Der Termin zur Zwangsversteigerung war herangekommen. Subhastationen waren im Bezirke dieses Amtsgerichts nichts seltenes gewesen in der letzten Zeit. "In diesen Zeitläufen fallen die Bauern wie Fliegen von der Decke, wenn es Winter wird," hatte erst kürzlich ein Kenner geäußert. Man war im allgemeinen ziemlich abgestumpft gegen bäuerlichen Bankerott.
Immerhin machte es einiges Aufsehen, als bekannt wurde, daß das Büttnersche Bauerngut unter den Hammer kommen solle. Einmal weil es ein großes Grundstück war, das nicht, wie die meisten anderen seiner Art, heruntergewirtschaftet und ausgeraubt war. Dann gab es aber auch noch Nebenumstände, die den Fall interessant machten. Man wußte, daß die Herr¬ schaft Saland um das Bauerngut gehandelt hatte, und nach¬ dem der Handel so gut wie abgeschlossen gewesen, davon zurück¬ getreten war. Das gab zu allerhand Vermutungen Anlaß. Die Herrschaft hatte sich bisher noch nie einen Bauern, der ,wackelig' wurde, entgehen lassen, und hatte, nach der Behauptung kleinerer Güterhändler, die Preise des Grund und Bodens auf diese Weise nicht wenig in die Höhe geschraubt. Es war auffällig, daß sich die Herrschaft bei diesem Bauerngute, welches ihr geradezu vor der Nase lag, so zurückhaltend be¬ nahm. -- Ungewöhnlich wurde der Fall auch dadurch, daß der betreibende Gläubiger kein anderer war, als der eigene Schwager des bankerotten Bauern. Was konnte der Mann für ein In¬
VII.
Der Termin zur Zwangsverſteigerung war herangekommen. Subhaſtationen waren im Bezirke dieſes Amtsgerichts nichts ſeltenes geweſen in der letzten Zeit. „In dieſen Zeitläufen fallen die Bauern wie Fliegen von der Decke, wenn es Winter wird,“ hatte erſt kürzlich ein Kenner geäußert. Man war im allgemeinen ziemlich abgeſtumpft gegen bäuerlichen Bankerott.
Immerhin machte es einiges Aufſehen, als bekannt wurde, daß das Büttnerſche Bauerngut unter den Hammer kommen ſolle. Einmal weil es ein großes Grundſtück war, das nicht, wie die meiſten anderen ſeiner Art, heruntergewirtſchaftet und ausgeraubt war. Dann gab es aber auch noch Nebenumſtände, die den Fall intereſſant machten. Man wußte, daß die Herr¬ ſchaft Saland um das Bauerngut gehandelt hatte, und nach¬ dem der Handel ſo gut wie abgeſchloſſen geweſen, davon zurück¬ getreten war. Das gab zu allerhand Vermutungen Anlaß. Die Herrſchaft hatte ſich bisher noch nie einen Bauern, der ‚wackelig‘ wurde, entgehen laſſen, und hatte, nach der Behauptung kleinerer Güterhändler, die Preiſe des Grund und Bodens auf dieſe Weiſe nicht wenig in die Höhe geſchraubt. Es war auffällig, daß ſich die Herrſchaft bei dieſem Bauerngute, welches ihr geradezu vor der Naſe lag, ſo zurückhaltend be¬ nahm. — Ungewöhnlich wurde der Fall auch dadurch, daß der betreibende Gläubiger kein anderer war, als der eigene Schwager des bankerotten Bauern. Was konnte der Mann für ein In¬
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VII.
Der Termin zur Zwangsverſteigerung war herangekommen.
Subhaſtationen waren im Bezirke dieſes Amtsgerichts nichts
ſeltenes geweſen in der letzten Zeit. „In dieſen Zeitläufen
fallen die Bauern wie Fliegen von der Decke, wenn es Winter
wird,“ hatte erſt kürzlich ein Kenner geäußert. Man war im
allgemeinen ziemlich abgeſtumpft gegen bäuerlichen Bankerott.
Immerhin machte es einiges Aufſehen, als bekannt wurde,
daß das Büttnerſche Bauerngut unter den Hammer kommen
ſolle. Einmal weil es ein großes Grundſtück war, das nicht,
wie die meiſten anderen ſeiner Art, heruntergewirtſchaftet und
ausgeraubt war. Dann gab es aber auch noch Nebenumſtände,
die den Fall intereſſant machten. Man wußte, daß die Herr¬
ſchaft Saland um das Bauerngut gehandelt hatte, und nach¬
dem der Handel ſo gut wie abgeſchloſſen geweſen, davon zurück¬
getreten war. Das gab zu allerhand Vermutungen Anlaß.
Die Herrſchaft hatte ſich bisher noch nie einen Bauern, der
‚wackelig‘ wurde, entgehen laſſen, und hatte, nach der Behauptung
kleinerer Güterhändler, die Preiſe des Grund und Bodens
auf dieſe Weiſe nicht wenig in die Höhe geſchraubt. Es
war auffällig, daß ſich die Herrſchaft bei dieſem Bauerngute,
welches ihr geradezu vor der Naſe lag, ſo zurückhaltend be¬
nahm. — Ungewöhnlich wurde der Fall auch dadurch, daß der
betreibende Gläubiger kein anderer war, als der eigene Schwager
des bankerotten Bauern. Was konnte der Mann für ein In¬
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Polenz, Wilhelm von: Der Büttnerbauer. Berlin, 1895, S. [263]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/polenz_buettnerbauer_1895/277>, abgerufen am 24.11.2024.
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