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Ploetz, Alfred: Grundlinien einer Rassenhygiene. Berlin: Fischer, 1895.

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stärksten durch zahlreiche Uebergänge bis zur schwächsten.
Für jede Convariante ist also das, was Reiz, und das, was
Schädlichkeit ist, etwas Verschiedenes; was für eine Variante
nur ein normaler Lebensreiz ist, kann für eine zweite schon
ein anormaler Reiz, für eine dritte sogar direct schädlich
sein.

Nur bei den Schädlichkeiten können wir eine Reihe
unterscheiden, die alle Convarianten, die zufällig *) davon
betroffen werden, ausnahmslos in einem gewissen Grade
gleich stark treffen. Ein mörderisches Erdbeben, ein
Ziegelstein, der vom Dache fallend einen Vorbeige-
henden tödtet, der Dolch des Meuchelmörders, der sich
in seinem Opfer versieht, sind Schädlichkeiten, denen keine
Constitutionskraft gewachsen ist.

Es erhellt, dass diese zuletzt berührten Schädlichkeiten
keine Auslese (Selections)-Function haben, da die Betroffenen
nicht auf Grund irgend einer sie von den anderen Conva-
rianten unterscheidenden Eigenschaft leiden; wir werden
desshalb diese Insulte von den andern absondern unter dem
Namen der nichtwählenden oder non-selectorischen
Schädlichkeiten
. **) Den Rest sämmtlicher anderen
äusseren Einwirkungen, Reize und Schädlichkeiten, die eben
einen Unterschied zwischen den Convarianten auf Grund
ihrer Constitutionskraft machen, werden wir demzufolge die
auswählenden, auslesenden oder selectorischen Wir-
kungen nennen, die auch wieder Extral- und Socialwirkungen
sein können. Aus ihrem Verhältniss zu den Convari-
anten ergiebt sich der Kampf um's Dasein, bestehend aus
dem Extral- und Socialkampf. Wir heben zum zweiten
Mal hervor, dass der Kampf um Dasein nicht blos die

*) Zufall im Sinne Lange's gebraucht, vergl. F. A. Lange.
Die Arbeitsfrage. S. 82 u. ff., besonders 84.
**) Manche nonselectorischen Schädlichkeiten können selectorische
sein, sobald es sich nicht um die Concurrenz der Individuen, sondern
der Stämme oder noch grösserer Verbände unter einander handelt.

stärksten durch zahlreiche Uebergänge bis zur schwächsten.
Für jede Convariante ist also das, was Reiz, und das, was
Schädlichkeit ist, etwas Verschiedenes; was für eine Variante
nur ein normaler Lebensreiz ist, kann für eine zweite schon
ein anormaler Reiz, für eine dritte sogar direct schädlich
sein.

Nur bei den Schädlichkeiten können wir eine Reihe
unterscheiden, die alle Convarianten, die zufällig *) davon
betroffen werden, ausnahmslos in einem gewissen Grade
gleich stark treffen. Ein mörderisches Erdbeben, ein
Ziegelstein, der vom Dache fallend einen Vorbeige-
henden tödtet, der Dolch des Meuchelmörders, der sich
in seinem Opfer versieht, sind Schädlichkeiten, denen keine
Constitutionskraft gewachsen ist.

Es erhellt, dass diese zuletzt berührten Schädlichkeiten
keine Auslese (Selections)-Function haben, da die Betroffenen
nicht auf Grund irgend einer sie von den anderen Conva-
rianten unterscheidenden Eigenschaft leiden; wir werden
desshalb diese Insulte von den andern absondern unter dem
Namen der nichtwählenden oder non-selectorischen
Schädlichkeiten
. **) Den Rest sämmtlicher anderen
äusseren Einwirkungen, Reize und Schädlichkeiten, die eben
einen Unterschied zwischen den Convarianten auf Grund
ihrer Constitutionskraft machen, werden wir demzufolge die
auswählenden, auslesenden oder selectorischen Wir-
kungen nennen, die auch wieder Extral- und Socialwirkungen
sein können. Aus ihrem Verhältniss zu den Convari-
anten ergiebt sich der Kampf um’s Dasein, bestehend aus
dem Extral- und Socialkampf. Wir heben zum zweiten
Mal hervor, dass der Kampf um Dasein nicht blos die

*) Zufall im Sinne Lange’s gebraucht, vergl. F. A. Lange.
Die Arbeitsfrage. S. 82 u. ff., besonders 84.
**) Manche nonselectorischen Schädlichkeiten können selectorische
sein, sobald es sich nicht um die Concurrenz der Individuen, sondern
der Stämme oder noch grösserer Verbände unter einander handelt.
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[45/0065] stärksten durch zahlreiche Uebergänge bis zur schwächsten. Für jede Convariante ist also das, was Reiz, und das, was Schädlichkeit ist, etwas Verschiedenes; was für eine Variante nur ein normaler Lebensreiz ist, kann für eine zweite schon ein anormaler Reiz, für eine dritte sogar direct schädlich sein. Nur bei den Schädlichkeiten können wir eine Reihe unterscheiden, die alle Convarianten, die zufällig *) davon betroffen werden, ausnahmslos in einem gewissen Grade gleich stark treffen. Ein mörderisches Erdbeben, ein Ziegelstein, der vom Dache fallend einen Vorbeige- henden tödtet, der Dolch des Meuchelmörders, der sich in seinem Opfer versieht, sind Schädlichkeiten, denen keine Constitutionskraft gewachsen ist. Es erhellt, dass diese zuletzt berührten Schädlichkeiten keine Auslese (Selections)-Function haben, da die Betroffenen nicht auf Grund irgend einer sie von den anderen Conva- rianten unterscheidenden Eigenschaft leiden; wir werden desshalb diese Insulte von den andern absondern unter dem Namen der nichtwählenden oder non-selectorischen Schädlichkeiten. **) Den Rest sämmtlicher anderen äusseren Einwirkungen, Reize und Schädlichkeiten, die eben einen Unterschied zwischen den Convarianten auf Grund ihrer Constitutionskraft machen, werden wir demzufolge die auswählenden, auslesenden oder selectorischen Wir- kungen nennen, die auch wieder Extral- und Socialwirkungen sein können. Aus ihrem Verhältniss zu den Convari- anten ergiebt sich der Kampf um’s Dasein, bestehend aus dem Extral- und Socialkampf. Wir heben zum zweiten Mal hervor, dass der Kampf um Dasein nicht blos die *) Zufall im Sinne Lange’s gebraucht, vergl. F. A. Lange. Die Arbeitsfrage. S. 82 u. ff., besonders 84. **) Manche nonselectorischen Schädlichkeiten können selectorische sein, sobald es sich nicht um die Concurrenz der Individuen, sondern der Stämme oder noch grösserer Verbände unter einander handelt.

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Zitationshilfe: Ploetz, Alfred: Grundlinien einer Rassenhygiene. Berlin: Fischer, 1895, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ploetz_rassenhygiene_1895/65>, abgerufen am 24.11.2024.