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Ploetz, Alfred: Grundlinien einer Rassenhygiene. Berlin: Fischer, 1895.

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und so ihre Rasseninstincte eher vererben würden als die
Gleichgültigen.

Unsere im dritten Capitel formulirten rassenhygieni-
schen Forderungen würden demnach durch ihre Anpassung
an die nonselectorischen Systeme folgendes Ansehen ge-
winnen:

1. Die Gesammtheit der erzeugten Nachkommen muss
durchschnittlich einen höheren -- und zwar möglichst viel
höheren -- Grad der Vollkommenheit repräsentiren als die
Gesammtheit ihrer Eltern. Hierzu ist insbesondere die Auf-
hebung aller solchen nonselectorischen Schädlichkeiten
nöthig, die auch die Keimzellen verschlechtern.

2. Keine Contraselection ausser Krankenpflege.

3. Die Zahl der erzeugten Nachkommen darf nicht
unter die Zahl der erreichbaren auskömmlichen Nährstellen
sinken. Dies hat nur Bedeutung für eine einzelne Rasse
oder ein Volk, das im Societätenkampfe steht, nicht für die
gesammte Menschheit.

Vorstehende Forderungen werde ich für später einfach
die modifizirten Rassenforderungen nennen. Die-
selben werden im zweiten Band näher betrachtet werden.

Die Variations-Beherrschung wäre als Garantie in ihrem
vollen Umfange nur dann nothwendig, wenn alle nonselec-
torischen Forderungen, medizinische und wirthschaftliche,
verwirklicht' würden. Von beiden Arten sind nun bis
heute schon eine ziemliche Reihe thatsächlich erfüllt
worden; private und öffentliche Hygiene, Kranken-
und Armenpflege, Arbeiterschutzgebung etc., kurz eine
ganze Menge von Maassregeln zum Schutz von allerlei
Schwachen sind in fortwährender Zunahme begriffen, so
dass die Verbreitung zeugungshygienischer Einsichten in
grösserem Umfange schon jetzt dringend nothwendig ist.

Für die nächste Zukunft ist speciell auf wirthschaft-
lichem Gebiet ein entschiedenes Weitergehen auf dem Wege

und so ihre Rasseninstincte eher vererben würden als die
Gleichgültigen.

Unsere im dritten Capitel formulirten rassenhygieni-
schen Forderungen würden demnach durch ihre Anpassung
an die nonselectorischen Systeme folgendes Ansehen ge-
winnen:

1. Die Gesammtheit der erzeugten Nachkommen muss
durchschnittlich einen höheren — und zwar möglichst viel
höheren — Grad der Vollkommenheit repräsentiren als die
Gesammtheit ihrer Eltern. Hierzu ist insbesondere die Auf-
hebung aller solchen nonselectorischen Schädlichkeiten
nöthig, die auch die Keimzellen verschlechtern.

2. Keine Contraselection ausser Krankenpflege.

3. Die Zahl der erzeugten Nachkommen darf nicht
unter die Zahl der erreichbaren auskömmlichen Nährstellen
sinken. Dies hat nur Bedeutung für eine einzelne Rasse
oder ein Volk, das im Societätenkampfe steht, nicht für die
gesammte Menschheit.

Vorstehende Forderungen werde ich für später einfach
die modifizirten Rassenforderungen nennen. Die-
selben werden im zweiten Band näher betrachtet werden.

Die Variations-Beherrschung wäre als Garantie in ihrem
vollen Umfange nur dann nothwendig, wenn alle nonselec-
torischen Forderungen, medizinische und wirthschaftliche,
verwirklicht' würden. Von beiden Arten sind nun bis
heute schon eine ziemliche Reihe thatsächlich erfüllt
worden; private und öffentliche Hygiene, Kranken-
und Armenpflege, Arbeiterschutzgebung etc., kurz eine
ganze Menge von Maassregeln zum Schutz von allerlei
Schwachen sind in fortwährender Zunahme begriffen, so
dass die Verbreitung zeugungshygienischer Einsichten in
grösserem Umfange schon jetzt dringend nothwendig ist.

Für die nächste Zukunft ist speciell auf wirthschaft-
lichem Gebiet ein entschiedenes Weitergehen auf dem Wege

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[236/0256] und so ihre Rasseninstincte eher vererben würden als die Gleichgültigen. Unsere im dritten Capitel formulirten rassenhygieni- schen Forderungen würden demnach durch ihre Anpassung an die nonselectorischen Systeme folgendes Ansehen ge- winnen: 1. Die Gesammtheit der erzeugten Nachkommen muss durchschnittlich einen höheren — und zwar möglichst viel höheren — Grad der Vollkommenheit repräsentiren als die Gesammtheit ihrer Eltern. Hierzu ist insbesondere die Auf- hebung aller solchen nonselectorischen Schädlichkeiten nöthig, die auch die Keimzellen verschlechtern. 2. Keine Contraselection ausser Krankenpflege. 3. Die Zahl der erzeugten Nachkommen darf nicht unter die Zahl der erreichbaren auskömmlichen Nährstellen sinken. Dies hat nur Bedeutung für eine einzelne Rasse oder ein Volk, das im Societätenkampfe steht, nicht für die gesammte Menschheit. Vorstehende Forderungen werde ich für später einfach die modifizirten Rassenforderungen nennen. Die- selben werden im zweiten Band näher betrachtet werden. Die Variations-Beherrschung wäre als Garantie in ihrem vollen Umfange nur dann nothwendig, wenn alle nonselec- torischen Forderungen, medizinische und wirthschaftliche, verwirklicht' würden. Von beiden Arten sind nun bis heute schon eine ziemliche Reihe thatsächlich erfüllt worden; private und öffentliche Hygiene, Kranken- und Armenpflege, Arbeiterschutzgebung etc., kurz eine ganze Menge von Maassregeln zum Schutz von allerlei Schwachen sind in fortwährender Zunahme begriffen, so dass die Verbreitung zeugungshygienischer Einsichten in grösserem Umfange schon jetzt dringend nothwendig ist. Für die nächste Zukunft ist speciell auf wirthschaft- lichem Gebiet ein entschiedenes Weitergehen auf dem Wege

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Zitationshilfe: Ploetz, Alfred: Grundlinien einer Rassenhygiene. Berlin: Fischer, 1895, S. 236. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ploetz_rassenhygiene_1895/256>, abgerufen am 23.11.2024.