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[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 1. Breslau, 1776.

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zu bezahlen. Der Priester geht alsdann an
das Zimmer der Braut und frägt: ob sie das,
was die Procuratoren ausgemacht hätten, bil-
lige: worauf sie dann mit Ja antwortet.
Wenn alle diese Cerimonien nun vorbey sind;
so untersiegelt der Cadi den Contract, und
läßt ihn gleichfalls von den Verwandten bey-
der Familien besiegeln. Diesen Contract nimmt
alsdann die junge Frau zu sich. Je mehr Pett-
schafte sie darunter gedruckt sieht, je lieber ist
es ihr: zum wenigsten aber, dafern er gültig
seyn soll, muß er mit zehn Siegeln versehen
seyn.

Nachdem alle diese Zubereitungen geschehen,
begiebt sich ein jeder wieder nach Hause. Am
folgenden Tage schickt der Bräutigam seiner
Braut einen gewissen Theil seines Vermögens
und zugleich die nöthigen Kleider und Edelge-
steine. Diese schickt dagegen dem Bräutigam
auch etwas, wenn gleich nur wenig. Die Hoch-
zeit selbst geschieht bey den Persern in dem Hau-
se des Bräutigams. Gewöhnlich dauert ein
dergleichen Festin zehn Tage lang. Die ersten
neun Tage werden unter dem Genuß der grös-
sesten Freuden zugebrach[t], ohne daß die Braut
irgend einen Antheil nehmen darf. Am zehnten
Tage des Abends aber wird die Braut zum
Bräutigam unter dem freudigen Schalle der
Trompeten und Begleitung einer Menge von
Weibern, und überhaupt mit vieler äußern
Pracht, geführt. Ist die Braut von vorneh-

men

zu bezahlen. Der Prieſter geht alsdann an
das Zimmer der Braut und fraͤgt: ob ſie das,
was die Procuratoren ausgemacht haͤtten, bil-
lige: worauf ſie dann mit Ja antwortet.
Wenn alle dieſe Cerimonien nun vorbey ſind;
ſo unterſiegelt der Cadi den Contract, und
laͤßt ihn gleichfalls von den Verwandten bey-
der Familien beſiegeln. Dieſen Contract nimmt
alsdann die junge Frau zu ſich. Je mehr Pett-
ſchafte ſie darunter gedruckt ſieht, je lieber iſt
es ihr: zum wenigſten aber, dafern er guͤltig
ſeyn ſoll, muß er mit zehn Siegeln verſehen
ſeyn.

Nachdem alle dieſe Zubereitungen geſchehen,
begiebt ſich ein jeder wieder nach Hauſe. Am
folgenden Tage ſchickt der Braͤutigam ſeiner
Braut einen gewiſſen Theil ſeines Vermoͤgens
und zugleich die noͤthigen Kleider und Edelge-
ſteine. Dieſe ſchickt dagegen dem Braͤutigam
auch etwas, wenn gleich nur wenig. Die Hoch-
zeit ſelbſt geſchieht bey den Perſern in dem Hau-
ſe des Braͤutigams. Gewoͤhnlich dauert ein
dergleichen Feſtin zehn Tage lang. Die erſten
neun Tage werden unter dem Genuß der groͤſ-
ſeſten Freuden zugebrach[t], ohne daß die Braut
irgend einen Antheil nehmen darf. Am zehnten
Tage des Abends aber wird die Braut zum
Braͤutigam unter dem freudigen Schalle der
Trompeten und Begleitung einer Menge von
Weibern, und uͤberhaupt mit vieler aͤußern
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[60/0080] zu bezahlen. Der Prieſter geht alsdann an das Zimmer der Braut und fraͤgt: ob ſie das, was die Procuratoren ausgemacht haͤtten, bil- lige: worauf ſie dann mit Ja antwortet. Wenn alle dieſe Cerimonien nun vorbey ſind; ſo unterſiegelt der Cadi den Contract, und laͤßt ihn gleichfalls von den Verwandten bey- der Familien beſiegeln. Dieſen Contract nimmt alsdann die junge Frau zu ſich. Je mehr Pett- ſchafte ſie darunter gedruckt ſieht, je lieber iſt es ihr: zum wenigſten aber, dafern er guͤltig ſeyn ſoll, muß er mit zehn Siegeln verſehen ſeyn. Nachdem alle dieſe Zubereitungen geſchehen, begiebt ſich ein jeder wieder nach Hauſe. Am folgenden Tage ſchickt der Braͤutigam ſeiner Braut einen gewiſſen Theil ſeines Vermoͤgens und zugleich die noͤthigen Kleider und Edelge- ſteine. Dieſe ſchickt dagegen dem Braͤutigam auch etwas, wenn gleich nur wenig. Die Hoch- zeit ſelbſt geſchieht bey den Perſern in dem Hau- ſe des Braͤutigams. Gewoͤhnlich dauert ein dergleichen Feſtin zehn Tage lang. Die erſten neun Tage werden unter dem Genuß der groͤſ- ſeſten Freuden zugebracht, ohne daß die Braut irgend einen Antheil nehmen darf. Am zehnten Tage des Abends aber wird die Braut zum Braͤutigam unter dem freudigen Schalle der Trompeten und Begleitung einer Menge von Weibern, und uͤberhaupt mit vieler aͤußern Pracht, gefuͤhrt. Iſt die Braut von vorneh- men

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Zitationshilfe: [Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 1. Breslau, 1776, S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik01_1776/80>, abgerufen am 24.11.2024.