ppo_007.001 aufzusuchen, dasselbe von dem Ursprünglichen der ppo_007.002 beiden andern Vermögen in ihren Ankündigungen ppo_007.003 innerhalb des Bewußtseyns scharf zu unterscheiden, ppo_007.004 und jenes Ursprüngliche und Eigenthümliche durch ppo_007.005 Sprache bestimmt zu bezeichnen. Denn sobald der ppo_007.006 an sich ursprüngliche Zustand des Gefühlsvermögens ppo_007.007 durch Sprache bezeichnet wird; sobald hat er auch ppo_007.008 bereits den Charakter seiner Ursprünglichkeit verloren, ppo_007.009 weil er nur dann in der Sprache durch Worte ppo_007.010 ausgedrückt werden kann, wenn er vorher Vorstellungppo_007.011 geworden, mithin das Gefühl in Vorstellung ppo_007.012 -- in den Znstand eines andern geistigen Vermögens ppo_007.013 -- übergegangen ist. So viel aber auch ppo_007.014 von der im Bewußtseyn sich ursprünglich ankündigenden ppo_007.015 Jnnigkeit, Tiefe und Gluth der Gefühle, ppo_007.016 bei ihrem Uebergange in Vorstellungen, verloren gehen ppo_007.017 mag; so wohnt doch diesen aus dem Gefühlsvermögen ppo_007.018 stammenden Stoffen für die Sprachdarstellung ppo_007.019 noch immer so viel Jnnigkeit und Wärme ppo_007.020 bei, daß sie, nach ihrem Ursprunge, nicht mit den ppo_007.021 unmittelbaren Zuständen des Vorstellungsvermögens ppo_007.022 verwechselt werden können, sondern auf ihre Quelle, ppo_007.023 auf das dem menschlichen Geiste zukommende selbstständige ppo_007.024 Gefühlsvermögen, zurückgeführt werden ppo_007.025 müssen.
ppo_007.026
4. ppo_007.027 Fortsetzung.
ppo_007.028
Soll das Gefühlsvermögen, völlig gleichmäßig ppo_007.029 mit dem Vorstellungs- und Bestrebungsvermögen, ppo_007.030 in der ursprünglichen Gesetzmäßigkeit des geistigen ppo_007.031 Wesens begründet seyn (Th. 1. S. 152 ff.); so ppo_007.032 muß ihm, wie diesen, theils eine ursprüngliche eigenthümliche ppo_007.033 Ankündigung seiner Thätigkeit, theils
ppo_007.001 aufzusuchen, dasselbe von dem Ursprünglichen der ppo_007.002 beiden andern Vermögen in ihren Ankündigungen ppo_007.003 innerhalb des Bewußtseyns scharf zu unterscheiden, ppo_007.004 und jenes Ursprüngliche und Eigenthümliche durch ppo_007.005 Sprache bestimmt zu bezeichnen. Denn sobald der ppo_007.006 an sich ursprüngliche Zustand des Gefühlsvermögens ppo_007.007 durch Sprache bezeichnet wird; sobald hat er auch ppo_007.008 bereits den Charakter seiner Ursprünglichkeit verloren, ppo_007.009 weil er nur dann in der Sprache durch Worte ppo_007.010 ausgedrückt werden kann, wenn er vorher Vorstellungppo_007.011 geworden, mithin das Gefühl in Vorstellung ppo_007.012 — in den Znstand eines andern geistigen Vermögens ppo_007.013 — übergegangen ist. So viel aber auch ppo_007.014 von der im Bewußtseyn sich ursprünglich ankündigenden ppo_007.015 Jnnigkeit, Tiefe und Gluth der Gefühle, ppo_007.016 bei ihrem Uebergange in Vorstellungen, verloren gehen ppo_007.017 mag; so wohnt doch diesen aus dem Gefühlsvermögen ppo_007.018 stammenden Stoffen für die Sprachdarstellung ppo_007.019 noch immer so viel Jnnigkeit und Wärme ppo_007.020 bei, daß sie, nach ihrem Ursprunge, nicht mit den ppo_007.021 unmittelbaren Zuständen des Vorstellungsvermögens ppo_007.022 verwechselt werden können, sondern auf ihre Quelle, ppo_007.023 auf das dem menschlichen Geiste zukommende selbstständige ppo_007.024 Gefühlsvermögen, zurückgeführt werden ppo_007.025 müssen.
