kuͤrzerer Zeit entweder mit einem Dolch durchſtochen, oder mit Pfeilen durchſchoſſen. Das Verbrennen, Sieden im Oehle wird ſolchen Leuten zuerkannt, die Vatermord, Blutſchande, Nothzuͤchtigung, Ehebruch und dergleichen ab- ſcheuliche Verbrechen veruͤben. Wenn ein Miſ- ſethaͤter nach ergangener oͤffentlichen Edictal- Citation ſich nicht einſtellt; ſo wird er, wo man ihn nur ertappet, von Pferden zerriſſen, oder von Scharfrichtern in Stuͤcken zerhauen *); oder wenn er auch nicht gefunden wird, ſo wird die Strafe, nach Beſchaffenheit ſeines Verbre- chens, an ſeinem Bilde vollzogen. Ein jeder kleiner Diebſtahl, Frevel, Verlaͤumdung, jede
Art
*) Das auf ſolche Art zerſtuͤckte Fleiſch wird her- nach den Hunden und Raubvoͤgeln uͤberlaßen.
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Jahre, nachdem das Verbrechen beſchaffen iſt.
Iſt aber das Verbrechen eine Verraͤtherey; ſo
muͤſſen Weiber und Toͤchter mit ſterben, nur
nicht eines ſo ſchrecklichen Todes als der eigent-
liche Uebelthaͤter. Ihre Strafen ſind mannig-
faltig, und mehr oder weniger ſtrenge. Die
Kreuzigung, und zwar meiſt mit dem Kopfe
unterwaͤrts, iſt die vornehmſte, und wird an
Verraͤthern, Moͤrdern, Mordbrennern und an-
dern abſcheulichen Miſſethaͤtern vollzogen. Die-
ſe muͤſſen zwey, drey oder vier Tage lang am
Kreuze haͤngen, bis ſie ſterben, nachdem ihr
Verbrechen beſchaffen iſt; und wenn dieſes eini-
ge Linderung der Strafe verſtattet; ſo werden
ſie in kuͤrzerer Zeit entweder mit einem Dolch
durchſtochen, oder mit Pfeilen durchſchoſſen.
Das Verbrennen, Sieden im Oehle wird ſolchen
Leuten zuerkannt, die Vatermord, Blutſchande,
Nothzuͤchtigung, Ehebruch und dergleichen ab-
ſcheuliche Verbrechen veruͤben. Wenn ein Miſ-
ſethaͤter nach ergangener oͤffentlichen Edictal-
Citation ſich nicht einſtellt; ſo wird er, wo man
ihn nur ertappet, von Pferden zerriſſen, oder
von Scharfrichtern in Stuͤcken zerhauen *);
oder wenn er auch nicht gefunden wird, ſo wird
die Strafe, nach Beſchaffenheit ſeines Verbre-
chens, an ſeinem Bilde vollzogen. Ein jeder
kleiner Diebſtahl, Frevel, Verlaͤumdung, jede
Art
*) Das auf ſolche Art zerſtuͤckte Fleiſch wird her-
nach den Hunden und Raubvoͤgeln uͤberlaßen.
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[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik02_1777/116>, abgerufen am 23.11.2024.
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