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[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 1. Breslau, 1776.

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Wuth des umstehenden Pöbels überläßt. --
Aber nur sehr selten wird diese Grausamkeit an
Verbrechern, und nur dann vollzogen, wenn
grausame Fürsten das Regiment führen. Die
Vollziehung dieser Strafe rührt noch von einem
sehr alten Gesetze her, welches aber doch keine
solche Grausamkeit befi[e]hlt, sondern nur will,
daß der Körper eines Uebelthäters in verschiede-
ne Theile solle zerhauen, ihm der Leib aufgeris-
sen und das Gerippe in einen Fluß geworfen
werden. *)

Nächst diesem wird der Ungehorsam der
Kinder gegen ihre Eltern auf das härteste ge-
straft. Die Chineser sind davon überzeugt,
daß, wenn Kinder denen gehorsam bleiben, wel-
chen sie das Leben zu verdanken haben: ferner
wenn die Unterthanen ihre Obrigkeit und Re-
genten für Väter ansehen, die nichts als das
Glück derselben beginnen: -- die ganze Nation
eine gut harmonirende und geordnete Familie
ausmachen würde. Hierauf gründet sich auch
ihre ganze Staatsklugheit. Nach den Gesetzen
ist die väterliche Gewalt unumschränkt, und
weder Alter, noch Rang entzieht die Kinder die-
sem Gehorsame. So ist ein Vater berechtigt,
seinem Sohne, auch wenn er ein Mandarin
ist, Stockschläge geben zu können. -- Cin

Sohn
*) Dieses nach Blute riechende Gesetz, wurde von
dem Kayser Ven ti zuerst aufaehoben, und von
seinen Nachfolgern, die an Grausamkeit keinen
Gefallen hatten, bestätigt.

Wuth des umſtehenden Poͤbels uͤberlaͤßt. —
Aber nur ſehr ſelten wird dieſe Grauſamkeit an
Verbrechern, und nur dann vollzogen, wenn
grauſame Fuͤrſten das Regiment fuͤhren. Die
Vollziehung dieſer Strafe ruͤhrt noch von einem
ſehr alten Geſetze her, welches aber doch keine
ſolche Grauſamkeit befi[e]hlt, ſondern nur will,
daß der Koͤrper eines Uebelthaͤters in verſchiede-
ne Theile ſolle zerhauen, ihm der Leib aufgeriſ-
ſen und das Gerippe in einen Fluß geworfen
werden. *)

Naͤchſt dieſem wird der Ungehorſam der
Kinder gegen ihre Eltern auf das haͤrteſte ge-
ſtraft. Die Chineſer ſind davon uͤberzeugt,
daß, wenn Kinder denen gehorſam bleiben, wel-
chen ſie das Leben zu verdanken haben: ferner
wenn die Unterthanen ihre Obrigkeit und Re-
genten fuͤr Vaͤter anſehen, die nichts als das
Gluͤck derſelben beginnen: — die ganze Nation
eine gut harmonirende und geordnete Familie
ausmachen wuͤrde. Hierauf gruͤndet ſich auch
ihre ganze Staatsklugheit. Nach den Geſetzen
iſt die vaͤterliche Gewalt unumſchraͤnkt, und
weder Alter, noch Rang entzieht die Kinder die-
ſem Gehorſame. So iſt ein Vater berechtigt,
ſeinem Sohne, auch wenn er ein Mandarin
iſt, Stockſchlaͤge geben zu koͤnnen. — Cin

Sohn
*) Dieſes nach Blute riechende Geſetz, wurde von
dem Kayſer Ven ti zuerſt aufaehoben, und von
ſeinen Nachfolgern, die an Grauſamkeit keinen
Gefallen hatten, beſtaͤtigt.
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[272/0292] Wuth des umſtehenden Poͤbels uͤberlaͤßt. — Aber nur ſehr ſelten wird dieſe Grauſamkeit an Verbrechern, und nur dann vollzogen, wenn grauſame Fuͤrſten das Regiment fuͤhren. Die Vollziehung dieſer Strafe ruͤhrt noch von einem ſehr alten Geſetze her, welches aber doch keine ſolche Grauſamkeit befiehlt, ſondern nur will, daß der Koͤrper eines Uebelthaͤters in verſchiede- ne Theile ſolle zerhauen, ihm der Leib aufgeriſ- ſen und das Gerippe in einen Fluß geworfen werden. *) Naͤchſt dieſem wird der Ungehorſam der Kinder gegen ihre Eltern auf das haͤrteſte ge- ſtraft. Die Chineſer ſind davon uͤberzeugt, daß, wenn Kinder denen gehorſam bleiben, wel- chen ſie das Leben zu verdanken haben: ferner wenn die Unterthanen ihre Obrigkeit und Re- genten fuͤr Vaͤter anſehen, die nichts als das Gluͤck derſelben beginnen: — die ganze Nation eine gut harmonirende und geordnete Familie ausmachen wuͤrde. Hierauf gruͤndet ſich auch ihre ganze Staatsklugheit. Nach den Geſetzen iſt die vaͤterliche Gewalt unumſchraͤnkt, und weder Alter, noch Rang entzieht die Kinder die- ſem Gehorſame. So iſt ein Vater berechtigt, ſeinem Sohne, auch wenn er ein Mandarin iſt, Stockſchlaͤge geben zu koͤnnen. — Cin Sohn *) Dieſes nach Blute riechende Geſetz, wurde von dem Kayſer Ven ti zuerſt aufaehoben, und von ſeinen Nachfolgern, die an Grauſamkeit keinen Gefallen hatten, beſtaͤtigt.

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Zitationshilfe: [Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 1. Breslau, 1776, S. 272. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik01_1776/292>, abgerufen am 27.11.2024.