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4. ppo_007.027 Fortsetzung.
ppo_007.028
Soll das Gefühlsvermögen, völlig gleichmäßig ppo_007.029 mit dem Vorstellungs- und Bestrebungsvermögen, ppo_007.030 in der ursprünglichen Gesetzmäßigkeit des geistigen ppo_007.031 Wesens begründet seyn (Th. 1. S. 152 ff.); so ppo_007.032 muß ihm, wie diesen, theils eine ursprüngliche eigenthümliche ppo_007.033 Ankündigung seiner Thätigkeit, theils
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ppo_007.001
aufzusuchen, dasselbe von dem Ursprünglichen der ppo_007.002
beiden andern Vermögen in ihren Ankündigungen ppo_007.003
innerhalb des Bewußtseyns scharf zu unterscheiden, ppo_007.004
und jenes Ursprüngliche und Eigenthümliche durch ppo_007.005
Sprache bestimmt zu bezeichnen. Denn sobald der ppo_007.006
an sich ursprüngliche Zustand des Gefühlsvermögens ppo_007.007
durch Sprache bezeichnet wird; sobald hat er auch ppo_007.008
bereits den Charakter seiner Ursprünglichkeit verloren, ppo_007.009
weil er nur dann in der Sprache durch Worte ppo_007.010
ausgedrückt werden kann, wenn er vorher Vorstellung ppo_007.011
geworden, mithin das Gefühl in Vorstellung ppo_007.012
— in den Znstand eines andern geistigen Vermögens ppo_007.013
— übergegangen ist. So viel aber auch ppo_007.014
von der im Bewußtseyn sich ursprünglich ankündigenden ppo_007.015
Jnnigkeit, Tiefe und Gluth der Gefühle, ppo_007.016
bei ihrem Uebergange in Vorstellungen, verloren gehen ppo_007.017
mag; so wohnt doch diesen aus dem Gefühlsvermögen ppo_007.018
stammenden Stoffen für die Sprachdarstellung ppo_007.019
noch immer so viel Jnnigkeit und Wärme ppo_007.020
bei, daß sie, nach ihrem Ursprunge, nicht mit den ppo_007.021
unmittelbaren Zuständen des Vorstellungsvermögens ppo_007.022
verwechselt werden können, sondern auf ihre Quelle, ppo_007.023
auf das dem menschlichen Geiste zukommende selbstständige ppo_007.024
Gefühlsvermögen, zurückgeführt werden ppo_007.025
müssen.
ppo_007.026
4. ppo_007.027
Fortsetzung. ppo_007.028
Soll das Gefühlsvermögen, völlig gleichmäßig ppo_007.029
mit dem Vorstellungs- und Bestrebungsvermögen, ppo_007.030
in der ursprünglichen Gesetzmäßigkeit des geistigen ppo_007.031
Wesens begründet seyn (Th. 1. S. 152 ff.); so ppo_007.032
muß ihm, wie diesen, theils eine ursprüngliche eigenthümliche ppo_007.033
Ankündigung seiner Thätigkeit, theils
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Pölitz, Karl Heinrich Ludwig: Das Gesamtgebiet der teutschen Sprache nach Prosa, Dichtkunst und Beredsamkeit theoretisch und praktisch dargestellt. Dritter Band: Sprache der Dichtkunst. Leipzig, 1825, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poelitz_poetik_1825/19>, abgerufen am 22.11.2024.
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