hatte. Das ist eben schließlich eine Art von Anstandspflicht -- gewissermaßen."
Der neue Besitzer machte eine ungeduldige Bewegung. "Zwingen dazu kann Sie ja niemand!" rief der Händler. "Wenn Sie den Alten drin lassen, so ist das eben ein Akt der Barmherzigkeit, und Herr Büttner muß Ihnen zeitlebens dankbar dafür sein -- nicht wahr, Büttner?"
"Meinetswegen!" sagte Berger und erhob sich. "Ich will gestatten, daß der Mensch hier wohnen bleibt, in einer Dach¬ kammer. -- In die Hausordnung haben Sie sich natürlich zu fügen, Büttner! und ich darf erwarten, daß Sie keinerlei Störung verursachen. Die Wohnung sollen Sie frei haben; ich verlange als Entgelt, daß er den Garten versorgt, und die häuslichen Arbeiten übernimmt: Holzspalten, Austragen der Grube, Kohlenklopfen und so weiter. Eventuell werde ich ihn auch in der Ziegelei beschäftigen, wenn er dazu nicht schon zu alt ist. Natürlich ist dieses Verhältnis meinerseits jeder Zeit kündbar."
"Das scheint mir nur billig und gerecht!" rief Harrasso¬ witz. "Sie können lachen, Büttner! Machen Sie nur nicht ein so finsteres Gesicht, Mann! So trifft's nicht jeder!"
"Das scheint ein alter verstockter Bursche zu sein!" sagte Berger zu dem Händler, als sie das Haus verließen.
"Was wollen Sie," meinte Sam. "Er ist halt 'n Bauer!"
W. v. Polenz, Der Büttnerbauer. 26
hatte. Das iſt eben ſchließlich eine Art von Anſtandspflicht — gewiſſermaßen.“
Der neue Beſitzer machte eine ungeduldige Bewegung. „Zwingen dazu kann Sie ja niemand!“ rief der Händler. „Wenn Sie den Alten drin laſſen, ſo iſt das eben ein Akt der Barmherzigkeit, und Herr Büttner muß Ihnen zeitlebens dankbar dafür ſein — nicht wahr, Büttner?“
„Meinetswegen!“ ſagte Berger und erhob ſich. „Ich will geſtatten, daß der Menſch hier wohnen bleibt, in einer Dach¬ kammer. — In die Hausordnung haben Sie ſich natürlich zu fügen, Büttner! und ich darf erwarten, daß Sie keinerlei Störung verurſachen. Die Wohnung ſollen Sie frei haben; ich verlange als Entgelt, daß er den Garten verſorgt, und die häuslichen Arbeiten übernimmt: Holzſpalten, Austragen der Grube, Kohlenklopfen und ſo weiter. Eventuell werde ich ihn auch in der Ziegelei beſchäftigen, wenn er dazu nicht ſchon zu alt iſt. Natürlich iſt dieſes Verhältnis meinerſeits jeder Zeit kündbar.“
„Das ſcheint mir nur billig und gerecht!“ rief Harraſſo¬ witz. „Sie können lachen, Büttner! Machen Sie nur nicht ein ſo finſteres Geſicht, Mann! So trifft's nicht jeder!“
„Das ſcheint ein alter verſtockter Burſche zu ſein!“ ſagte Berger zu dem Händler, als ſie das Haus verließen.
„Was wollen Sie,“ meinte Sam. „Er iſt halt 'n Bauer!“
W. v. Polenz, Der Büttnerbauer. 26
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hatte. Das iſt eben ſchließlich eine Art von Anſtandspflicht —
gewiſſermaßen.“
Der neue Beſitzer machte eine ungeduldige Bewegung.
„Zwingen dazu kann Sie ja niemand!“ rief der Händler.
„Wenn Sie den Alten drin laſſen, ſo iſt das eben ein Akt
der Barmherzigkeit, und Herr Büttner muß Ihnen zeitlebens
dankbar dafür ſein — nicht wahr, Büttner?“
„Meinetswegen!“ ſagte Berger und erhob ſich. „Ich will
geſtatten, daß der Menſch hier wohnen bleibt, in einer Dach¬
kammer. — In die Hausordnung haben Sie ſich natürlich zu
fügen, Büttner! und ich darf erwarten, daß Sie keinerlei
Störung verurſachen. Die Wohnung ſollen Sie frei haben; ich
verlange als Entgelt, daß er den Garten verſorgt, und die
häuslichen Arbeiten übernimmt: Holzſpalten, Austragen der
Grube, Kohlenklopfen und ſo weiter. Eventuell werde ich ihn
auch in der Ziegelei beſchäftigen, wenn er dazu nicht ſchon zu
alt iſt. Natürlich iſt dieſes Verhältnis meinerſeits jeder Zeit
kündbar.“
„Das ſcheint mir nur billig und gerecht!“ rief Harraſſo¬
witz. „Sie können lachen, Büttner! Machen Sie nur nicht
ein ſo finſteres Geſicht, Mann! So trifft's nicht jeder!“
„Das ſcheint ein alter verſtockter Burſche zu ſein!“ ſagte
Berger zu dem Händler, als ſie das Haus verließen.
„Was wollen Sie,“ meinte Sam. „Er iſt halt 'n
Bauer!“
W. v. Polenz, Der Büttnerbauer. 26
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Polenz, Wilhelm von: Der Büttnerbauer. Berlin, 1895, S. 401. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/polenz_buettnerbauer_1895/415>, abgerufen am 24.11.2024.
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